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Beständeübersicht

Bestand

30753 Grundherrschaft Obermosel (schönburgischer Anteil)

Datierung1716 - 1857
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,36
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 51

Album der Rittergüter und Schlösser des Königreiches Sachsen / nach der Natur neu aufgenommen von F. Heise…, herausgegeben von G. A. Poenicke, IV. Sektion, Erzgebirgischer Kreis, S. 219

http://hov.isgv.de/Mosel_(Mittel-,_Nieder-,_Ober-)
Ablösungen.- Anlegung des Grund- und Hypothekenbuches.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Steuersachen.- Personalverpflichtungen.- Zivilprotokolle.
Die Grundherrschaft Obermosel (Mosel) (schönburgischer Anteil) befand sich nördlich von Zwickau. Das Rittergut wurde 1552 erstmals erwähnt und gehörte mit 2.118,37 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dennheritz, Höckendorf (bei Meerane), Jüdenhain (bei Zwickau), Obermosel, Oberrothenbach und Wulm. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde nach 1846 vermutlich an das Amt Hinterglauchau abgegeben.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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