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Beständeübersicht

Bestand

33172 Straf- und Korrektionsanstalt Sachsenburg

Datierung1860 - 1937
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)7,97

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1. Geschichte der Straf- und Korrektionsanstalt Sachsenburg
1867 wurde in Sachsenburg eine Korrektionsanstalt für Jugendliche eingerichtet, in die per Verordnung vom 23. August 1867[01] männliche und weibliche Korrektionsselectaner aus der Anstalt Waldheim zu verlegen waren.[02] Die Korrektionsanstalt war stets mit dem Kammergut Sachsenburg verbunden. Die Leitung des selbständigen Gutsbezirks Kammergut Sachsenburg oblag dem Anstaltsdirektor.[03] Die ärztliche Versorgung übernahm der Bezirksarzt von Frankenberg, die geistliche Betreuung der Pfarrer von Sachsenburg, der ebenfalls als Anstaltsgeistlicher tätig war. Unterstützt wurde er durch Hilfsgeistliche. Zwischenzeitlich wurde ein eigener Anstaltsgeistlicher berufen. 1881 legten der Ortspfarrer in Sachsenburg und der Anstaltsgeistliche eine Geschäftsverteilung fest.[04] Um 1896 wurde dann schließlich eine Anstaltsparochie eingerichtet.[05]
Die Verordnung zur Einlieferung in die Strafanstalten vom 24. April 1874[06] passte die Einlieferungsbestimmungen an die Erfahrungen bei der Verteilung der in Zuchthäusern und Landesstrafanstalten zu verbüßenden Strafen an. Danach waren nur noch männliche Personen unter 18 Jahren, die eine Gefängnisstrafe von über 4 Monaten zu verbüßen hatten, in die Strafanstalt Sachsenburg einzuliefern. Männliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und über die eine Gefängnisstrafe von über 4 Monaten verhängt worden war, wurden in die Strafanstalt Zwickau verbracht. Männer mit Zuchthausstrafen waren generell in die Strafanstalt Waldheim, Frauen mit einer solchen Strafe generell in die Strafanstalt Hoheneck einzuliefern. Weibliche Personen, die eine Gefängnisstrafe von über 4 Monaten zu verbüßen hatten, kamen in die Strafanstalt Voigtsberg b. Oelsnitz/V.. Die Verordnung wurde u.a. aufgrund aufgetretener Missstände bei der Vollstreckung längerer Gefängnisstrafen an Jugendlichen in Gerichtsgefängnissen 1877 modifiziert.[07] In Gerichtsgefängnisse waren nur noch männliche Personen einzuliefern, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und zu einer Gefängnisstrafe bis zu 5 Monaten verurteilt wurden. Für höhere Gefängnisstrafen wurde die Strafanstalt Zwickau bestimmt. Männliche Personen unter 18 Jahren waren unabhängig von der Strafdauer in die Strafanstalt Sachsenburg zu verbringen. Seit 1876 führte die Strafanstalt die Bezeichnung Straf- und Korrektionsanstalt für Jugendliche zu Sachsenburg[08] , ab 1884/85 Landesanstalten zu Sachsenburg[09] .
Nachdem 1886 das Weiberzuchthaus von Hoheneck nach Waldheim verlegt und dort eine Gefängnisstrafanstalt für Männer eingerichtet worden war, musste die Vollstreckung der Freiheitsstrafen neu geregelt werden. Mit Verordnung vom 19. November 1889[10] wurde festgelegt, dass Zuchthausstrafen in der Strafanstalt Waldheim, Festungshaft auf der Festung Königsstein und Urteile des Deutschen Militärgerichts unabhängig vom Strafmaß in der Strafanstalt Waldheim zu verbüßen waren. Des Weiteren wurde festgelegt, dass Jugendliche unter 18 Jahren Gefängnisstrafen über einem Monat in der Strafanstalt Sachsenburg (Männer) bzw. in der Strafanstalt Grünhain bei Schwarzenberg (Frauen) zu verbüßen hatten. Weibliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, wurden in die Strafanstalt Voigtsberg eingeliefert. Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und durch die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten Chemnitz, Dresden oder Freiberg verurteilt worden waren, ein Amtsgericht in diesen Landgerichtsbezirken Vollstreckungsbehörde war oder der Sträfling evangelisch-lutherischer Konfession war, waren in die Strafanstalt Hoheneck, ansonsten in die Strafanstalt Zwickau zu verbringen. Für alle sonstigen von Zivilgerichten zuerkannten Freiheitsstrafen waren die Gerichtsgefängnisse zuständig.
1894 erfolgte die Umbenennung in Anstalten zu Sachsenburg, die aus der Strafanstalt für männliche Jugendliche, der Korrektionsanstalt für männliche Jugendliche sowie dem Kammergut Sachsenburg bestand.[11] 1904 wurde mit Verordnung vom 3. Juni eine Korrektionsanstalt für Männer in Sachsenburg eingerichtet, die am 1. Juli 1904 ihre Arbeit aufnahm.[12] Der Korrektionsanstalt für Männer wurde die eigenständige Abteilung für jugendliche Korrektionäre angegliedert. Sämtliche jugendlichen männlichen Gefängnissträflinge wurden in die Strafanstalt Bautzen verlegt. Gemäß der Verordnung waren ab sofort männliche Personen über 18 aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz und Zwickau, über die eine korrektionäre Nachhaft verhängt wurde, nach Sachsenburg, ansonsten in die Korrektionsanstalt zu Hohnstein einzuliefern. Die Abteilung für Jugendliche in Sachsenburg nahm Jugendliche unter 18 Jahren aus dem gesamten Königreich Sachsen auf. Im selben Jahr wurde die Landeskorrektionsanstalt Radeberg nach Sachsenburg verlegt.[13]
1914 wurden zahlreiche ausländische Staatsangehörige, die sich in Sachsen aufhielten, vorsorglich in der Korrektionsanstalt Sachsenburg untergebracht; zumeist handelte es sich um russische Staatsangehörige, die an der Bergakademie in Freiberg studierten.[14]
Ab 1921 nutzte die Landeserziehungsanstalt Bräunsdorf die Korrektionsanstalt in Sachsenburg als Zweiganstalt.[15] Im selben Jahr wurde eine Sträflingsabteilung eingerichtet, die Gefangene aus den Strafanstalten Hoheneck und Zwickau aufnahm.[16]
Die bis dahin dem Innenministerium unterstehenden Straf- und Erziehungsanstalten wurden 1922 getrennten Zuständigkeiten zugewiesen. Die Strafanstalten wurden mit Verordnung vom 10. Juli 1922 der Verwaltung des Justizministeriums unterstellt.[17] Für die Erziehungsanstalten war das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium zuständig.[18] 1924 wurde die Zusammenlegung der selbständigen Gutsbezirke der Landesanstalt Sachsenburg und des Kammergutes Sachsenburg mit der Gemeinde gemäß Gemeindeordnung von 1922 forciert, wogegen aber Widerspruch erhoben wurde.[19] Nach diversen Auseinandersetzungen wurden 1925 die beiden selbständigen Gutsbezirke zum Gutsbezirk Landesanstalt Sachsenburg vereinigt. Auf die Zusammenlegung mit der Gemeinde wurde verzichtet. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurde die Korrektionsanstalt Sachsenburg 1926 aufgelöst. Die Korrektionäre wurden von der Landesanstalt Colditz aufgenommen. In den Jahren 1933 bis 1938 war in Sachsenburg ein Schutzhaftlager eingerichtet.[20]

Direktoren[21]
1870 – 1897 |-----|Friedrich August Möbius, Anstalts(ober)inspektor (Dirigent)[22]
1898|-----|unbesetzt
1899 – 1900 |-----|Franz Eduard Schink, Oberinspektor (Vorstand)
1900 – 1903|-----|Karl Adolf Benno Rühlemann
1905 – 1909|-----|Dr. Woldemar Johannes Höckner
1910 – 1913|-----|Ernst Emil Freund
1914 – 1916[23] |-----|Karl Heinrich Tränkner, Oberinspektor (mit der Leitung beauftragt)
1916 – ?|-----|Kurt Oskar Bachmann

Anstaltsgeistliche
1874 – 1883 |-----|Karl Hermann Moritz Mahn, Pfarrer in Sachsenburg
1884 – 1895|-----|Karl Julius Böttcher, Pfarrer in Sachsenburg
1894 – 1896|-----|Karl Rud. Caspari
1897 – 1900|-----|Karl Wilhelm Gottfried Schöpff, Anstaltspfarrer
1900 – 1901|-----|Gerhard Möbius
1902 – 1906|-----|Friedrich Paul Christian Neuhof
ab 1906 obliegt geistliche Versorgung Ortspfarrer in Sachsenburg

Anstaltsärzte (zugleich Bezirksarzt in Frankenberg)
1870 – 1872|-----|Dr. med. Anton Louis Buschbeck[24]
1874 – 1895 |-----|Dr. med. Heinrich Robert Fickert[25]
1896 – 1900|-----|Dr. Rud. Theobald Wilheilm Streit[26]
1901 – 1906|-----|Dr. Ernst Karl Ferdinand Rechholz[27]
1907 – 1913|-----|Dr. Brink
1914 – ?|-----|Max Emil Birkner, praktischer Arzt in Frankenberg[28]


2. Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 2005 dem Staatsarchiv Chemnitz vom Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben. Er umfasste 8,00 lfm und war durch ein schreibmaschinenschriftliches Verzeichnis erschlossen, in das lediglich die Angaben der Aktendeckel übernommen worden waren. Die Akten waren ungeordnet und ohne lfd. Nummer. Anfang 2007 wurden die Akten in der vorliegenden Reihenfolge verzeichnet. Im Zuge der Verzeichnung wurden leere Akten, die vorsorglich gemäß dem 1900 neu eingeführten Aktenplan[29] angelegt worden waren, kassiert. Außerdem wurde dem Provenienzprinzip entsprechend eine Akte dem Bestand 30069 Strafanstalt Voigtsberg und zwei Akten dem Bestand 30334 Landbauamt Chemnitz zugeordnet. Im März 2011 übergab das Staatsarchiv Leipzig 7 Akten, die bei der Korrektionsanstalt Waldheim entstanden und bei der Korrektionsanstalt Sachsenburg weitergeführt und abgeschlossen worden sind. Nach der Bearbeitung umfasst der Bestand 7,96 lfm und deckt einen Zeitraum von 1860 bis 1937 ab.


3. Bestandsanalyse
Die Überlieferung der Straf- und Korrektionsanstalt Sachsenburg ist sehr dicht und inhaltsreich. Neben Verwaltungsakten sind auch Personal- und Gefangenenakten vorhanden. In den Akten befinden sich zahlreiche Zeitungen, Plakate und Flugblätter zu Fahndungsaufrufen der Polizei sowie Postkarten, Pläne und Zeichnungen. Während bei den Verwaltungsakten keine vorarchivische Bearbeitung zu erkennen gewesen ist (Vorhandensein leerer Aktenmappen), wurden die Personal- und Gefangenenakten augenscheinlich bewertet. Gefangenenakten sind nur für Personen, deren Familienname mit L oder S beginnt, überliefert. Der Bestand enthält zahlreiche Akten zum Umgang mit Gefangenen (schulische und geistliche Erziehung; Disziplinierung; Versorgung), zu deren Arbeitseinsätzen sowie zur Fürsorge nach der Entlassung. Des Weiteren sind Akten zur internen Organisation (Haushalt, Schriftgutorganisation, Hausordnung), zum Bau und zur Ausstattung der Anstalt, Zu- und Abgangslisten der Sträflinge und Korrektionäre, statistische Belegungs- und Straflisten sowie Fahndungsaufrufe anderer Polizeidienststellen vorhanden. Außerdem beinhaltet der Bestand zahlreiche Akten mit Sammlungen von Vorschriften und Anweisungen. Diese wurden nicht kassiert, da bei den anderen im Staatsarchiv Chemnitz archivierten Strafanstalten und Gefängnissen Verwaltungsakten überwiegend fehlen. In den Akten sind zahlreiche Prospekte von Firmen für medizinische Gerätschaften und Krankenpflege, für Sicherheitsausstattungen, wie Löschgeräte, und von Konserven- und anderen Lebensmittelfirmen überliefert. Interessant ist auch der Vergleich der Landesanstalten Rebdorf, Dreißigacker, Eisenach, Moringen und Moritzburg hinsichtlich ihrer historischen Entwicklung, der Belegbarkeit, Aufsichtsbehörde, Verwaltung, des Einlieferungsbezirks, der Bekleidung, Beaufsichtigung, Disziplinarstrafen, der besonderen Kostgenüsse, Arbeitsverhältnisse, Außenarbeiten, Seelsorge, des Unterrichts, der Verpflegung, Gesundheit, Entlassung, Nachhaft, Arbeitsbelohnung sowie der Anstaltsökonomie.[30]
Der Bestand enthält einige Akten zur Einrichtung der Landesanstalt Sachsenburg, die noch bei der Landesanstalt Waldheim angelegt und anschließend an Sachsenburg übergeben worden sind. Einige Personalakten wurden in der Nachfolgeeinrichtung, der Landesanstalt Colditz, weitergeführt. Die Akten wurden im Bestand belassen, da die Anstalt Sachsenburg zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Angestellten noch existierte.
Weitere Unterlagen zum Gutsbezirk Sachsenburg befinden sich in den Beständen 33042 Ältere Amtshauptmannschaft Chemnitz, 30010 Amt Frankenberg mit Sachsenburg und im Bestand 30044 Amtshauptmannschaft Flöha.
Unterlagen über den Strafvollzug, zumeist ab 1930 befinden sich in den einigen Beständen der Land- und Amtsgerichte.


4. Quellen und Literatur
Staatshandbücher für das Königreich Sachsen / für den Freistaat Sachsen

Gesetz- und Verordnungsblätter für das Königreich Sachsen

StAC, 33172 Nr. 14, 142, 196, 237: Einrichtung der Anstalt und seiner Sonderabteilungen

StAC, 33172 Nr. 345: Einführung eines Archiv- bzw. Registraturplans, 1900

StAC, 30044 Nr. 267: Verwaltung des Gutsbezirkes Landesanstalt SachsenburgArchivalien



[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1867, S. 224 f.
[02] vgl. auch StAC, 33172 Nr. 142, 237.
[03] vgl. auch StAC, 30044 Amtshauptmannschaft Flöha, Nr. 267.
[04] StAC, 33172 Nr. 87.
[05] StAC, 33172 Nr. 233.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 50 ff.
[07] Verordnung zu einigen Abänderungen der Vorschriften über die Verbüßung der Gefängnisstrafe und über die Einlieferung in die Strafanstalten, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1877, S. 239 ff.
[08] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1876.
[09] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1884/85.
[10] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1889, S. 99.
[11] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1894.
[12] Verordnung zur Errichtung einer Korrektionsanstalt für Männer zu Sachsenburg; in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1904, S: 192 f.; vgl. auch StAC, 33172 Nr. 17.
[13] StAC, 33172 Nr. 397.
[14] StAC, 33172 Nr. 15, 16, 224, 257.
[15] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1921.
[16] vgl. auch StAC, 33172 Nr. 196.
[17] Sächsisches Gesetzblatt 1922, S. 246.
[18] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925.
[19] StAC, 30044 Nr. 267.
[20] vgl. StAC, 30044 Nr. 2391 – Nr. 2424.
[21] Angaben sind den Staatshandbüchern für das Königreich Sachsen bzw. für den Freistaat Sachsen entnommen. Aufgrund fehlender Jahrgänge und Verkürzung der Einträge konnten Angaben nicht immer vollständig ermittelt werden.
[22] Personalakte: StAC, 33172 Nr. 434.
[23] 1916 gefallen; vgl. StAC, 30044 Nr. 267.
[24] war nicht im Staatshandbuch ausgewiesen; Personalakte: StAC, 33172 Nr. 414.
[25] Personalakte: StAC, 33172 Nr. 417.
[26] Personalakte: StAC, 33172 Nr. 486.
[27] Personalakte: StAC, 33172 Nr. 442.
[28] Die bezirksärztlichen Geschäfte nahm der Bezirksarzt in Flöha, Dr. Kindler, wahr.
[29] siehe Anlage.
[30] StAC, 33172 Nr. 372.
[31] StAC, 33172 Nr. 345, Bl. 12 V – 16 R; keine buchstabengetreue Abschrift! Dem Archivplan sind allgemeine Bemerkungen zu Änderungen gegenüber der bisherigen Aktenführung vorangestellt. Im Anhang des Archivplans befinden sich "Anleitungen im Interesse der Aktenhaltung und des Geschäftsganges bei den Anstalts-Expeditionen im Allgemeinen".
[32] Die Nummern (unterhalb der Kapitel) waren im Archivplan nicht vorgegeben. Sie wurden hier der Übersichtlichkeit wegen eingefügt. Die Landesanstalten sollten die Untergliederungen nach Erfordernis belegen und entsprechend Nummern vergeben. (Registratursignaturen: Abt. I Kap. II Nr. xy). Der idealen Gliederung ist die Untergliederung der Kapitel in der Straf- und Korrektionsanstalt Sachsenburg gegenüber gestellt.
[33] "Nachbemerkung: Sind bei einer Anstalt besondere Kassen oder Stiftungen zu verwalten, wie die Unterstützungskasse für entlassene Schwachsinnige, die Gräflich Wallwitz’sche Freistelle pp, so sind die gehaltenen Akten in diesem Kapitel zu verzeichnen. Bei der Blindenanstalt dagegen wird sich die Einrichtung eines besonderen Kapitels "Stiftungen" nötig machen."
[34] "Nachbemerkung: Besteht eine Schule für die Beamtenkinder, so sind die Akten hierüber in Abteilung II wenigstens mit vorzumerken."
[35] "etc. je nach Bedarf der einzelnen Anstalten"
[36] "Die bei dem in einer Anstalt vorhandenen Standesamte zu führende Akten sind in dem vorliegenden Archivplan nicht mit aufzunehmen."
Einrichtung und Unterhaltung der Anstalt.- Interne Organisation.- Beschäftigung der Korrektionäre und Gefangenen.- Personalakten.- Gefangenenakten.
1867 wurde in Sachsenburg eine Korrektionsanstalt für Jugendliche eingerichtet, in die per Verordnung vom 23. August 1867 männliche und weibliche Korrektionsselectaner aus der Anstalt Waldheim zu verlegen waren. Die Bezeichnung der Anstalt wurde den sich ändernden Einlieferungsbestimmungen ständig angepasst. Ab 1874 waren nur noch männliche Personen unter 18 Jahren in die Strafanstalt Sachsenburg einzuliefern. 1894 erfolgte die Umbenennung in Anstalten zu Sachsenburg, die aus der Strafanstalt für männliche Jugendliche, der Korrektionsanstalt für männliche Jugendliche sowie dem Kammergut Sachsenburg bestand. Mit Verordnung vom 3. Juni 1904 wurde eine Korrektionsanstalt für Männer in Sachsenburg eingerichtet, die am 1. Juli ihre Arbeit aufnahm. Der Korrektionsanstalt für Männer wurde die eigenständige Abteilung für jugendliche Korrektionäre angegliedert. Sämtliche jugendlichen männlichen Gefängnissträflinge wurden in die Strafanstalt Bautzen verlegt. Die Abteilung für Jugendliche in Sachsenburg nahm Jugendliche unter 18 Jahren aus dem gesamten Königreich Sachsen auf. Im selben Jahr wurde die Landeskorrektionsanstalt Radeberg nach Sachsenburg verlegt. Ab 1921 nutzte die Landeserziehungsanstalt Bräunsdorf die Korrektionsanstalt in Sachsenburg als Zweiganstalt. Im selben Jahr wurde eine Sträflingsabteilung eingerichtet, die Gefangene aus den Strafanstalten Hoheneck und Zwickau aufnahm.
Die bis dahin dem Innenministerium unterstehenden Straf- und Erziehungsanstalten wurden 1922 getrennten Zuständigkeiten zugewiesen. Die Strafanstalten wurden mit Verordnung vom 10. Juli 1922 der Verwaltung des Justizministeriums unterstellt. Für die Erziehungsanstalten war das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium zuständig.
1925 erfolgte die Zusammenlegung der selbständigen Gutsbezirke der Landesanstalt Sachsenburg und des Kammergutes Sachsenburg zum Gutsbezirk Landesanstalt Sachsenburg; auf die forcierte Zusammenlegung mit der Gemeinde Sachsenburg wurde verzichtet. 1928 wurde die Korrektionsanstalt Sachsenburg aufgelöst. Die Korrektionäre wurden von der Landesanstalt Colditz aufgenommen. In den Jahren 1933 bis 1938 war in Sachsenburg ein Schutzhaftlager eingerichtet.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.05.
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