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Beständeübersicht

Bestand

33029 Gerichtsamt Marienberg

Datierung1827 - 1888
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,30
Hypothekenangelegenheiten.- Kirchenangelegenheiten.- Erwerbsverhältnisse.- Nahrungsverhältnisse.- Salzwesen.- Ölmühle und Wehr Hirschleithe.- Dispensationen und Konzessionen.
Mit dem Gesetz über die Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichts-bezirke vom 2. September 1856 traten zum 1. Oktober 1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz die Bezirksgerichte und Gerichtsämter. In Marienberg wurde an Stelle des Königlichen Gerichts das Gerichtsamt Marienberg eingerichtet. Die Gerichtsbarkeit erstreckte sich über Güter in Gebirge, Großrückerswalde, Hüttengrund (bei Marienberg), Marienberg, Pobershau und Wüstenschletta. Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden die Gerichtsämter durch Amtsgerichte abgelöst.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank
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