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Beständeübersicht

Bestand

20425 Rittergut Hopfgarten bei Lausick

Datierung1460, 1528 - 1927
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)11,61
Geschichte des Rittergutes
Rittergut und Dorf Hopfgarten, gelegen südlich von Bad Lausick, gehörten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zum Verwaltungsbezirk des Amtes Borna an der Grenze zum Amt Colditz.

Hopfgarten ist ein deutsches Kolonistendorf des 12. Jahrhunderts und bedeutet "Siedlung beim Hopfengarten". Der Ort wird in Urkunden von 1286 mit Henrico de Hopgartin und 1290 de Hophegartin ersterwähnt, was auf einen Siedlungsführer mit kleinem Herrensitz (Wirtschaftshof) hinweisen kann.

Besitzer des Dorfes mit einem Vorwerk war um 1420 ein Conrad von Einsiedel, der auch Einkünfte aus Jahnshain und von der Herrschaft Kohren bezog. Die Anwartschaft auf Hopfgarten sollte aber nach seinem Tode im Jahre 1428 Götz von Ende erhalten.
Urkundlich gesichert ist weiterhin zwischen 1434 und 1442 ein Ritter Dittrich von Miltitz als Besitzer des Vorwerkes und des Dorfes Hopfgarten. Er verpfändete schließlich 1442 das Dorf an den Pfarrer der Geithainer Nikolaikirche.

Im Jahre 1455 erwarb Heinrich von Einsiedel (1435-1507) dieses Vorwerk mit Dorf und Zubehör. Er rundete den Besitz in diesem Raum mit dem Erwerb des benachbarten Dorfes Elbisbach vor 1458 ab, einem typischen deutschen Kolonistendorf des 13. Jahrhunderts, das wie die in seinen Fluren gelegene Wüstung Kaisershain seit früher Zeit dem Kloster Chemnitz gehört hatte.

In der Neubelehnung des Heinrich Hildebrand von Einsiedel (1497-1557) durch Kurfürst Moritz von Sachsen nach Übernahme der Kurwürde heißt es im Jahre 1548 über Hopfgarten ausdrücklich:
Dorf Hopfgarten mit dem Vorwerk daselbst mit allem Zubehör...- in beiden Fällen auch mit der oberen und niederen Gerichtsbarkeit.

In Untersuchungen der kurfürstlichen Lehnskanzlei 1681/82 über die Schriftsässigkeit heißt es dann eindeutig: "Hopfgarten war ein stets als schriftsässig gehaltenes Vorwerk".

Über 100 Jahre wurden diese Neuerwerbungen zusammen mit anderen Vorwerken und Dörfern der Herrschaft Gnandstein von dort "regiert" und erst nach der Erbteilung der fünf Söhne des Heinrich Hildebrand um 1560 durch Los dem Abraham von Einsiedel (1535-1597) als Bestandteil der Herrschaft Syhra zugeordnet. Die Belehnungen aller Brüder von Einsiedel mit dem jeweiligen Besitz zu gesamter Hand erfolgen 1562 Nov. 12 in Torgau.

Für die neue Herrschaft Syhra mit Hopfgarten wurde der Wert mit zusammen 18.915 Gulden festgestellt (13.135 für Syhra und 5.780 für Hopfgarten).
Nach dem Tod des Abraham (1535-1597), Stammvater der "Syhraer Linie", erfolgte lt. Vertrag vom 18. Juli 1598 die erste Teilung der Herrschaft Syhra zwischen den Brüdern
Hans Haubold (1570-1618) und
Wolf Conrad (1580-1610) von Einsiedel.

Diese Teilung wurde allerdings im Jahre 1602 rückgängig gemacht und von den ausbezahlten Erbschaftsgeldern erwarb Wolf Conrad im Jahre 1606 das Rittergut Großzössen mit Kleinzössen und Hain. Da mit Lehnsgeldern gekauft, gehören diese Neuerwerbungen auch später stets zum Einsiedelschen Lehnsbesitz.

Abrahams Sohn aus 2. Ehe, Hans (1586-1636) hatte nach dem Tod des Vaters das von diesem im Jahre 1586 gekaufte Rittergut Lobstädt geerbt, das er seit dem Jahre 1600 besitzt. Er kaufte nach dem Tod des Bruders Wolf Conrad Großzössen und wurde 1614 damit belehnt. Sein Sohn Hans (1623-1695) auf Lobstädt und Großzössen stand jahrzehntelang unter Vormundschaft seiner Vettern (krank seit etwa 1664). Die Syhraer Linie der Familie versuchte vom Besitz soviel als möglich zu erhalten, was gut dokumentiert ist.
Innozenz von Einsiedel (1609-1652) war der einzige Sohn des früh verstorbenen Hans Haubold und hatte die Herrschaft Syhra mit Hopfgarten allein und weiterhin zusammengehörend geerbt. Der Besitz wurde durch Verwandte, u. a. auch Hans von Einsiedel auf Lobstädt und Großzössen für ihn verwaltet. Das Vorwerk Hopfgarten war zu dieser Zeit verpachtet an einen Hans Wiesent von Marschall, verstorben im Jahre 1623.

Nach dem Tod des Innozenz im Jahre 1652 gab es wohl zwei Gründe, die Herrschaft nicht sofort zu teilen: Erstens waren seine Söhne noch unmündig und zweitens war der 30-jährige Krieg mit seinen Zerstörungen noch nicht überwunden. So kam es erst im Jahre 1676 zu einem Erbvergleich der noch lebenden 4 Söhne und damit zur eigentlichen Begründung eines Rittergutes Hopfgarten.

Bei der Teilung erhielten:
Hopfgarten mit Elbisbach u. a. :Haubold (1643-1712)
Syhra mit Niedergräfenhain u. a.:Heinrich (1648-1704).

Den Brüdern Innozenz (1645-1688) und Christoph Innozenz (1652-1679) wurden die Rittergüter Großzössen und Lobstädt des kranken ("blöden") Vetters Hans zugeteilt, obwohl dieser noch bis 1695 lebte.

Haubold von Einsiedel (1643-1712) hatte, wie angeführt, Hopfgarten mit Elbisbach erhalten und kaufte dazu das Vorwerk Ottenhain vom Geithainer Rat im Jahre 1677.
Ottenhain gehörte zum Verwaltungsbereich des Amtes Rochlitz und besaß einen eigenen Dingstuhl. Dieser Umstand sollte Mitte des 18. Jahrhunderts dazu führen, dass die Patrimonialgerichtsbarkeit nicht zuletzt infolge der später berührten Erbstreitigkeiten zu einer eigenen Gerichtsbarkeit, später sogar als "Rittergut Ottenhain" bezeichneten Trennung von Hopfgarten geführt hat.

Das heute noch eindrucksvolle Schloß Hopfgarten, gebaut vom Leipziger Ratsbaumeister Christian Richter, stammt aus den Jahren 1677-1679.
Da Hopfgarten zu den kleinsten Gütern der Einsiedelschen Familie gehörte, wurden bereits die ersten Besitzer zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit gezwungen:
- Haubold von Einsiedel war Geheimer Rat, Obersteuerpräsident zu Dresden und
Kreishauptmann des Vogtländischen Kreises.
- sein Sohn, Gottlob Innozenz, (1683-1738) war kursächsischer Rat und
Obersteuereinnehmer.
Ihm gelang es, nicht zuletzt durch lukrative Heiraten, seinen Besitz zu erweitern
(Rittergüter in der Oberlausitz). Schließlich konnte er nach dem Tod eines Vetters
im Jahre 1725 das Rittergut Großzössen erwerben.
Jedoch hinterließ er nach seinem Tod eine solche Schuldenlast, dass die Rittergüter Hopfgarten und Großzössen durch das Amt Borna sequestriert und der Konkurs eröffnet werden musste. Sei ältester Sohn Otto Haubold (1711-1749) bemühte sich, mit den Gläubigern gütliche Vereinbarungen zu treffen, verglich sich auch 1738 und 1744 mit seinem Bruder Gottlob Innozenz August (1714-1765), der schon dem Vater viele Sorgen gemacht hatte.
Letzterer musste sich mit einer kleinen Abfindung zufrieden geben und erhielt Großzössen.

Das Testament des Otto Haubold, der unverheiratet im Jahre 1749 starb, brachte schließlich jahrzehntelange Erbstreitigkeiten ein, da er seine zwei Schwestern
- Constantia Sophia Dorothea von Schindler (1715-1775) und
- Christiane Friedericke Charlotte von Klengel (1719-1772)
als Universalerben eingesetzt hatte. Das führte dazu, dass den Schwestern und ihren Erben die Nutznießung am Rittergut Hopfgarten und dem Vorwerk Ottenhain zustand, sie auch die Besitzer aller allodialen Güter werden konnten, nicht aber des Mannlehnsgutes Hopfgarten. Damit wurde der enterbte Bruder Gottlob Innozenz August belehnt.
Die Streitigkeiten berührten nicht nur die Erben, sondern bezogen sich auch auf die Untertanen (Unruhen 1749 ff.), die Gutspächter und Gerichtsverwalter und schadeten dem Besitz sehr.

Nachdem sich die Auseinandersetzungen auch in der nächsten Generation fortgesetzt hatten, die Erbinnen meist weit entfernt wohnten, aber die männlichen Nachfolger aus dem Haus Großzössen noch immer nur als Lehnsinhaber von Hopfgarten ohne Rechte am Ertrag waren, gelang es schließlich Georg Detlev Abraham (1764-1847) und seinem Sohn Detlev Haubold (1805-1880) Hopfgarten durch Abfindungszahlungen wieder allein in die Familie von Einsiedel zu bekommen. Letzterer wohnte allerdings oft in Dresden und verkaufte das Rittergut Großzössen im Jahre 1871.
Nach seinem Tod hatte Hopfgarten stets mehrere Erben als Besitzer, die überwiegend in Militärdiensten standen und nicht mehr oder nur zeitweilig in Hopfgarten wohnten. Das Rittergut wurde durch Verwalter oder Pächter bewirtschaftet.

Nach dem 1. Weltkrieg hat dann einer der Mitbesitzer, Detlev Innozenz Reinhard von Einsiedel (1891- ?) als Landwirt das Rittergut Hopfgarten bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform im Herbst 1945 wohl weitgehend selbst bewirtschaftet.
In den Enteignungsberichten wird von Detlev von Einsiedel und einer Erbengemeinschaft geschrieben. Enteignet wurden 286 ha und 9 Teiche. Der Zustand der Gebäude, auch des Herrenhauses, wird als "schlecht" bezeichnet.

Die Patronatsrechte des Rittergutes Hopfgarten bezogen sich auf die Kirche zu Hopfgarten, einer Filialkirche von Oberfrankenhain, und auf die Kirche zu Elbisbach, einer Filialkirche von Prießnitz. Die Patronatsrechte, auch über die Schulen, enden nicht im Jahre 1855, sondern sind bis Anfang des 20. Jahrhunderts ausgeübt worden.

Einsiedelsche Familiengeschichte bezüglich der Besitzer von Hopfgarten

1455-1461 Hildebrand von Einsiedel, (gest. 1461)
kursächsischer Geheimer Rat und Obermarschall,
mehrfache Gesandter auf Gnandstein usw.
kauft 1455 Dorf und Vorwerk Hopfgarten

1461-1507 Heinrich von Einsiedel (1435-1507)
kursächsischer Geheimer Rat auf Gnandstein, Wolftitz, Kohren, Sahlis,
Syhra, Hopfgarten, Weißbach und Scharfenstein.

1507-1522 Haugold (1462-1522) zusammen mit seinen jüngeren Brüdern

1522-1535 Heinrich Hildebrand (1497-1557) und Heinrich Abraham (1504-1568)
bis zur Teilung des Besitzes gemeinsam.

1535-1557 Heinrich Hildebrand, kurfürstlich und herzoglich-sächsischer Geheimer Rat
auf Gnandstein, Wolftitz (Dorf), Syhra, Hopfgarten und Prießnitz.

1560/62- Abraham (1535-1597) erhält bei der Erbteilung durch Los die Herrschaften
1597 Syhra und Hopfgarten mit den dazugehörigen Vorwerken und Dörfern.
Er ist der Stammvater der "Syhraer Linie".

1602-1618 Hans Haubold (1570-1618)
Nach Rücknahme einer Erbteilung vom Jahre 1598 besitzt er weiterhin beide Güter Syhra und Hopfgarten, letzteres bleibt Vorwerk, allerdings auch schriftsässig.

1618-1652 Innozenz (1609-1652), kursächsischer Hof-, Justiz- und Appellationsgerichtsrat
auf Syhra mit Niedergräfenhain, Hopfgarten und Rüdigsdorf.

1652-1676 Seine fünf Söhne bis zur Erbteilung gemeinsam.

1676-1712 Haubold (1643-1712), Geheimer Rat, Obersteuerpräsident zu Dresden und
Kreishauptmann des erzgebirgischen und vogtländischen Kreises, erhält das
Vorwerk Hopfgarten mit Elbisbach und kauft im Jahre 1677 vom Geithainer
Rat das Gut Ottenhain.
Begründer des Astes Hopfgarten. Hopfgarten erhält unter ihm den Status eines Rittergutes.

1713-1738 Gottlob Innozenz (1683-1738), kursächsischer Rat und Obersteuereinnehmer,
erweitert den Besitz durch Heiraten (Rittergüter in der Oberlausitz), kauft im Jahre 1719 das Rittergut Großzössen mit Kleinzössen und Hain.

1738-1749 Otto Haubold (1711-1749), herzoglich-sachsen-gothaischer Landkammerrat
und Kammerjunker auf Hopfgarten und Großzössen.

1749-1765 Gottlob Innozenz August (1714-1765), kursächsischer Kapitän der Chevalier-
Garde auf Hopfgarten und Großzössen als Lehnsinhaber.
Die Nutznießung an den Besitzungen stand lt. Testament des Bruders Otto Haubold den Schwestern Constantia Sophia Dorothea (1715-1775) verehelichte von Schindler und
Christiane Friederike Charlotte (1719-1772), verehelichte von Klengel und deren Nachfahren zu, was jahrzehntelange Streitigkeiten verursachte.

Die Erbinnen der Nießbrauchrechte um 1812 waren:
Johanna Christiane Louise Gräfin von Ronow und Bieberstein, geb. von Klengel
Friederike Elisabeth Christiane von Felgenhauer, geb. von Schindler.

1824-1847 Georg Detlev Abraham (1764-1847), kursächsischer Kapitän auf Hopfgarten
und Großzössen (seit 1824 allein) und einer Hälfte von Lobstädt seit 1796
(1824 verkauft).

1859-1880 Detlev Haubold (1805-1880) auf Hopfgarten (seit 1859 allein) und einer Hälfte
von Syhra (seit 1857 allein).

Seitdem hatte Hopfgarten stets mehrere Erben als Besitzer, die überwiegend in Militärdiensten standen und nicht in Hopfgarten wohnten.
Das waren um 1900:
Georg Detlev von Einsiedel auf Hopfgarten
Conrad Detlev von Einsiedel, Major in Dresden
Haubold Woldemar von Einsiedel.

1925-1945 Detlev Innozenz Reinhard (1891-?), Landwirt, und Erbengemeinschaft. Er
bewirtschaftete nach 1920 das Rittergut selbst.

Bestandsgeschichte

Im Bestand Rittergut Hopfgarten sind wertvolle Quellen über Mitglieder der Einsiedelschen Familie der Syhraer Linie aus deren amtlicher Tätigkeit im Dienste der sächsischen Kurfürsten bzw. Könige erhalten, die über den durchschnittlichen Inhalt von Rittergutsarchiven hinausgehen. Dabei handelt es sich überwiegend um die Zeit Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts.
Diese Personen – Haubold von Einsiedel und sein Sohn Gottlob Innozenz – legten auch besonderen Wert auf die gute Verwaltung ihrer Besitzungen und ließen um 1717 erstmals das Archiv ordnen. Auch später wird immer wieder vom "Familienarchiv" in Hopfgarten geschrieben, zumal in den Besitzstreitigkeiten nach 1749 Quellen aus dem Archiv herangezogen werden, um die Rechte der männlichen Familienmitglieder durchzusetzen.

Da eigentlich erst vom Jahre 1676 an eine eigenständige Aktenführung in Hopfgarten zu erklären ist, sind alle früheren Akten, vor allem die des Patrimonialgerichtes und des Patronats, in Syhra entstanden. Die Gerichtsprotokolle beginnen ausdrücklich auf dem Aktentitel "nach der Syhraischen Teilung" im Jahre 1676.
Jedoch sind ältere Dokumente im Familienarchiv nicht nur in Abschriften, sondern auch als Originale erhalten, was sich aus einer Bestimmung im Erbvertrag von 1676 erklärt, alle unteilbaren Familienakten sollten dem Bruder Haubold als dem ältesten der Brüder zukommen und dieser erhielt durch Los das "Vorwerk" Hopfgarten.
Aus verschiedenen Aktenverzeichnissen, auch aus dem 17. Jahrhundert, die meist in Nachlassverzeichnissen enthalten sind, kann man Verluste abwägen, andererseits erkennen, wie in einer langjährigen Familientradition die Erhaltung des Archivs am "Stammsitz" dieses Einsiedelschen Zweiges zu den Aufgaben des jeweiligen Besitzers gehörte.

Nach Abgabe der Akten des Patrimonialgerichts an das Justizamt Borna im August 1853, später Gerichtsamt Geithain, sind zwar die Gerichtsbücher und Gerichtsprotokolle fast geschlossen überliefert, jedoch viele Prozessakten und Akten lokaler Verwaltung aus dem 17. und 18. Jahrhundert verlorengegangen, andererseits aus dem 19. Jahrhundert wegen der rechtlichen Belange gut erhalten.
Das Familienarchiv selbst hat im Schloss Hopfgarten bis zum Jahre 1954 gelegen, von Verlusten aus der Zeit nach 1945 ist nichts bekannt. In den Monaten der "Bodenreform" berichtete der damalige Bürgermeister von Hopfgarten an den Landrat zu Borna:

"An Wertgegenständen sind noch vorhanden:
1 alter Danziger Schrank
1 geschnitztes Küchenbuffet
einige Aktenschränke mit Gerichtsakten."

Dabei handelte es sich allerdings überwiegend um Akten zur Gutswirtschaft (soweit noch vorhanden) und zur Familienüberlieferung, den überwiegenden Teil dieses Bestandes.

Wie oben beschrieben, sind die eigentlichen Akten der Gerichtsbarkeit im Jahre 1853 an den sächsischen Staat abgegeben worden und kamen in den Abgabegemeinschaften Amtshauptmannschaft Borna und Amtsgerichte Geithain und Lausick in das Landesarchiv Leipzig. Hier sind sie dann Anfang der 60er Jahre dem Rittergutsbestand zugeordnet worden.
Die Gerichtsbücher befinden sich allerdings noch im Hauptstaatsarchiv Dresden unter Amtsgericht Lausick.
Die eigentlichen Akten des Gutsarchives beziehen sich überwiegend auf Pachtverträge und Abrechnungen mit der Herrschaft, Quellen zur Wirtschaftsführung der Pächter fehlen. Für das 20. Jahrhundert ist die Überlieferung fast vollständig verlorengegangen.

Bestandsbearbeitung

Der Bestand Rittergut Hopfgarten wurde in erster Linie aus den Überresten des Gutsarchivs gebildet, das bis zum Jahre 1954 in den Räumen des Schlosses verblieben war und zu dieser Zeit vom damaligen Landesarchiv Leipzig übernommen worden ist. Eine Erfassungsliste vor Ort befindet sich in den Bestandsakten.
Dabei handelt es sich um die alten Verzeichnungseinheiten 1-615, 808-828.
Diese Akten waren in den Jahren 1954/55 durch ehemalige Mitarbeiter und Studenten notdürftig und mit leider vielen Fehlern verzeichnet worden:

1. hatte man die sichtlich auseinandergerissenen Akten (oft nur Einzelblätter)
nicht vor oder nach der Verzeichnung wieder zusammengeführt;

2. waren die Titel nur abgeschrieben worden und dann oft noch falsch, Namen
und Orte waren unrichtig, aus einem "Hofrat seel." wurde der "Hofrat Seel"!-
gemeint war der im Jahre 1652 verstorbene Innozenz von Einsiedel, der
Hofrat gewesen war. Diese Beispiele ließen sich fortsetzen;

3. in vielen Fällen stimmte nicht einmal die Datierung.

So erfolgte im Jahre 2001 für den gesamten Bestand eine Neuerschließung, bei der vor allem in mühevoller Kleinarbeit aus dem ersten Teil über 90 Positionen – überwiegend auseinandergerissene Akten – zusammengeführt worden sind, siehe dazu Konkordanz in der Anlage.
Ein zweiter Teil des Bestandes – Positionen 616-807 – stammt aus der Anfang der 60er Jahre im Landesarchiv Leipzig durchgeführten Auflösung der Abgabegemeinschaften von Amtsgerichten und Amtshauptmannschaften, hier: Amtsgerichte Geithain und Lausick sowie Amtshauptmannschaft Borna. Diese Akten waren bereits damals nach Sachgruppen vorgeordnet und von Hilfskräften unter fachlicher Aufsicht um 1965 einigermaßen erschlossen worden, so dass deren Neuverzeichnung weniger aufwendig erfolgen konnte, zumal es sich meist um gut formierte Akten handelt.
Die Neuverzeichnung des Bestandes erfolgte überwiegend in den alten Verzeichnungseinheiten, was zusätzliche Mühen erfordert hat.
So kann auch die alte Kartei, die numerisch geordnet bleibt, weiterhin als zusätzliche Nachschlagemöglichkeit dienen, falls nach Vergabe neuer Signaturen lt. Findbuch auf die alten Nummern zurückgegriffen werden müsste.

Die Verzeichnung erfolgte, falls erforderlich, erweitert und mit Angabe von Provenienzen innerhalb des Bestandes. Aus sachlichen Gründen wurden allerdings Akten, die sich mit Streitigkeiten um Frondienste und Abgaben befassten, auch dann zum Patrimonialgericht geordnet, wenn ihre Überlieferung als "Privatakte" erkennbar war.

Die Ordnungsprobleme am Bestand Rittergut Hopfgarten ergaben sich vor allem aus den komplizierten Besitzverhältnissen. Aus diesem Grunde war es notwendig, gleichzeitig andere Bestände von Rittergütern der Syhraer Linie zu überprüfen:

Syhra, Großzössen und Lobstädt.

Der Bestand Rittergut Großzössen wurde vor der endgültigen Ordnung des Bestandes Rittergut Hopfgarten ebenfalls völlig neu erschlossen, weil sonst eine sinnvolle Abgrenzung nicht möglich gewesen wäre. Nicht nur durch die Ausübung einer Vormundschaft, sondern auch durch die Besitzübernahme im Jahre 1725 waren beide Rittergüter etwa 150 Jahre lang eng verbunden. Aus diesem Grunde sollen die beim Bestand Hopfgarten verbleibenden Akten über Großzössen im Anhang des künftigen Findbuches von Großzössen zusätzlich aufgeführt werden; ähnlich wäre im Falle der im Jahre 2002 zu erschließenden Bestände Rittergut Lobstädt und Rittergut Syhra zu verfahren.

Nur in Einzelfällen wurden Veränderungen an der vorgefundenen Bestandszuordnung vorgenommen. Das betrifft Zuordnungen (RG Syhra und RG Großzössen), die vermutlich erst nach 1954 oder 1960 in Unkenntnis der Familienzusammenhänge erfolgt sind. Ausgewiesen werden auch diese in einer Konkordanz im Anhang.

Im Bestand befanden sich auch 6 Urkunden aus dem 15. Jahrhundert, die zum zusammengefassten Urkundenbestand Gnandstein geordnet worden sind, zumal es, wie oben angeführt, zu dieser Zeit noch kein eigenständiges Rittergut Hopfgarten gegeben hat.

Die eigentlich zum Bestand Rittergut Gnandstein gehörigen fünf Aktenvorgänge aus der Zeit des Heinrich Hildebrand von Einsiedel sind dagegen aus praktischen Gründen als "Vorakten" im Bestand Hopfgarten verblieben. Vermutlich hatte sich einer der Besitzer diese ausbedungen.

Die Bestandsgliederung folgt hinsichtlich der Bereiche Patrimonialherrschaft und Gutswirtschaft den Vorgaben für die Gliederung der Grundherrschaftsarchive, wie diese seit den 60er Jahren für die Mehrzahl der entsprechenden Bestände im STAL Anwendung gefunden haben.

Für das Familienarchiv beachtet die Ordnung vor allem die Provenienzen der bestandsbildenden Personen, wobei sich auch einige Akten von Besitzern der Herrschaft Syhra vor erfolgter Erbteilung im Jahre 1676 befinden. Allgemeine, die gesamte Familie der Einsiedelschen Linie Syhra berührende Angelegenheiten, sind in Gruppe 14 zusammengefaßt.

Im Bestand Rittergut Hopfgarten befinden sich außer den üblichen Akten eines Gutsarchivs die Nachlässe von zwei Persönlichkeiten, die im sächsischen Steuerwesen führende Rollen gespielt haben und die, was besonders hervorzuheben ist, durch sorgsame Bildung von Handakten, Konzeptbüchern und "Privatprotokollen" Einblick in ihre Tätigkeit erlauben.
Es handelt sich um Haubold von Einsiedel (1643-1712) und seinen Sohn, Gottlob Innozenz von Einsiedel (1683-1738), deren Funktionen an anderer Stelle aufgeführt sind.

Unter Abschnitt D Besitz anderer Rittergüter sind als eine Besonderheit des Bestandes Rittergut Hopfgarten die Akten aufgeführt, die vor allem im 18. Jahrhundert entstanden sind, als die Besitzer durch Heirat, Erbschaft oder Kauf andere Rittergüter übernommen und meist von Hopfgarten oder Dresden aus verwaltet haben. In Einzelfällen sind dabei allerdings auch Akten überliefert, deren Provenienz eindeutig bei den Vorbesitzern dieser Rittergüter liegt. Ob es sinnvoll wäre, diese anderen Beständen, z.B. entsprechenden Rittergütern in der Oberlausitz zuzuordnen, ist fraglich, sollte später evtl. dort durch Verweise ausgewiesen werden.

Der Bestand Rittergut Hopfgarten besteht jetzt aus 780 Akteneinheiten und umfasst Quellen aus der Zeit von 1525-1944.


Bestandsanalyse

A. Gerichtsherrschaft/Patrimonialgericht

Über Lehns- und Eigentumsverhältnisse sowie Umfang und Wert des Besitzes sind nicht zuletzt infolge der Erbschaftsstreitigkeiten zahlreiche Quellen erhalten geblieben, teilweise in Abschriften aus der Zeit von 1562-1900.

Von der eigentlichen Gerichtsbarkeit sind vor allem die Gerichtsprotokolle, beginnend nach der "Syhraischen Teilung" und mit Lücken bis zur Abgabe an den Staat relativ gut erhalten:
1676-1698
1707-1719
1738-1853.

Von der Strafgerichtsbarkeit wurden nur drei Akten aus dem 19. Jahrhundert überliefert.

In der Zivilgerichtsbarkeit spielen die Klagen gegen den Bruder auf Syhra und die Vettern auf Prießnitz 1682-1694 eine große Rolle, dabei geht es um Ausgleichszahlungen, Rechte der Untertanen im Kaisershain, Jagdrechte und Eingriffe in die Gerichtsbarkeit.
Von Streitigkeiten mit anderen Nachbarherrschaften sind Klagen um Hutung, Wasserrechte sowie Jagdstörungen erhalten.

Die Klagen gegen Untertanen werden überwiegend im Kapitel "Grundherrschaftliche Verhältnisse" beschrieben.

Die Streitigkeiten der Untertanen untereinander 1754-1852 beinhalten Klagen um Vermögen und Rechte an Grundstücken.

Von der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind verhältnismäßig wenige Akten erhalten geblieben:
- Grundstückszergliederungen 1804-1847
- Käufe und Verkäufe 1734/35, 1774-1793
- Entwurf des Grund- und Hypothekenbuchs um 1845
- Testamente und Nachlassregelungen 1706-1851, u.a. Pfarrer und Rittergutspächter.Lokalverwaltung

Hierbei handelt es sich überwiegend um Akten aus dem 19. Jahrhundert. Ältere Akten sind wohl im 19. Jh. kassiert worden.
Zu nennen sind Akten über:
- Gewerbeangelegenheiten, vorwiegend Schankwesen zu Hopfgarten und Elbisbach, 1655-1850
- Feuerschutz und Brandversicherung 1836-1852
- Militärleistungskataster und Kommunalgarde 1833-1852
- Wahlen und Wahlbezirke 1832-1851.Patronat, Kirchen- und Schulangelegenheiten

Die Überlieferung dazu für Ende des 17. – Mitte des 19. Jh. ist als gut zu bezeichnen, auch befinden sich einzelne Akten der Kirchen- und Schulinspektionen dabei.

Da Elbisbach eine Filialkirche von Prießnitz und Hopfgarten von Oberfrankenhain war, sind auch Akten über diese Orte vom Rittergut Hopfgarten geführt worden.
Vorhanden sind Quellen zu:
- einer Geistererscheinung in der Kirche zu Hopfgarten 1750
- Besetzung der Pfarrstelle (nur Oberfrankenhain) 1710
- Kirchenvermögen und Rechnungswesen, auch Diebstähle, 1667-1849
- Ablösung der Abgaben an Pfarre und Schule 1834-1857, (Provenienz: Kircheninspektion)
- Kirchenbau Oberfrankenhain und Elbisbach mit Bauzeichnungen, auch Orgelbau,
1747-1768 ( Elbisbach) und 1793-1821 (Oberfrankenhain)
- Schulwesen zu Hopfgarten, Elbisbach und Oberfrankenhain und Neubesetzung von
Lehrerstellen 1681-1857
- Bau und Reparaturen an Schulen in Hopfgarten und Oberfrankenhain 1732-
1841.Einsiedelsche Stiftungen für die Untertanen und Pfarrer:

Diese Besonderheit ist umfassend dokumentiert durch Abschriften und Originale von Verträgen, auch Erbvergleichen, Einzelabrechnungen der Syhraischen Dörfer, auch Unregelmäßigkeiten 1544-1913 (33 Akten).

Gut dokumentiert ist das Steuerwesen für das 18. bis Anfang des 19. Jh. durch:

- Flurbuch von 1776
- Steuerschockkataster von 1802
- Quatembersteuerkataster 1800-1801
- Verzeichnis der Wüstungen 1817-1825.Die Überlieferung zum Verhältnis zwischen Herrschaft und Untertanen beginnt mit Frondienst- und Zinsregistern von 1606-1614. Besonders wertvoll ist ein Verzeichnis der Frondienste von 1614 für das Vorwerk Hopfgarten, das vom Pächter stammen kann. Weitere Register dieser Art stammen aus den Jahren 1682-1683, 1739, 1778-1835.
Streitigkeiten um die Leistung von Frondiensten sind bereits aus den Jahren 1580-1606 überliefert, weitere dann aus den Jahren 1682-1706 im Zusammenhang mit verstärkten Frondiensten nach der Erbteilung mit Syhra und dem Erwerb des Vorwerks Ottenhain. Die Auseinandersetzungen im 18. Jahrhundert mit dem Höhepunkt im sächsischen Bauernaufstand von 1790 werden für die Gemeinden Hopfgarten und vor allem Elbisbach sowie Trebishain, Hermsdorf, Ober- und Niederfrankenhain, Hopfgartener Anteil, gut dokumentiert.
Schwerpunkt der Beschwerden und Klagen letztgenannter Gemeinden sind strittige Hutungsrechte des Rittergutes auf den Bauernfeldern, u.a. auch in der wüsten Mark Kaisershain und wurden in den Jahren zwischen 1678-1702 bis zum Oberhofgericht geführt.

Vollständig erhalten sind die Quellen zu den Ablösungsverhandlungen in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

B. Gutswirtschaft

Die Überlieferung aus diesem Bereich ist vor allem wegen der vorwiegenden Bewirtschaftung durch fremde Pächter und Verwalter nur unvollständig im Bestand zu finden. So sind Getreide- und Geldrechnungen nur aus wenigen Jahren vorhanden: 1692-1693, 1720-1723, 1838-1859, 1872-1891, 1933-1944.
Über die Pachtverträge, die nur aus den Jahren von 1770-1863 erhalten sind, erhält man Einblicke in die wirtschaftliche Situation des Rittergutes zu dieser Zeit. Quellen zur herrschaftlichen Mühle in Hopfgarten stammen fast ausschließlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Über die Jagdrechte und deren Verpachtung, auch an den Landesherrn, sind Akten aus der Zeit von 1606-1855 erhalten. Akten zur älteren Forstbewirtschaftung sind kaum vorhanden, weil vermutlich vom Förster im Forsthaus Alt-Ottenhain geführt. Lediglich aus den Jahren 1869-1909 kann man einen Rückschluß auf frühere Zeiten ziehen.

C. Familienarchiv

Als "Vorakten" sind hier einige Vorgänge zu finden aus den Jahren 1525-1552, die auf jeden Fall noch in Gnandstein unter Heinrich Hildebrand (1497-1557) ergangen sind, als die Herrschaft noch ungeteilt war. Da es sich aber durchweg um Angelegenheiten handelt, die die spätere Linie Syhra betreffen, müssen diese nach der Erbteilung um 1560 oder später nach dort abgegeben worden sein. Um 1676 sind sie dann mit anderen Akten zum damaligen Senior der Familie nach Hopfgarten gekommen.
In bedeutendem Umfang sind Akten zur Familiengeschichte und vor allem auch über das Familienarchiv zu Hopfgarten und Großzössen erhalten, frühes 17. Jahrhundert bis 1912, was sich nicht zuletzt aus den komplizierten Erbschaftsfragen nach 1749 erklären lässt.
Vollständig erhalten sind auch die Verträge über Erbteilungen und Familienverträge 1560-1722, spätere auch aus dem 19. Jahrhundert.
Eine Besonderheit im Bestand Rittergut Hopfgarten stellen die Quellen über den Einsiedelschen Haus-und Grundbesitz in Dresden dar 1596-1717, zu verstehen im Zusammenhang mit der Tätigkeit verschiedener Besitzer als sächsische Beamte.

Mehrere Akten im allgemeinen Teil des Familienarchivs handeln von den Mitbelehnungen an anderen Einsiedelschen Rittergütern und den sich daraus oft ergebenden Streitigkeiten mit anderen Einsiedelschen Linien, 1650-1918. Als Beispiel ist hier die Auseinandersetzung um den Besitz von Rittergut Prießnitz bis zu dessen Zwangsverwaltung und Verkauf 1894-1918 zu nennen. In dem Zusammenhang älterer Ansprüche sind auch mehrere Abschriften von Lehnsbriefen aus dem 17. Jahrhundert über Prießnitz erhalten, die im dortigen Bestand verloren gegangen sind.Von Einzelpersonen sind Akten aus der Provenienz von
Hans Haubold (1570-1618) und Innozenz (1609-1652)
erhalten, die Hopfgarten noch zusammen mit der ungeteilten Herrschaft Syhra besessen haben und deren schriftlicher Nachlaß zum Teil nach der Erbteilung im Jahre 1676 nach Hopfgarten gelangt ist.

Hierzu zählen auch Angelegenheiten der gesamten Familie u.a. Verträge mit den Vettern auf Gnandstein und Prießnitz über die Teilung von Rüstung und Waffen aus der Gnandsteiner Rüstkammer und andere Rechte. Interessant ist ein Inventar des Vorwerks Hopfgarten aus dem Jahre 1623, aufgestellt nach dem Tod des Pächters Hans Wiesent von Marschall, wohl eines angeheirateten Verwandten.

Eine Akte über die Vormundschaft für die Kinder des Hans Haubold von Einsiedel gibt ebenso Einblicke in die damaligen Vermögensverhältnisse wie zahlreiche Akten aus der Zeit des einzigen Sohnes Innozenz mit Eheverträgen, auch der Schwestern, Testament und Schuldenregulierungen.

Aus der politischen Tätigkeit dieses Innozenz als kurfürstlicher Hofrat sind Akten aus den Jahren 1646-1652 (1656) zu nennen, in denen u.a. interessante Quellen über die Zerstörungen und Lasten durch den 30-jährigen Krieg im Leipziger Kreis zu finden sind.

Der erste Besitzer des eigenständigen Rittergutes Hopfgarten ist Haubold von Einsiedel (1643-1712).
Bei den erhaltenen Akten aus seiner Provenienz handelt es sich um einen nicht unbedeutenden Nachlaß, der sowohl Privatangelegenheiten als auch Handakten aus seiner Tätigkeit in kurfürstlichen/königlichen Diensten in Dresden und an anderen Orten enthält:
- Tätigkeit als kurfürstlicher Rat und Obersteuerpräsident
mit Bestallungsurkunden 1668-1708.
- Steuersachen – Handakten und Abschriften grundsätzlicher Dokumente und
Verordnungen 1679-1711.

Über die Streitigkeiten mit seinem Bruder Heinrich auf Syhra um Erbschaftsregelungen und Rechte vor allem in der wüsten Mark Kaisershain ist wohl eine geschlossene Überlieferung vorhanden; dazu wäre die Gegenüberlieferung im Bestand Rittergut Syhra zu vergleichen.

Dieser Haubold von Einsiedel hat auch ein "Konzeptbuch" aus den Jahren 1684-1695 hinterlassen, aus dem man seine sorgfältige Verwaltungsführung auch im privaten Bereich erkennen kann.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die zahlreichen Akten im Zusammenhang mit der Vormundschaft über den Vetter Innozenz Gottlieb auf Großzössen, vor allem eine geschlossene Reihe von Wirtschaftsrechnungen 1692-1700.Gottlob Innozenz (1683-1738)
Sohn des vorigen, von dem ebenfalls ein größerer schriftlicher Nachlass im Bestand zu finden ist. Dabei handelt es sich um:
- Nachlassregelungen und Familienangelegenheiten, auch der Familien seiner
Ehefrauen, vor allem Besitze in der Oberlausitz. 1693-1734
- finanzielle Angelegenheiten, Verwaltung und Übernahme des Rittergutes
Großzössen 1725
- Tätigkeit als Obersteuereinnehmer, Steuerbefehle und Ausschreibungen 1700-1731
- Sitzungen der Steuerkommission, Tätigkeit als Beamter, Denkschriften, Register
über Sitzungen und Protokolle, Handakten des Einsiedel 1683-1737
- Einnahme der Donativgelder vor allem aus dem Leipziger Kreis 1716-1722.Otto Haubold (1711-1749)
Sohn des vorigen, von dem fast kein Nachlaß überliefert ist. Es existieren wenige Akten über die Schuldenregelungen nach dem Tod des Vaters und Vergleiche mit seinem Bruder, außerdem das Testament von 1749, das zu den vielen Auseinandersetzungen der Erben in den nächsten Jahrzehnten führen sollte.Gottlob Innozenz August (1714-1765)
Weil er bereits seinem Vater zu dessen Lebzeiten viel Ärger bereitet hatte, wurde er von seinem Bruder nach vorherigem Vergleich enterbt. Er erhielt das Rittergut Großzössen, das aber wegen der Schulden des Vaters einige Jahre unter Zwangsverwaltung des Amtes Borna kam. Aus der Zeit nach 1749, dem Tod des Bruders, sind zahlreiche Akten zu Erbschaftsstreitigkeiten mit seinen Schwestern, Frau von Klengel und Frau von Schindler, die alle Nutzungsrechte am Rittergut Hopfgarten und das Allod Ottenhain geerbt hatten, vorhanden, 1749-1751. Der o.g. Einsiedel wurde aber trotz allem der Lehnsinhaber.

Weitere Akten aus dem Zeitraum 1772-1832 handeln von der Weiterführung des Erbstreits in der nächsten Generation. Schließlich konnte die von Gottlob Innozenz August abstammende sogen. "Großzössener Linie" nicht nur die Belehnung beanspruchen, sondern erlangte auch wieder den Besitz des Rittergutes Hopfgarten.

Aus der Zeit des Heinrich Hildebrand (1804-1867) und Detlev Haubold (1805-1880) von Einsiedel und einiger Nachfolger für 1842-1919 sind nur wenige Akten im Bestand überliefert, hierbei befinden sich auch Angelegenheiten der Syhraer Linie insgesamt.

Wegen der komplizierten Besitzverhältnisse dieses Einsiedelschen Hauses musste dem Bestand als eine Besonderheit eine Gruppe

D. Besitz anderer Rittergüter
zugeordnet werden.

Rittergut Lobstädt

Das Rittergut Lobstädt gehörte einem anderen Familienzweig und wurde nach dessen Aussterben – zuletzt Innozenz Gottlob von Einsiedel (1676-1724) – vom Amt Borna fast 100 Jahre lang zwangsverwaltet.
Im Bestand Rittergut Hopfgarten befinden sich vor allem Quellen aus dem 18. Jahrhundert mit einigen Abschriften älterer, den Besitz betreffender, Akten. Diese sind nach Hopfgarten wohl meist vor Verkauf des Rittergutes Lobstädt im Jahre 1824 aus familiären Gründen gelangt, zumal die Besitzer der Syhraer Linie, damit auch das Haus Großzössen-Hopfgarten formell seit 1724 mit Lobstädt belehnt waren. Einige Akten stammen auch aus der Provenienz des Gottlob Innozenz von Einsiedel auf Hopfgarten vor und nach 1724.

Zwei Akten handeln von strittigen Frondiensten und Geldleistungen aus den Jahren 1678-1687 und 1744-1745.

Die Bewirtschaftung des Rittergutes Lobstädt und der Mühle kann für die Jahre 1725-1738 lückenlos dokumentiert werden.

Es handelt sich insgesamt um Quellen, deren Provenienz nur in wenigen Fällen das Rittergut Lobstädt selbst ist, die aber als wichtige Ergänzung und Ersatz für dort verloren gegangene Quellen dienen.

Rittergut Großzössen

Das Rittergut Großzössen wurde im Jahre 1725 nach Vergleichen mit den Vettern auf Syhra von Gottlob Innozenz von Einsiedel auf Hopfgarten übernommen, nachdem der Vetter Innozenz Gottlieb (1686-1719) ohne männliche Erben verstorben war.

Die Quellen im Bestand Hopfgarten über dieses Rittergut beginnen allerdings zu Familienangelegenheiten, Lehnssachen und Besitzdokumenten bereits im 17. Jahrhundert und sind einesteils als Vorakten im 18. Jahrhundert an die neuen Besitzer auf Hopfgarten gelangt, andererseits stammen sie aus der Zeit der Vormundschaft, die Haubold von Einsiedel nach dem Tod des Bruders Innozenz (1645-1688) über dessen Sohn Innozenz Gottlieb (1686-1719) ausgeübt hat. Dazu gehören die lückenlosen Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben, Pachtverträge, aber auch Gerichtssachen aus der Zeit von 1692-1700 und darüber hinaus. Nach Kauf des Rittergutes Hopfgarten sind dann auch einige Akten über das Patrimonialgericht, z.B. die Bestallung des Gerichtsverwalters, und eine Ablösungsakte in das Familienarchiv zu Hopfgarten gelangt.
Einige Akten handeln von den Schuldenregelungen 1741-1866.

Auch bei den Akten über das Rittergut Großzössen kam eine Trennung vom Bestand Rittergut Hopfgarten wegen der engen Familienverbindung nicht in Frage, bzw. ist die Provenienz eindeutig bei Hopfgarten erwiesen.
Diese Akten sind ebenfalls ein wertvolle Ergänzung für den sehr dezimierten Bestand Rittergut Großzössen und sollen im Findbuch RG Großzössen aufgeführt werden.

Rittergüter in der Oberlausitz

Durch die Heiraten des Gottlob Innozenz von Einsiedel mit Erbinnen von Rittergütern in der Oberlausitz sind Akten über die Rittergüter Übigau und Caßlau von 1543-1732 und von Jeßnitz 1616-1690 sowie Ebersbach mit Siebenhufen (nur eine Akte) 1727-1728 in das Familienarchiv zu Hopfgarten gelangt und dort auch nach Verkauf bzw. Verlust dieser Besitzungen verblieben.
Hierbei handelt es sich nicht nur um Abschriften zu den jeweiligen Besitzungen und Besitzern(u.a. von Haugwitz und von Pentzig) , sondern auch tatsächlich dort ergangene Vorgänge, u.a. Wirtschaftsrechnungen 1645-1653 und 1677- 1680 (Übigau) sowie 1668-1669 (Jeßnitz) und 1727-1728 (Ebersbach).

Verweis auf korrespondierende Bestände
Staatsarchiv Leipzig:
RG Gnandstein (Urkunden)
Grundherrschaften/Rittergüter
1.
Syhra
2. Großzössen
3. Lobstädt
4. Ottenhain
5. Gnandstein

Kreisstände des Leipziger Kreises

Ältere Kreishauptmannschaft Leipzig

Ämter Borna, Rochlitz
Königliches Gericht Lausick
Gerichtsamt Geithain
Amtsgericht Geithain
Amtshauptmannschaft Borna

Thüringisches Staatsarchiv Altenburg:
Nachlass Hanns von Einsiedel (hier auch Quellen zur Familiengeschichte der Syhraer Linie)Verzeichnis der verwendeten Literatur:
Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 66, Adelige Häuser A Bd. XIV 1977
Mehlhose, Philipp: Beiträge zur Reformationsgeschichte, Ephorie Borna, Leipzig 1935
Sächsische Kirchengalerie, Ephorie Borna, alte Ausgabe 1837-ca. 1845, neue Ausgabe 1900-1914 (Hopfgarten, Elbisbach, Oberfrankenhain)

Helga Reich
Nov. 2001
Grundlagen der Patrimonialherrschaft.- Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Patronat.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.- Gutswirtschaft.- Familienarchive von Haugwitz, von Pentzig und von Einsiedel.
Südlich von Lausick im Amt Borna lag das altschriftsässige Rittergut Hopfgarten. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts befand sich das Rittergut im Besitz der Familie von Einsiedel und verblieb dort bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945. Die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über Hopfgarten, Elbisbach und die Mark Kaisershain ging nach Abtretung an den Staat am 10. August 1853 auf das Justizamt Borna über.
  • 2001 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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