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Beständeübersicht

Bestand

13563 Gerichtsamt Dippoldiswalde

Datierung1822 - 1879
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)5,75
1. Gerichtsämter


Mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11.08.1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2.9.1856 traten zum 01.10.1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz, das waren Justizämter, Stadtgerichte, Patrimonialgerichte, Königliche Gerichte und Königliche Landgerichte, die Bezirksgerichte und Gerichtsämter[01] . Bis auf wenige Ausnahmen ging zu diesem Zeitpunkt die Rechtspflege auf den Staat über. Die Bezirksgerichte und Gerichtsämter sind Gerichte erster Instanz. Im Königreich Sachsen wurden 1856 14 Bezirksgerichte und 116 Gerichtsämter eingerichtet. In den Schönburgischen Rezessherrschaften wurden die Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung im Jahre 1865 eingeführt[02] .



Die Gerichtsämter waren zuständig in Verwaltungssachen unter Aufsicht und Anleitung derjenigen Mittel- und Oberbehörden, deren Geschäfte sie zu erledigen hatten. In Justizsachen waren sie den höheren Justizbehörden untergeordnet. Sie bestanden aus einem Vorstand, einem oder mehreren Assessoren und Aktuaren sowie einer erforderlichen Anzahl weiteren Personals, den Expedienten und Dienern.



Die Gerichtsämter entschieden über die Ihnen durch Strafprozessordnung von 1855 und weiteren Gesetzen zugewiesenen Verbrechen und Vergehen, z.B. geringfügige Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien, Erpressungen, Unterschlagungen, Fälschungen, Hausfriedensbruch. In die Zuständigkeit der Gerichtsämter gehörten weiterhin Fälle der streitigen und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit auf unterer Ebene und Verwaltungsangelegenheiten mit Einschluss der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen sowie die weltliche Koinspektion in Kirchen- Schul- und Stiftungssachen. Die Gerichtsämter entschieden in Einzelrichterentscheidung. In Städten, die gleichzeitig Sitz eines Bezirksgerichts und eines Gerichtsamtes waren, übten die Bezirksgerichte gleichzeitig die Funktion eines Gerichtsamtes für die Rechtspflege innerhalb des Stadtgebietes aus. Alle nicht dem Stadtrat zugewiesenen Verwaltungsbefugnisse fielen in den Kompetenzbereich des Gerichtsamts.



Die Verwaltungsbefugnisse gingen mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21.4.1873 und Ausführungsverordnungen am 15.10.1874 auf die neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Die Gerichtsämter wurden auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27.01.1877 im Oktober 1879 durch Amtsgerichte abgelöst.



Im Gebiet der Kreisdirektion Dresden wurden die Bezirksgerichte Dresden, Pirna, Freiberg und Meißen eingerichtet, ihnen wurden 1856 folgende Gerichtsämter zugeordnet:



Bezirksgericht Dresden:

- Gerichtsamt Dresden

- Gerichtsamt Radeburg

- Gerichtsamt Radeberg

- Gerichtsamt Moritzburg

- Gerichtsamt Schönfeld

- Gerichtsamt Dippoldiswalde (bis 1871)[03]

- Gerichtsamt Tharandt (bis 1871)

- Gerichtsamt Döhlen

- Gerichtsamt Wilsdruff



Bezirksgericht Pirna

- Gerichtsamt Pirna

- Gerichtsamt Stolpen

- Gerichtsamt Neustadt

- Gerichtsamt Hohnstein

- Gerichtsamt Sebnitz

- Gerichtsamt Schandau

- Gerichtsamt Königstein

- Gerichtsamt Gottleuba

- Gerichtsamt Lauenstein

- Gerichtsamt Altenberg



Bezirksgericht Freiberg

- Gerichtsamt Freiberg

- Gerichtsamt Brandt

- Gerichtsamt Frauenstein

- Gerichtsamt Sayda

- Gerichtsamt Dippoldiswalde (ab 1871)

- Gerichtsamt Tharandt (ab 1871)



Bezirksgericht Meißen

- Gerichtsamt Meißen

- Gerichtsamt Großenhain

- Gerichtsamt Nossen

- Gerichtsamt Lommatzsch

- Gerichtsamt Riesa



In den folgenden Jahren verringerte sich durch Auflösung und Zusammenlegung von Gerichtsamtsbezirken v. a. in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts deren Anzahl geringfügig.



Die hier vorliegenden Akten der Gerichtsämter sind bei der Bearbeitung der Bestände der Amtsgerichte (Lagerung) und der Vorakten der Amtshauptmannschaften herausgelöst worden.

Weitere Akten zur Rechtssprechung durch die Gerichtsämter können sich in den Beständen der Amtsgerichte und zur Verwaltungstätigkeit der Gerichtsämter in den Beständen der Amtshauptmannschaften befinden. Bei der bisherigen Bearbeitung der Bestände der Amtsgerichte und der (neueren) Amtshauptmannschaften wurden die Akten der Gerichtsämter den vorgenannten Beständen unter Zugrundelegung des jeweiligen Ortes zugeordnet.



Als Ordnungsschema für die Gerichtsämter wird ein vom Staatsarchiv Leipzig entworfenes Schema für die lokalen Justiz und Verwaltungsbehörden bis 1879 genutzt.



2. Gerichtsamt Dippoldiswalde



Das Gerichtsamt Dippoldiswalde wurde am 1.10.1856 gebildet und war für die Orte Dippoldiswalde, Bärenklause, Beerwalde, Berreuth, Börnchen bei Rabenau, Borlas, Bröschen, Cunnersdorf bei Reinhardtsgrimma, Elend, Gombsen, Großölsa, Hänichen, Hausdorf, Hermsdorf bei Kreischa, Hirschbach, Höckendorf, Kautzsch (Groß- und Klein-), Kipsdorf, Kleba (Groß- und Klein-), Kleincarsdorf, Kreischa (Ober-, Mittel-, Nieder- und Klein-) mit Eichberg, Luchau, Lungkwitz, Malter (Ober- und Nieder) mit Maltermühle, Naundorf bei Schmiedeberg, Niederfrauendorf, Niederpöbel, Obercarsdorf, Obercunnersdorf, Oberfrauendorf, Oberhäslich, Paulsdorf, Paulshain, Possendorf, Quohren bei Kreischa, Reichstädt (Ober- und Nieder-), Reinberg mit Lichteneichen, Reinhardtsgrimma (Ober- und Nieder-), Reinholdshain, Ruppendorf, Sadisdorf, Saida bei Kreischa, Schlottwitz, Schmiedeberg, Seifen, Seifersdorf, Spechtritz, Theisewitz, Ulberndorf, Wendischcarsdorf, Wilmsdorf mit Poisenhäusern, Wittgensdorf, Zscheckwitz und die Forstreviere Höckendorf, Oberfrauendorf und Wendischcarsdorf zuständig[04] . Das Gerichtsamt Dippoldiswalde unterstand zunächst dem Bezirksgericht Dresden und ab 1871 dem Bezirksgericht Freiberg[05] .

1874 gehörten auch die Gemeinden Niederjohnsbach und Oberjohnsbach (aus dem Gerichtsamt Lauenstein) zum Gerichtsamt Dippoldiswalde[06] .



Am 15.10.1874 wurde auf der unteren Verwaltungsebene die Trennung von der Verwaltung und der Justiz vollzogen, die Aufgaben der inneren Staatsverwaltung, die bisher das Gerichtsamt Dippoldiswalde wahrnahm, wurden von der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde fortgeführt[07] . Somit war das Gerichtsamt Dippoldiswalde bis Ende September 1879 nur noch für die Justiz zuständig.



Die oben genannten Orte gehörten ab 1.10.1879 zum Amtsgericht Dippoldiswalde[08] .



Das Gerichtsamt Dippoldiswalde hatte folgende Behördenleiter[09] :



- Lehmann, Gustav Adolph (1856 – 1858)

- Drewitz, Friedrich August (1858 – 1869)

- Klimmer, Alwin Theodor (1869 – 1879)



Die hier vorliegenden Akten sind bei der in den Jahren 2003 bis 2006 durchgeführten Auflösung der Bestände der Amtsgerichte (Lagerung) und der Vorakten der Amtshauptmannschaften herausgelöst worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte im Sommer 2006 durch Herrn Christian Strunz. Die Klassifizierung erfolgte durch Roland Pfirschke. Weitere Zugänge erfolgten durch die Bearbeitungen einer Abgabe vom Rat des Bezirkes Dresden, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Dippoldiswalde aus dem Jahr 1987 und durch Provenienzbereinigungen beim Bestand 10753 Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde.



Weitere Akten des Gerichtsamts Dippoldiswalde können sich im Bestand 11044 Amtsgericht Dippoldiswalde befinden.


[01] GVBl. 1855, S. 144 ff. und GVBl. 1856, S. 243 ff.
[02] GVBl. 1865, S. 188ff.
[03] GVBl. 1871, S. 114
[04] GVBl. 1856, S. 253
[05] GVBl. 1871, S. 114
[06] GVBl. 1874, S. 248 f.
[07] GVBl. 1874, S. 113 ff.
[08] GVBl. 1879, S. 285 f.
[09] Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 233 f. und Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1875 - 1878
Depositen.- Gemeindesachen.- Zivilprozesse.- Ablösungen.- Postsachen.- Grund- und Hypothekenbuchsachen.- Armen- und Wohltätigkeitspflege.- Forst-, Jagd- und Fischereiwesen.- Handel, Gewerbe, Bergbau.- Baupolizei.
Angaben siehe 2.3.4.2.5 Gerichtsämter
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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