Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

32932 Stadtrat und Stadtgerichte Hartenstein

Datierung1691 - 1817
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,03
Gerichtsbuch.
Zur Keimzelle Hartensteins wurde eine im Schutz der gleichnamigen Burg angelegte Versorgungssiedlung, die sich vom Talgrund des Thierfelder Baches unweit seiner Einmündung in die Zwickauer Mulde hangaufwärts erstreckte. Aus ihr entwickelte sich die Niederstadt, während die Oberstadt planmäßig entstand. Urkundliche Erwähnungen von 1367 und 1378 legen das 14. Jahrhundert als Zeit der Stadtgründung nahe. Bis 1406 übte das Geschlecht der Meinheringer die Herrschaft über Hartenstein aus, danach die Herren von Schönburg.
Die von Beginn an bestehende starke Abhängigkeit von den Stadtherren blieb bis ins 19. Jahrhundert erhalten. Eine Ratsverfassung konnte sich nicht ausprägen. Die Stadtverwaltung oblag einem Stadtrichter, dem zwei, zwischenzeitlich drei Schöppen zur Seite standen. In den Händen der Stadt befanden sich nur die niedere Polizeiaufsicht und die Finanzverwaltung, nicht aber jurisdiktionelle Befugnisse. Alle wichtigen städtischen Ämter wurden von den Stadtherren besetzt, während der Bürgerschaft lediglich ein Präsentationsrecht zukam.
Als amtssässige Stadt war Hartenstein dem Amt Hartenstein zugeordnet. Da die Anwendung der Allgemeinen Städteordnung von 1832 auf das Gemeinwesen unpassend erschien, wurde 1840 die Landgemeindeordnung in Hartenstein eingeführt und ein Stadtgemeinderat unter Vorsitz eines Bürgermeisters gewählt. Eine Stadtverfassung unterlag lange der Blockade durch die Stadtherren und trat erst 1862 in Kraft.
Mit der Verstaatlichung der Justiz ging die Gerichtsbarkeit der Stadt nach 1845 an das Amt Hartenstein.
  • 2012 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang