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Beständeübersicht

Bestand

32938 Stadtrat und Stadtgerichte Lichtenstein

Datierung1746 - 1875
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,13
Militärstammrolle.- Straßenbauangelegenheiten.- Testamentsprotokolle.- Dismembrationen.
Lichtenstein wurde im Tal des Rödlitzbaches unweit der Zwickauer Mulde als Versorgungssiedlung für die gleichnamige Burg gegründet und ist urkundlich 1261 erstmals sicher belegt. Noch im 13. Jahrhundert muss eine planmäßige Stadtanlage erfolgt sein. In der Überlieferung taucht Lichtenstein aber erst 1446 als Stadt auf.
Die von Beginn an bestehende starke Abhängigkeit von den schönburgischen Stadtherren blieb bis ins 19. Jahrhundert erhalten. Ein Bürgermeister wird 1599 erstmals genannt. Ihm standen ein Stadtvogt und vier Ratspersonen zur Seite. Ab 1631 ist zudem die Einteilung Lichtensteins in vier Stadtviertel belegt. Die städtischen Befugnisse blieben auf die niedere Gerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht beschränkt. Alle wichtigen städtischen Ämter wurden von den Stadtherren besetzt, während der Bürgerschaft lediglich ein Präsentationsrecht zukam.
Als amtssässige Stadt war Lichtenstein dem Amt Lichtenstein zugeordnet. Die Erbgerichtsbarkeit des Stadtrats wurde immer in Konkurrenz mit dem Justizamt Lichtenstein ausgeübt. Die Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Lichtenstein (bei Glauchau) und Rödlitz. Die Einführung der Allgemeinen Städteordnung vom 2. Februar 1832 verzögerten die Stadtherren derart, dass erst mit den Ratswahlen von 1839 der Weg zur kommunalen Selbstverwaltung geebnet wurde. Eine Stadtverfassung (Lokalstatut) ließ bis 1866 auf sich warten.
Die städtische Gerichtsbarkeit ging am 17. September 1856 an das Justizamt Lichtenstein über. 1920 kam es zur Vereinigung mit der Nachbarstadt Call(e)nberg. Der Doppelname Lichtenstein-Callenberg blieb bis 1938 in Gebrauch.
  • 2012 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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