Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

50334 Justizamt Kamenz

Datierung1727 - 1859
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Nachdem am 4. Mai1839 die Stadt Kamenz ihre Gerichtsbarkeit an den Staat abgetreten hatte, wurde per Verordnung zum 1. Oktober 1839 als Gericht erster Instanz ein Justizamt in Kamenz errichtet. Zum Personal gehörten ein Beamter (Justitiar), ein Aktuar und zwei besoldete Kopisten, welche zugleich die Sportelkassenverwaltung besorgten. Ein Amtsfrohn und ein Amtsdiener waren vom ehemaligen Stadtgericht Kamenz übernommen worden. Zum Gerichtsbezirk gehörten die Stadt Kamenz mit ihren Ratsdörfern Wiesa, Bernbruch und Lückersdorf, die bereits am 2. März 1839 an den Staat abgetretene Gerichtsbarkeit über die Orte Hennersdorf und Gelenau und die Gerichtsbarkeit über die, zum, in Preußen gelegenen, Gut Lipsa gehörende, Neitschmühle. Im November 1839 erhielt der Gerichtssprengel Zuwachs durch die Abtretung der Gerichtsbarkeit über das Allodialgut Krakau an den Staat. Damit erhielt das Justizamt Kamenz die Gerichtsbarkeit über den Marktflecken Krakau (Meißner und Oberlausitzer Seite), die Dörfer Sella und Zochau. Die bisher dem Justizamt Hain [Großenhain] zustehende Obergerichtsbarkeit über Zochau übernahm es ebenfalls. 1844 traten die Besitzer des Rittergutes Kleinburkau ihre Gerichtsbarkeit an den Staat ab, verbunden mit der Bitte das Gut künftig dem Justizamtsbezirk Kamenz anzugliedern. Dieser Bitte wurde am 19. August 1844 entsprochen. Nachdem 1848 die Standesherrschaft Königsbrück und das Rittergut Steinborn ihre Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgegeben hatten, wurde dafür eine Außenstelle, die Gerichtsexpedition, des Justizamtes Kamenz in Königsbrück eingerichtet. 1848 wurde der Gerichtssprengel um den Ort Schmorkau erweitert. 1849 folgten die Orte Oberlichtenau und Niederlichtenau, Röhrsdorf, Brauna mit Schwosdorf, Rohrbach und Häslich, Petershain, Liebenau, Großgrabe und Bulleritz sowie 1851 Piskowitz. 1852 wurde Kleinburkau aus dem Gerichtsbezirk des Justizamtes Kamenz ausbezirkt und dem Königlichen Gericht Bischofswerda angegliedert. 1853 kam nach Übernahme der Gerichtsbarkeit durch den Staat der Ort Niedergersdorf zum Justizamtsbezirk Kamenz. Im gleichen Jahr wurde die bisherige Gerichtsexpedition des Justizamtes Kamenz in Königsbrück in ein Königliches Gericht umgewandelt und diesem die Orte Königsbrück, Rohna, Zeisholz mit Neitschmühle, Otterschütz, Zietzsch, Quosdorf, Steinborn, Schmorkau, Weißbach, Neukirch, Gottschdorf, Röhrsdorf, Lüttichau, Krakau, Zochau und Sella unterstellt. Nach Abgabe der Gerichtsbarkeit des Domstifts St. Petri Bautzen im Jahr 1853 erweiterte sich die Zuständigkeit des Justizamtes Kamenz auf die Orte Miltitz, Zschornau, Ostro, Bocka, Schmeckwitz und Säuritz. Es folgten 1854 nach Übergabe der Gerichtsbarkeit des Klosters St. Marienstern die Orte Kloster Marienstern, Alte Ziegelscheune, Buchholz bei Bocka, Cannewitz (bei Marienstern), Caseritz, Crostwitz, Cunnewitz, Dürrwicknitz, Hausdorf, Jauer, Jesau, Kaschwitz, Kriepitz, Kuckau, Laske, Naußlitz, Nebelschütz, Neuschmerlitz, Panschwitz, Ralbitz, Rosenthal, Schiedel, Schönau, Schönbach, Schweinerden, Sommerluga, Spittel, Zerna, Tzschaschwitz. Zugleich wurden die klösterlichen Anteile an den Orten Auschkowitz, Bernbruch, Höflein, Glaubnitz, Jiedlitz, Ostro, Säuritz, Schmeckwitz, Wendischbaselitz und Wiesa sowie das Allodialrittergut Neustädtel dem Justizamt Kamenz überwiesen. 1855 fiel dann die Gerichtsbarkeit der Rittergüter Jiedlitz und Bocka, Schmerlitz, Obergersdorf, Rehnsdorf und Milstrich, Weißig, Möhrsdorf, Wohla mit Dobrig, Talpenberg, Ossel, Boderitz und Wölkau, Skaska, Döbra mit Trado, Deutschbaselitz, Biehla, Kleinhänchen mit Neraditz und Neuhof, Lieske mit Oßling, Straßgräbchen mit Grünberg, Bischheim, Räckelwitz mit Neudörfel, Gränze, Horka, Nucknitz und Kopschin und der Räckelwitzer Anteil der Dörfer Wendischbaselitz, Schmeckwitz, Höflein und Prautitz sowie die Gerichtsbarkeit des Gutes Elstra über die Stadt Elstra mit deren Dörfern Rauschwitz, Gödlau und Kindisch, an den Staat. Diese wurden ebenso dem Justizamt Kamenz unterstellt. Nach der Einrichtung eines Königlichen Gerichts in Pulsnitz im Juni 1856 wurden die Orte Oberlichtenau und Niederlichtenau aus dem Sprengel des Justizamtes Kamenz nach dorthin umbezirkt. Dagegen wurden die Orte Lehndorf, Prautitz und Siebitz vom Landgerichtsbezirk Bautzen in das Justizamt Kamenz einbezirkt. Auf Grundlage des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurde das Justizamt Kamenz aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das 1856 gebildete Gerichtsamt Kamenz, dessen Sprengel dem der Vorgängerbehörde im Wesentlichen entsprach.
Gerichtsorganisation.- Strafsachen.- Zivilsachen.- Nachlässe.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösungen.- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.- Kirchenwesen.- Schulwesen.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenwesen.- Handel, Handwerk und Gewerbe.- Bauwesen.- Feuerpolizei.- Sparkassen.
  • 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • zwischen 1955 und 1980 | Findkartei
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang