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Beständeübersicht

Bestand

50277 Königliches Landgericht Löbau

Datierung1812 - 1884
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Nachdem 1836 die Stadt Löbau einschließlich ihrer Ratsdörfer sowie einige Pfarrdotalen und mehrere Rittergüter der Löbauer Gegend ihre Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten hatten, wurde auf Grundlage der Verordnung des Justizministeriums vom 29.04.1837 zum 01.07.1837 das Königliche Justizamt Löbau errichtet. Es war eine kollegial geführte Gerichtsbehörde erster Instanz. Sie unterstand dem Appellationsgericht Bautzen. Zum Behördenleiter wurde der bisherige Vizerichter am Stadtgericht Löbau berufen. Ihm waren zwei zum Richteramt befähigte Assessoren unterstellt. Zudem wurden in der neu errichteten Behörde Expedients- und Dienerpersonal, welches zum größtenteil vom ehemaligen Löbauer Stadtgericht übernommen wurde, angestellt. Jeder der drei Richter zeichnete für ein Gerichtsdepartement verantwortlich. Für bestimmte Angelegenheiten gab es kollegiale Beratungen. Die Geschäftsordnung der Behörde sah drei Abteilungen vor. In der ersten Abteilung wurden die Verfassungsangelegenheiten, die Polizei- und Verwaltungssachen sowie alle Vormundschaftssachsen erledigt. Die zweite Abteilung war zuständig für alle Zivilgerichtsbarkeitssachen einschließlich der Konkurse, der Edictalsachen und des Depositenwesens. Der dritten Abteilung waren alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit den Hypothekensachen sowie alle Kriminal- und Rügesachen zugeteilt. Per Gesetz vom 18.10.1838 wurden dem Jusitzamt Löbau die Befugnisse eines Bezirksamtes in seinem Gerichtsbezirk erteilt. Neben dem Kreisamt Bautzen war es damit die zweite Bezirksamtsbehörde für die sächsische Oberlausitz. Zum 05.04.1841 erhielt das Jusitzamt Löbau bei Beibehaltung aller seiner bisherigen Aufgaben den Titel Königliches Landgericht verliehen. Der Behördenleiter wurde zum Direktor ernannt. Bis 1856 übernahm das Landgericht von weiteren Patrimonialgerichten deren Gerichtsbarkeit. Auf Grundlage des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11.08.1855 wurde das Königliche Landgericht Löbau aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das daraufhin 1856 gebildete Gerichtsamt Löbau, dessen Sprengel dem der Vorgängerbehörde im Wesentlichen entsprach.
Übergang der Gerichtsbarkeit auf den Staat.- Ablösungen.- Schulwesen.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenwesen.- Steuerwesen.- Jagdwesen.- Wasserpolizei.- Handel, Handwerk und Gewerbe.- Straßenbau.- Eisenbahnbau.- Feuerpolizei.
  • 2025-03-12 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • zwischen 1950 und 1980 | Findkartei
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