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Beständeübersicht

Bestand

32933 Stadtrat und Stadtgerichte Hohenstein

Datierung1612 - 1936
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)6,14

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Zivilgerichtsbarkeit.- Ablösungen.- Dismembrationen.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle. - Gerichtsbücher.- Vormundschaften.- Nachlassangelegenheiten.
Ergiebige Silberfunde führten unter der von 1489 bis 1512 dauernden Vormundschaftsregierung der Anna von Schönburg zur bergbaulichen Erschließung des Hohensteins und zur Etablierung des im Entstehen begriffenen Städtchens zum zweiten Bergbauzentrum der Schönburgischen Herrschaften neben Elterlein. Bis 1521 war die planmäßige Stadtentstehung weitgehend abgeschlossen. 1562 erhielt Hohenstein ein Marktrecht verliehen.
Die von Beginn an bestehende starke Abhängigkeit von den Stadtherren blieb bis ins 19. Jahrhundert erhalten. Die Stadtverwaltung oblag einem Stadtrichter, dem mehrere Schöppen zur Seite standen. In den Händen der Stadt befand sich nur die niedere Gerichtsbarkeit, Polizeiaufsicht und die Finanzverwaltung. Alle wichtigen städtischen Ämter wurden von den Stadtherren besetzt, während der Bürgerschaft lediglich ein Präsentationsrecht zukam. Einzelheiten regelten die 1548 von Georg I. von Schönburg erlassenen Statuten.
Als amtssässige Stadt war Hohenstein bis 1681 dem Amt Glauchau, nach dessen Teilung dem Amt Forderglauchau zugeordnet. Einige wenige Grundstücke unterstanden dem Amt Waldenburg. Das Verhältnis zwischen Amt und Stadt regelte 1771 ein Jurisdiktionsrezess. Die Allgemeine Städteordnung vom 2. Februar 1832 wurde mit der Wahl von Bürgermeister und Stadtrat 1837 sowie der Verabschiedung einer Stadtverfassung (Lokalstatut) 1847 umgesetzt. Mit der Verstaatlichung der Justiz ging die Gerichtsbarkeit der Stadt nach 1848 an das Amt Forderglauchau.
In Reaktion auf den Ausbruch der Pest kam es 1679/80 vor den Toren der Stadt zur planmäßigen Gründung von Ernstthal. Die vorwiegend von Webern bewohnte Stadt trug den Namen der Gründer Christian Ernst und August Ernst von Schönburg, erhielt 1694 das Marktrecht und gilt als eine der bedeutendsten Stadtgründungen in Sachsen im 17. Jahrhundert. Das zum Amt Hinterglauchau gehörende Ernstthal führte die Landgemeindeordnung vom 7. November 1838 ein und wurde am 1. Januar 1898 mit Hohenstein zur Stadt Hohenstein-Ernstthal vereinigt.
Der Bestand enthält Unterlagen der Stadtgerichte Hohenstein (1612 - 1865) und des Stadtrats Hohenstein-Ernstthal (1905 - 1914).
  • 2007 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2012] | Findkartei / Datenbank
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