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Beständeübersicht

Bestand

33032 Gerichtsamt Pausa

Datierung1825, 1839 - 1884, 1913
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)2,31
1. Behördengeschichte
1.1 Gerichtsämter in Sachsen
Das Gesetz über die Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 beendete die langjährigen Bemühungen um eine Reorganisation der Gerichtsstrukturen in Sachsen. Bis auf wenige Ausnahmen lag die Rechtspflege jetzt in den Händen des Staates.
Als ordentliche Gerichte erster Instanz wurden Anfang Oktober 1856 neben den Königlichen Bezirksgerichten auch die Gerichtsämter eröffnet. Diese staatlichen Bezirksgerichte und Gerichtsämter waren die Nachfolgebehörden der Justizämter und Königlichen Gerichte.
Für jeweils mehrere Gerichtsämter war ein Bezirksgericht die Spruchbehörde in Fällen der Zivilgerichtsbarkeit, die von den Gerichtsämtern zur Entscheidung abgegeben wurden. Die Gerichtsämter entschieden über die ihnen durch die Strafprozessordnung von 1855 und weitere Gesetze zugewiesenen Verbrechen und Vergehen, wie z. B. geringfügige Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien, Erpressungen, Unterschlagungen, Fälschungen, Hausfriedensbruch. Ferner gehörten in die Zuständigkeit der Gerichtsämter Fälle der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterer Ebene und Verwaltungsangelegenheiten mit Einschluss der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen sowie die weltliche Koinspektion in Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen. Die den Gerichtsämtern vorgelegten Fälle wurden von Einzelrichtern entschieden. In Städten, die gleichzeitig Sitz eines Bezirksgerichts und eines Gerichtsamts waren, standen dem Bezirksgericht nur die Eigenschaften eines Gerichtsamts für die Rechtspflege innerhalb des Stadtgebiets zu. Alle nicht dem Stadtrat zugewiesenen Verwaltungsbefugnisse fielen in den Kompetenzbereich des Gerichtsamts.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Für die juristischen Belange der Gerichtsämter, der gerichtsamtlichen und handelsgerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte waren auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 ab Oktober 1879 die neu geschaffenen Amtsgerichte zuständig.

Die Geschichte, Aufgaben und Aktengruppen der sächsischen Bezirksgerichte und Gerichtsämter erläutert Dr. Volker Jäger ausführlich in seiner Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, die dem Findbuch 33071 Königliches Bezirksgericht Chemnitz als Anlage beiliegt.


1.2 Gerichtsamt Pausa
Auf der Grundlage des Gesetzes die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855 und mit der Verordnung die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend vom 2. September 1856 erfolgte im September 1856 die Einrichtung des Gerichtsamts Pausa.[01] Es unterstand der Aufsicht des Appellationsgerichts Zwickau und des Bezirksgerichts Plauen.
Das Gerichtsamt Pausa war territorial zuständig für Pausa mit Reitzmar, Spitzenburg und Trotzenburg, Demeusel, Drochaus mit Ilm und Geyersberg, Dröswein, Ebersgrün, Fasendorf, Kornbach, Langenbach, Langenbuch, Linde mit Oberlinde, Mehltheuer, Mühltroff, Oberpirk mit Bitthaus, Oberreichenau, Ranspach, Schönberg, Thierbach, Unterpirk, Unterreichenau mit Mittelhöhe, Wallengrün und dem Pausaer Forstrevier.[02]
Das Gerichtsamt entschied über Verbrechen und Vergehen, wie z. B. geringfügige Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien, Erpressungen, Unterschlagungen, Fälschungen, Hausfriedensbruch. Ferner gehörte in die Zuständigkeit des Gerichtsamts Fälle der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterer Ebene und Verwaltungsangelegenheiten mit Einschluss der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen sowie die weltliche Koinspektion in Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879 wurde das Gerichtsamt Pausa aufgehoben.[03] Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte dann die Einrichtung des Amtsgerichts Pausa.[04]

Gerichtsamtmänner 1856 – 1874[05]:
1856 – 1858|-----|Hüttner, Carl Gottlob
1858 – 1863|-----|Mosch, Emil Bruno
1863 – 1871|-----|Schönberg, Karl Christian
1871 – 1874|-----|Ehrig, Karl Otto

Die personelle Besetzung des Gerichtsamts Pausa sah 1865/66 folgendermaßen aus:
1 Gerichtsamtmann, 2 Aktuare, 3 Expedienten (davon ein Depositen- und Sportelrendant sowie ein Depositen- und Sportelkontrolleur) und 1 Diener (Wachtmeister) [06]


2. Bestandsgeschichte
2.1. Bestandsgeschichte der Gerichtsämter
Die Überlieferung der Königlichen Bezirksgerichte bzw. Gerichtsämter gelangte in mehreren Abgabeschichten vor allem seit dem Ende des 19. Jh. in das Hauptstaatsarchiv Dresden. Insbesondere verbunden mit der Neugestaltung der Verwaltungsbehörden und Gerichte in den 70er Jahren des 19. Jh. entstand bei den Amtsgerichten und Amtshauptmannschaften durchaus das Bedürfnis, erhebliche Kassationen an Altakten vorzunehmen bzw. geschlossene Akten mit archivischem Wert in größerem Umfang abzugeben. Ein weiterer größerer Schub ist in den 40er Jahren des 20. Jh. zu verzeichnen. Nach 1952 gelangte innerhalb der Abgaben der Kreisarchive u. a. Institutionen nochmals Schriftgut aus der 2. Hälfte des 19. Jh. – allerdings in sehr geringem Umfang – in die Archive. Die Bestandsbildung bzw. -abgrenzung wurde durch die Vielzahl der in den abgegebenen Sammelbeständen vereinigten Provenienzen erheblich erschwert. So hatten die Gerichtsämter 1856 Akten der aufgelösten Königlichen Gerichte, Stadtgerichte, Justizämter, Patrimonialgerichte und geistlichen Gerichte übernommen und zum Teil weitergeführt. Im Zuge der grundlegenden Neugestaltung der Gerichtsorganisation 1879 waren die geschlossenen Akten der Gerichtsämter und der gerichtsamtlichen sowie handelsgerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte an das zuständige Amtsgericht, die geschlossenen Akten der Bezirksgerichte an das zuständige Landgericht bzw. an die am Ort des Amtsgerichts bestehende Strafkammer abzugeben.[07]

Im Zuge der Wiederherstellung der Bestände der sächsischen Lokalverwaltung des 16. - 20. Jh. musste die Neuformierung bzw. Bearbeitung der Justizbestände einen wesentlichen Platz einnehmen. Den Ausgangspunkt bildete der im Landeshauptarchiv Dresden erarbeitete Bearbeitungsplan für die "Neuordnung der staatlichen Lokalbehörden im Bereich der Inneren Verwaltung und Justiz" vom Juni 1960.[08] Danach wurden die Amtsgerichtsbestände als zusammengefasste Bestände gebildet. Diese Bestände enthielten auch die Überlieferung der Bezirksgerichte und die Justizakten der Gerichtsämter. Es erschien zu diesem Zeitpunkt nicht zweckmäßig, für die nur 23 Jahre lang existierenden Bezirksgerichte bzw. Gerichtsämter eigene Bestände zu bilden.[09] Die hinsichtlich der Gerichtsamtsgebäude und -verwaltung entstandenen Akten wurden bei den Amtsgerichten eingeordnet, die als unmittelbare Nachfolger der schon 1874 auf die Justizaufgaben beschränkten Gerichtsämter betrachtet wurden und auch meist die betreffenden Gebäude weiternutzten.
Die Überlieferung der am Sitz der Bezirksgerichte existierenden und mit diesen verbundenen Gerichtsämter waren dabei in die Bestände der Bezirksgerichte einzufügen, erhielt in der Bestandsgliederung jedoch einen gesonderten Komplex.
Die zeitlichen Grenzen für diese Bestände wurden mit dem 1. Oktober 1856 und dem 30. September 1879 fixiert. In diese Bestände waren alle Akten einzuordnen, die in diesem Zeitraum durch die Bezirksgerichte bzw. Gerichtsämter angelegt oder fortgeführt wurden und ihren letzten wesentlichen Zuwachs durch diese erhielten. Dies traf auch zu, wenn dadurch Bandreihen getrennt wurden, wobei jedoch bei den dabei tangierten Beständen Verweise anzubringen waren. Die im Falle einer Berufung bzw. Revision von dem übergeordneten Gericht vor Rückgabe an das Gericht erster Instanz eingefügten Unterlagen blieben Bestandteil der entsprechenden Akten.
Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Amtsgerichte durchgeführte Prüfung der einzelnen Provenienzen ermöglichte die Heraustrennung und Formierung eigener Bestandsgruppen Gerichtsämter bzw. Königliche Bezirksgerichte.

Für die Gerichtsämter und für die Königlichen Bezirksgerichte wurde eine einheitliche Gliederung erarbeitet. Während bei den Gerichtsämtern die Komplexe Gerichtsverwaltung, Gerichtsbarkeit und Lokalverwaltung deren Charakter als Justiz- und Verwaltungsbehörden berücksichtigte, entfiel bei den Bezirksgerichten der Bereich Lokalverwaltung, da für diesen das am jeweiligen Sitz des Bezirksgerichts befindliche Gerichtsamt zuständig war. Ungeachtet der konkreten Überlieferung wurde diese Klassifikation für alle Bestände angewendet, um übergreifende Recherchen auf Klassifikationsebene zu ermöglichen.


2.2 Bestandsgeschichte des Gerichtsamtes Pausa
Im Zuge der Beständezuordnung erfolgte 2002 und 2003 die Überführung der Justizbestände für das Territorium der Kreishauptmannschaften Zwickau und Chemnitz in das Staatsarchiv Chemnitz und damit auch der Bestand Amtsgericht Pausa. Die zur Überlieferung gehörende Findkartei war nach dem Ordnungsmodell Amtsgerichte gegliedert, sie enthielt auch Karteikarten zu Akten der Gerichtsämter Plauen und Pausa. Im Rahmen der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten im Staatsarchiv Chemnitz entnahmen der Bearbeiter diese Karteikarten mit den Fremdprovenienzen Gerichtsamt Plauen und Gerichtsamt Pausa und lösten die dazugehörigen Akten aus dem Bestand Amtsgericht Pausa.
Als Systematik für den Bestand wurde das von Dr. Jäger überarbeitete Ordnungsmodell Gerichtsämter übernommen.
Die Erschließung orientierte sich an den vorhandenen Angaben, zusätzlich wurden die Vorprovenienzen erfasst. Nicht selten bestand auch die Notwendigkeit, unzureichende Verzeichnungsangaben durch Enthältvermerke zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Nach Überprüfung bzw. Ergänzung der Verzeichnungsangaben erfolgte deren Eingabe in das Archivprogramm Augias 7.4. Die Akten erhielten eine fortlaufende Nummerierung, die sich an die bereits begonnene Signierung anschloss.
Bei Testaments- und Nachlassangelegenheiten sowie bei Zivilprozessverfahren erfolgte zusätzlich die Aufnahme der Namen in das Verzeichnungsfeld Name. Als Provenienz wurde die Bezeichnung Gerichtsamt Pausa übernommen.
Die zeitlichen Grenzen für den Bestand bildeten der 1. Oktober 1856 und der 30. September 1879 fixiert. In diesen Zeitrahmen erfolgte die Einordnung alle Akten, die in diesem Zeitraum durch das Gerichtsamt angelegt oder fortgeführt wurden und ihren letzten wesentlichen Zuwachs durch diese erhielten. Die im Falle einer Berufung bzw. Revision von dem übergeordneten Gericht vor Rückgabe an das Gericht erster Instanz eingefügten Unterlagen blieben Bestandteil der entsprechenden Akten.
Der Bestand wurde nach der Bearbeitung neu vermessen und umfasst nun 1,30 lfm mit einer Laufzeit von 1842 - 1878.


3. Bestandsanalyse
Der Bestand Gerichtsamt Pausa enthält Testaments- und Nachlassangelegenheiten, Grundbuch- und Hypothekensachen, Vormundschaftsangelegenheiten, Zivilprozessakten Kauf- und Hypothekenprotokolle, Konkursverfahren sowie in geringem Umfang Unterlagen zum allgemeinen Dienstbetrieb und zur Gerichtsorganisation.

Bezüglich der Mengenverhältnisse bilden die beim Gerichtsamt entstandenen Testaments- und Nachlassangelegenheiten sowie die Grundbuch- und Hypothekensachen die größten Aktengruppen innerhalb der Überlieferung. Die Testaments- und Nachlassakten enthalten in den meisten Fällen Auszüge aus den Grund-, Flur- und Hypothekenbüchern sowie aus den Grundsteuer- und Brandversicherungskatastern, Testamente und Vormundschaftsregelungen. Zum Teil sind auch Abschriften aus dem Grundsteuer- und Brandversicherungskataster in den Akten vorhanden. In der Aktengruppe der Grundbuch- und Hypothekensachen sind u. a. Kauf- und Hypothekenprotokolle sowie Grundakten zu finden. Auch Zivilprozessakten sind im größeren Umfang überliefert. Sie enthalten neben den schriftlichen Vorträgen der einzelnen Parteien bzw. anderer in den Prozess einbezogenen Personen die Verfügungen und sonstigen Ausfertigungen des Gerichts sowie auch von Gerichtsbeamten gefertigte schriftliche Unterlagen zu allen mit dem Prozess zusammenhängenden Gerichtshandlungen und Vorgängen. Auch in dieser Aktengruppe sind Auszüge aus den Grund-, Flur- und Hypothekenbüchern sowie aus den Grundsteuer- und Brandversicherungskatastern zu finden.
In geringerem Umfang sind auch Vormundschafts- und Pflegschaftssachen sowie Konkursverfahren überliefert.
Hervorzuheben sind eine Akte mit dem Regulativ der Gesellenverpflegungskasse der Weberinnung zu Pausa und eine Akte zur Klärung von Grundstückssachen im Zusammenhang mit dem Bau der Eisenbahnlinie Erfurt – Hof.
Die im Bestand vorhandenen Zeitungen oder Zeitungsausschnitte enthalten wertvolle Informationen zum aktuellen Zeitgeschehen und stellen damit informative Sekundärquellen zur politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung Deutschlands (und in geringem Umfang auch Europas) für die Jahre zwischen 1858 - 1870 dar.
Nicht oder nur unzureichend überliefert sind Unterlagen zum allgemeinen Geschäftsbetrieb und zur Geschäftsorganisation innerhalb des Gerichtsamts Pausa. So enthält der Bestand nur eine Akte über die Regelung der Zuständigkeit des Gerichtsamts. Des weitern existiert eine Akte über die Veräußerung von Gerichtslokalitäten in Mühltroff und die Verlegung des Patrimonialgerichts in das Schloss Mühltroff. Unterlagen über die Geschäftsverteilung, Aktenpläne, Beamten- und Ortsverzeichnisse, zu Aktenvernichtungen sowie Rundschreiben zentraler Justizbehörden sind nicht vorhanden/fehlen ganz.


4. Quellen und Literatur
Die deutsche Gerichtsverfassung (1869 - 1877). Entstehung und Quellen, hrsg. von W. Schubert, Frankfurt/a.M. 1981.

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1854/1855. Nr. 1-19. - (1854). - Nr. 1-22. - (1855).
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1856. Nr. 1-23. - (1856). 1857. Nr. 1-16.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1858/1859. Nr. 1-21. - (1858). - Nr. 1-20. - Nr. 1-20. - (1859).
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1868. Nr. 1-34.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1860/1861. Nr. 1-14. - (1860). - Nr. 1-18. - (1861).
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1863. Nr. 1-25.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen , 1879/1880. Nr. 1-19. - (1879).- Nr. 1-10. - (1880).

Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, hrsg. v. Thomas Klein, Marburg/Lahn, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Bd. 14. Sachsen, bearb. von Thomas Klein, 1982.

Hauff, L., Die Gerichtsverfassung der sämmtlichen deutschen Staaten mit Einschluß der nichtdeutschen Länder des österreichischen Kaiserstaats und unter namentlicher Aufführung aller Ober- und Untergerichte, Fürth 1856.

Jäger, V., Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, masch., Staatsarchiv Leipzig, 1999.

Sächsische Staatshandbücher, CD-ROM-Ausgabe, hrsg. v. Sächsischen Staatsministerium des Innern, Dresden, 2001,
CD 1: Jg. 1728-1787, CD 2: Jg. 1788-1854, CD 3: Jg. 1858-1889, CD 4: Jg. 1890-1902 ,
CD 5: Jg. 1903-1934.

Schmidt, A., Winar, S., Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen, 1988, S. 26 - 29.

Wegweiser in und durch das Königliche Gerichtsamt Chemnitz : Statistische etc. Nachrichten, zsgest. Anfangs 1865 vom Gerichtsamtmann Friedrich / Friedrich. - Chemnitz : Eduard Focke, 1865. (s. Bibliothek StAC: AA 300 / 228)



[01] GVBlKS, 1856, S. 243 ff.
[02] GVBlKS, 1856, S. 283 ff.
[03] GVBlKS, 1879, S. 59ff.
[04] GVBlKS, 1879, S. 235ff.
[05] Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Bd. 14, Sachsen.
[06] Sächsische Staatshandbücher, CD-ROM-Ausgabe, CD 3: Jg. 1858-1889.
[07] Kgl. Sächsisches Justizministerialblatt, 1879, S. 137.
[08] Vgl. A. Schmidt, S. Winar, Archivmitteilungen, 1988, S. 27.
[09] Vgl. G. Schmidt, Die sächsischen Amtshauptmannschaften, in: SächsStAL, Verwaltungsarchiv, 33, Bl. 85.
Die deutsche Gerichtsverfassung (1869 - 1877). Entstehung und Quellen, hrsg. von W. Schubert, Frankfurt/a.M. 1981.

Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, hrsg. v. Thomas Klein, Marburg/Lahn, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Bd. 14. Sachsen, bearb. von Thomas Klein, 1982.

Hauff, L., Die Gerichtsverfassung der sämmtlichen deutschen Staaten mit Einschluß der nichtdeutschen Länder des österreichischen Kaiserstaats und unter namentlicher Aufführung aller Ober- und Untergerichte, Fürth 1856.

Jäger, V., Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, masch., Staatsarchiv Leipzig, 1999.

Schmidt, A., Winar, S., Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen, 1988, S. 26 - 29.

Wegweiser in und durch das Königliche Gerichtsamt Chemnitz : Statistische etc. Nachrichten, zsgest. Anfangs 1865 vom Gerichtsamtmann Friedrich / Friedrich. - Chemnitz : Eduard Focke, 1865. (s. Bibliothek StAC: AA 300 / 228)
Allgemeiner Dienstbetrieb und Gerichtsorganisation.- Nachlassangelegenheiten.- Kaufprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Grundbuchangelegenheiten.- Vormundschaften.- Zivilverfahren.- Konkursverfahren.
Auf der Grundlage des Gesetzes die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855 und mit der Verordnung die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend vom 2. September 1856 erfolgte im September 1856 die Einrichtung des Gerichtsamts Pausa. Es unterstand der Aufsicht des Appellationsgerichts Zwickau und des Bezirksgerichts Plauen.
Das Gerichtsamt Pausa war territorial zuständig für Pausa mit Reitzmar, Spitzenburg und Trotzenburg, Demeusel, Drochaus mit Ilm und Geyersberg, Dröswein, Ebersgrün, Fasendorf, Kornbach, Langenbach, Langenbuch, Linde mit Oberlinde, Mehltheuer, Mühltroff, Oberpirk mit Bitthaus, Oberreichenau, Ranspach, Schönberg, Thierbach, Unterpirk, Unterreichenau mit Mittelhöhe, Wallengrün und dem Pausaer Forstrevier.
Das Gerichtsamt entschied über Verbrechen und Vergehen, wie z. B. geringfügige Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien, Erpressungen, Unterschlagungen, Fälschungen, Hausfriedensbruch. Ferner gehörte in die Zuständigkeit des Gerichtsamts Fälle der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterer Ebene und Verwaltungsangelegenheiten mit Einschluss der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen sowie die weltliche Koinspektion in Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879 wurde das Gerichtsamt Pausa aufgehoben. Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte dann die Einrichtung des Amtsgerichts Pausa.
  • 2005, 2007 | Findbuch / Datenbank
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