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Beständeübersicht

Bestand

10082 Oberhofgericht Leipzig

Datierung15. Jh. - 1835
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)50,20

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Der Bestand wurde von 2016 bis 2022 retrokonvertiert und punktuell bezüglich der Erschließung verbessert. Bei dem umfangreichen Teilbestand von nach 1815 an Preußen abgegebenen Akten (Signaturen beginnen mit "Rep."), die in den sechziger und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts nach Dresden zurückgelangten, erfolgte die Bearbeitung überwiegend anhand der handschriftlichen Findbücher. So wurde auch bei den alten Registratur- und Archivhilfsmitteln vorgegangen. Der nach 1815 in Dresden verbliebene Teilbestand (Signaturen beginnen mit "Loc.") war dagegen bisher nur in der umfangreichen Findbuchreihe zum Bestand 10079 Landesregierung mitverzeichnet und wurde anhand der Akten selbst bearbeitet.
Im nach 1815 in Dresden verbliebenen Teilbestand, hat es bei der Bearbeitung im 19. Jh. umfangreiche Kassationen gegeben. Besonders stark betroffen davon waren die Prozessakten des 18. und beginnenden 19. Jh., die deshalb dort heute stark unterrepräsentiert sind. Umfangreiches Material aus dem Oberhofgericht, sowohl Akten als auch Einzeldokumente, haben damals auch in den genealogischen Sammlungsbestand 12881 Generalogica Eingang gefunden, der deshalb bei Forschungen zum Oberhofgericht stets zusätzlich mit herangezogen werden sollte.
Bei der Bearbeitung des Bestands im 19. Jahrhundert wurden vom daran maßgeblich beteiligten Archivdirektor Karl von Weber (1806 - 1879) oftmals Akten gegen häufig vorkommende Beklagte, beispielsweise Städte, zu größeren Einheiten zusammengefasst. Eine Erfassung der in diesen Einheiten zusammengefassten Stücke in Enthält-Vermerken ist bisher nur punktuell erfolgt.
In den Fällen, in denen die Bearbeitung nicht anhand handschriftlicher Findmittel, sondern anhand der Akten selbst erfolgte, wurden auch die Blattumfänge miterfasst. Zur Genauigkeit der Blattumfangsangaben ist folgendes zu vermerken. Es wurde ohne nochmalige Tiefenprüfung von den Angaben ausgegangen, die vorhanden waren. Es kann daher vorkommen, dass einzelne Blätter nicht mitgezählt wurden, insbesondere Blätter, die nur Adressen enthielten. Lediglich die sehr häufig vorkommenden wenigen nicht gezählten, aber beschriebenen Blätter am Ende von Akten, oftmals Adressen, wurden regelmäßig ausgezählt. Blattangaben, denen ein "ca." vorangestellt wurde, beruhen auf teilweise recht groben Schätzungen.
Die überlieferten Akten legen nahe, dass es eine gewisse Konzentration der Rechtsfälle im Leipziger Raum gab. Ursache dafür dürfte sein, dass das in Dresden ansässige Appellationsgericht vom gleichen Personenkreis wie das Oberhofgericht als Erstinstanz angerufen werden konnte und Verfahren der zweiten Instanz auch wahlweise vor beiden Gerichten stattfinden konnten.
Müller, Ernst ; Posner, Ernst: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem. T. 1: I. Hauptabt., Leipzig, 1934, S. 180 f.

Donat, Christian Gottlob: Chur-sächsisches Hof- und Civil-Staatshandbuch für das Jahr 1805. Dresden, 1805. S. 91 - 96
Vorwiegend Prozessakten aus den 1815 an Preußen abgetretenen Landesteilen.
Das an die Person des Fürsten gebundene und mit ihm im Lande bewegliche Hofgericht wurde 1483 durch Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht in Leipzig als Oberhofgericht mit adligen und bürgerlichen Beisitzern fest eingerichtet. 1493 bis 1547 wurde es abwechselnd in Leipzig und Altenburg abgehalten. Als gesamtsächsisches Gericht gegründet, umfasste sein Zuständigkeitsbereich von der Leipziger Teilung 1485 bis zum Jahre 1493 und seit 1547 endgültig nur die albertinischen Länder einschließlich der Nebenlinien, stets jedoch ohne den Kurkreis, für den 1529 das Hofgericht zu Wittenberg eingerichtet wurde. Sachlich behandelte es vor allem Zivil-, zum Teil auch Lehnrechtsfälle. Verwaltungs-, Polizei-, Kriminal- und Kirchensachen waren seiner Zuständigkeit entzogen. In erster Instanz sprach es für alle Schriftsassen und ihnen gleichgestellten Personen Recht, als Appellationsinstanz wirkte es für alle unteren Gerichte seines Zuständigkeitsbereichs. 1822 verlor es seine Eigenschaft als Obergericht und wirkte nur noch in erster Instanz für die Schriftsassen. 1835 wurde es aufgelöst und seine Überlieferung danach als IX. Abteilung in das 1834 gegründete Hauptstaatsarchiv eingegliedert. Der größte Teil der Prozessakten aus dem 1815 bei Sachsen verbliebenen Gebiet wurde 1875 kassiert. Ein Restbestand ist in den Findbüchern des Bestands 10079 Landesregierung mitverzeichnet. Weitere Akten und Einzeldokumente wurden damals unter familiengeschichtlichen Gesichtspunkten in den Bestand 12881 Genealogica eingearbeitet, wo sie sich bis heute befinden.

Weitere Angaben siehe 1.5.3 Justiz
  • 19. Jh. | Findbuch
  • 1933 mit Nachtrag 1954 | Findbuch Rep. 139 h
  • 2016 - 2022 | Elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • um 1910 | Findbuch Rep. A 27
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