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Beständeübersicht

Bestand

30598 Herrschaft Remse

Datierung1488 - 1933
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)12,01
Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Grenzsachen.- Ablösungen.- Entwurf des Grund- und Hypothekenbuches für Gemeinden.- Bausachen.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Klagesachen.- Nachlasssachen.- Grundstückssachen.- Finanzsachen.- Schulsachen.
Die Herrschaft Remse ging aus den Besitzungen eines vor 1165/70 von Bürgel aus links der Zwickauer Mulde gegründeten Benediktinerinnenklosters hervor. Als königliche Gründung unterstand das Kloster direkt dem Reich. Die weltliche Schutzherrschaft übten seit 1254 die Herren von Waldenburg und seit 1375/78 die Herren von Schönburg aus. Nach heftigem Widerstand wurde das Kloster 1533 säkularisiert und in ein kurfürstliches Domänengut umgewandelt. Seiner abseitigen Lage halber verkaufte Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige die Besitzung am 9. Oktober 1543 an die Herren von Schönburg. Diese bauten das Kloster zu Wohnzwecken um, residierten aber nur selten in dem nach 1750 stark verfallenden Gebäude. Die Herrschaft Remse umfasste die Dörfer Ebersbach, Franken (anteilig), Harthau, Kertzsch, Kleinchursdorf, Neukirchen (anteilig), Oberdorf, Oberwiera (anteilig), Oberwinkel, Örtelshain, Remse, Tettau, Weidensdorf, Wünschendorf und das Vorwerk Breitenbach. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Abtei Oberlungwitz, Breitenbach (bei Glauchau), Ebersbach (bei Waldenburg), Franken (bei Waldenburg), Gähsnitz, Harthau (bei Waldenburg), Hohen-stein, Kertzsch, Kleinchursdorf (bei Waldenburg), Lipprandis, Neukirchen (bei Waldenburg), Oberdorf (bei Meerane), Oberwiera, Oberwinkel, Oertelshain, Remse, Tettau (bei Meerane), Weidensdorf, Wernsdorf (bei Penig), Wünschendorf (bei Meerane) und Ziegelheim.
Im Gegensatz zu den schönburgischen Reichsafterlehen stand Remse unter sächsischer Landes- und Lehnshoheit. Die Herrschaftsrechte der Herren von Schönburg waren hier nur grundherrlicher Art. Das schönburgische Amt Remse, zu dem im 18. Jahrhundert auch die Gerichte Abtei Oberlungwitz gerechnet wurden, trug den Charakter einer Patrimonialgerichtsstelle und war dem Amt Zwickau zugeordnet. 1856 wurde es unter Zuschlagung weiterer umliegender Orte in ein sächsisches Gerichtsamt umgewandelt.
Die Herrschaft Remse befand sich bis 1797 in Besitz der gräflichen Linie Schönburg-Glauchau und ging dann durch Kauf an die fürstliche Linie Schönburg-Waldenburg über, wo sie bis zur Enteignung 1945 verblieb.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Herrschaft Remse (zusammengefasster Bestand).
  • 1959 | Findbuch
  • 2020 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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