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Beständeübersicht

Bestand

33258 Gerichtsamt Grünhain

Datierung1822 - 1873
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,11
Bestattungswesen.- Örtliche Zuständigkeit des Gerichtsamtes.- Verpachtung des Grünhainer Klostergartens.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" vom 2. September 1856 ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Grünhain errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Annaberg untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Grünhain gehörten Grünhain, Bernsbach, Dittersdorf, Elterlein (mit Brünlasgütern, Ziegelsvorwerk und Burgstädtel), Förstel, Kühnhaide, Lenkersdorf (anteilig), Oberpfannenstiel (anteilig), Schwarzbach (mit Hasengut), Waschleithe (mit Haida) und Zwönitz sowie die Forstreviere Elternlein und Grünhain.
Das Gerichtsamt Grünhain wurde 1874 aufgelöst. Grünhain, Bernsbach, Förstel und Waschleithe wurden dem Gerichtsamt Schwarzenberg unterstellt. Dittersdorf, Kühnhaide, Lenkersdorf und Zwönitz gehörten nach dessen Auflösung zum Gerichtsamt Stollberg. Elterlein sowie Förstel gingen in den Verantwortungsbereich des Gerichtsamtes Scheibenberg über.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank
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