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Beständeübersicht

Bestand

11065 Amtsgericht Königstein

Datierung1844 - 1970
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)11,23

Bestand enthält auch 50 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Nach der Gründung des Deutschen Reichs wurden 1877 durch das Gerichtsverfassungsgesetz[01] und weitere Gesetze sowie Verordnungen länderübergreifend eine einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Reichsgericht). Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877, das zum 1. Oktober 1879 in Kraft trat, wurden in Sachsen als unterste Instanz 105 Amtsgerichte geschaffen, die die Bezirksgerichte und Gerichtsämter ablösten[02] . Besonders in den Zeiten der Weltwirtschaftkrise und im Zweiten Weltkrieg verringerte sich die Anzahl der Amtsgerichte. Die Amtsgerichte waren einem der sieben Landgerichte unterstellt (Bautzen, Dresden, Freiberg, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Leipzig).



Die Amtsgerichte waren zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (vermögensrechtliche Streitsachen, Mietstreitigkeiten) und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nachlasssachen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionen, Registersachen, diverse Aufgebote, Grundbuchsachen). Für Verhandlungen in Strafsachen aus Übertretungen und Vergehen, die höchstens mit Gefängnis bis zu drei Monaten zu bestrafen waren, wurden spezielle Schöffengerichte aus einem Amtsrichter und zwei gewählten ehrenamtlichen Schöffen gebildet. Beim Amtsgericht bestand eine Amtsanwaltschaft.



Aufgabenzuwächse ergaben sich u.a. durch das Reichsmietengesetz 1922 und des Reichsgesetz über Mieterschutz und Mieteinigungsämter 1923 (Mietgerichte und Mieteinigungsämter), das Reichsgesetz über Pachtschutzordnung 1925 (Pachteinigungsämter) und das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 (Aufwertungsstellen).[03]



Von 1933 bis 1945 bestanden bei den Amtsgerichten Anerbengerichte[04] , Erbgesundheitsgerichte[05] und Entschuldungsgerichte (ab 1935 Entschuldungsämter) für die landwirtschaftliche Entschuldung[06] .



Zum 1. Juli 1949 übernahmen die Amtsgerichte Ehesachen von den Landgerichten[07] und zum 1. Januar 1952 waren die Amtsgerichte auch für die Kindschaftssachen zuständig[08] .



Zum 1. Juni 1951 erfolgte in Sachsen eine Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die Grenzen der Landkreise und Stadtkreise[09] . Mit der Bezeichnung "Kreisgericht" wurden die Aufgaben der Amtsgerichte ab Ende August 1952 bis Anfang Oktober 1952 weitergeführt. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurden die Kreisgerichte eingeführt und die bisherige Gliederung der Justiz aufgehoben. Es bestanden fortan Kreisgerichte, Bezirksgerichte und ein Oberstes Gericht der DDR. Die neugeschaffenen Kreisgerichte übernahmen die Aufgaben der streitigen Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit ging im Wesentlichen auf die Staatlichen Notariate (Nachlassangelegenheiten), die Räte der Kreise (Vormundschaften, Grund- und Hypothekensachen, Register) und die Polizei (Vereinigungen) über.



Die Akten der Amtsgerichte wurden aus den Altregistraturen der Amtsgerichte und Kreisgerichte sowie aus den Kreisarchiven übernommen. Die Einlagerung im Hauptstaatsarchiv erfolgte zunächst nach den abgebenden Gerichtsbehörden, ohne auf Provenienzen zu achten[10] . Viele Jahre war ein Zugang zu den Akten nur über die Abgabelisten und dem von Dr. Artur Brabant initiierten Zettelkatalog möglich. Durch die in den vielen Jahrzehnten erfolgten Änderungen der Grenzen der Gerichtsbezirke wurden die Akten zwischen den zu verschiedenen Zeiten zuständigen Gerichten ausgetauscht, dies führte dazu, dass sich Akten desselben Gerichtes in Übernahmen aus verschiedenen Amtsgerichten befanden. Neben Akten der Amtsgerichte selbst befanden sich in den Abgaben auch Akten der Gerichtsämter und Bezirksgerichte, Königlicher Gerichte und Landgerichte, der Ämter sowie von Stadt- und Patrimonialgerichten. Seit den 1960er Jahren erfolgte die Verzeichnung der Akten lokaler Justiz- und Verwaltungsbehörden[11] . Die Bestandsgruppe der Amtsgerichte wurde nach 1982 unter Erstellung eines Ordnungsmodells weiter bearbeitet (Anlage 1). Die Akten sind an Hand der Verzeichnungskarteikarten aus den Abgabebeständen herausgezogen worden, wurden anschließend auf der Grundlage des Ordnungsmodells geordnet und neu nummeriert.

Ausgehend vom Bearbeitungsplan aus dem Jahr 1960 waren die Akten der Gerichtsämter (1856 – 1879) in die Amtsgerichtsbestände (für den Teil der Justiz) und die Amtshauptmannschaftsbestände (für die Verwaltungsakten) einzuordnen. Bei einer weiteren Bearbeitung der Bestände der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften müssen diese Akten ermittelt werden und den Beständen der Gerichtsämter zugeordnet werden.



Amtsgericht Königstein



Das 1879 gebildete Amtsgericht Königstein gehörte zum Landgerichtsbezirk Dresden[12] . Zum 21. Juni 1943 wurde es stillgelegt, die Dienstgeschäfte wurden von den Amtsgerichten Pirna und Bad Schandau fortgeführt[13] .

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Königstein umfasste folgende Städte und Gemeinden:

- Königstein mit Elbe, Halbestadt, Ebenheit, Obere Kirchleite und Pladerberg

- Brausenstein

- Cunnersdorf bei Königstein

- Gohrisch

- Hermsdorf bei Königstein

- Hütten mit Papierfabrik und Königsbrunn

- Kleinhennersdorf

- Königstein (Festung) mit neuer Schänke

- Langenhennersdorf mit Johannishof (Kälberhof)

- Leupoldishain

- Nikolsdorf

- Papstdorf mit Koppelsdorf

- Pfaffendorf

- Rathen (Nieder-), rechts der Elbe mit Steinbruchhäusern

- Rathen (Ober-), links der Elbe

- Raum

- Reichstein

- Rosenthal mit Neidberg, Oberhütte, Neuem Anbau, Schweizermühle und Zaunknechtsmühle

- Strand

- Thürmsdorf

- Weißig.

Des Weiteren gehörten die Forstreviere in Cunnersdorf, Königstein, Reichstein, Rosenthal, Lohmen mit Basteigebäude zum Amtsgerichtsbezirk.



Die Gemeinde Langenhennersdorf wechselte 1944 in den Amtsgerichtsbezirk Pirna[14] .



Die Aufgaben des 1933 gebildeten Entschuldungsgerichts Königstein übernahm 1935 das Entschuldungsamt in Pirna[15] .



Übernommen wurden die vorliegenden Akten hauptsächlich von den Amtsgerichten in Königstein und Pirna in den Jahren 1917 und 1948. Ein weiterer Zugang erfolgte 1962 aus dem Kreisarchiv Pirna. Aus einer Abgabe des Bundesarchivs 1999 konnten dem Bestand weitere Geschäftsakten hinzugefügt werden, die das Bundesarchiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR übernommen hatte. 2002 wurden vom Registergericht des Amtsgerichts Dresden Registerakten übernommen, die im Königsteiner Handelsregister eingetragen waren. Weitere Akten übergab das Amtsgericht Pirna im Juli 2010.



Verzeichnet wurden die Akten von Anneliese Schmidt, Sigrid Winar, Roland Pfirschke und verschiedenen Praktikanten. Die Nummern 1 bis 301 sind auf Karteikarten verzeichnet worden, die Nummern 302 bis 366 waren bereits über das Archivprogramm "Augias" erfasst. Im Dezember 2008 wurde die Kartei von Frau Barbara Scholz nach Augias übertragen. Da die Augias-Datei bereits umfangreicher als die Findkartei ist, und der Nutzer nur bei Vorlage der Kartei ein falsches Bild von der Überlieferungslage des Bestandes erhält, ist dieses Findbuch als Ergebnis der bisherigen Bearbeitung gefertigt worden.



Die Register (Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister) des Amtsgerichts Königstein wurden nach dem 20. Juni 1943 durch das Amtsgericht Pirna fortgeführt, die Firmen, Vereine und Genossenschaften sind nicht in die Register des Amtsgerichts Pirna umgeschrieben worden. So weit erkennbar, sind solche Registerakten diesem Bestand zugeordnet worden. Einige Registerakten befinden sich aber auch im Bestand 11085 Amtsgericht Pirna, der hierzu ebenfalls genutzt werden muss.

Anlage 1

Ordnungsschema für die Gruppe der Amtsgerichte (Stand April 2010)



01 Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts

01.01 Allgemeiner Dienstbetrieb und Gerichtsorganisation

01.02 Verfassungsangelegenheiten und Staatsbürgerrecht

01.03 Personal

01.04 Dienstgebäude und Dienstgrundstücke

01.05 Finanzangelegenheiten einschließlich Hypotheken

01.06 Trennung von Verwaltung und Justiz (Übernahme der Gerichtsbarkeit durch den

Staat)

01.07 Verpflichtungen vor und beim Amtsgericht

01.08 Gemeinden, Gemeindeverbände und Ortsgerichtsbarkeit

01.09 Friedensrichter, Schöffen, Geschworene und Beisitzer

01.10 Rechtsanwälte, Prozessagenten, Rechtsbeistände

01.11 Notare und Notariate

01.11.01 Notariate

01.11.02 Einzelne Notare

01.12 Aufbau und Aufgaben der Polizei, Sicherheitspolizei

01.13 Militär-, Luft- und Selbstschutzangelegenheiten

01.14 Kultur-, Wohlfahrts- und Gesundheitsangelegenheiten

01.15 Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft

01.16 Justizpresseangelegenheiten

01.17 Bibliotheks- und Archivangelegenheiten

01.18 Register, Namensverzeichnisse



02 Strafgerichtsbarkeit

02.01 Allgemeine Angelegenheiten

02.02 Register, Namensverzeichnisse

02.03 Untersuchungen und Beschwerden

02.04 Strafprozesse

02.05 Privatklagen

02.06 Strafvollzug einschließlich Gefängnisse, Zuchthäuser



03 Zivilgerichtsbarkeit

03.01 Allgemeine Angelegenheiten

03.02 Register, Namensverzeichnisse

03.03 Zivilprozesse

03.04 Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung, Konkurse



04 Freiwillige Gerichtsbarkeit

04.01 Allgemeine Angelegenheiten

04.02 Testamente und Nachlässe

04.03 Todeserklärungen

04.04 Unterhalts- und Vaterschaftsfeststellungen

04.05 Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Fürsorgeerziehung,

vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen, Entmündigungen

04.06 Grundstücksangelegenheiten

04.07 Grundbuchangelegenheiten

04.07.01 Allgemeine Angelegenheiten

04.07.02 Anlegen von Grundbüchern und Grundakten

04.07.03 Flurbücher

04.07.04 Grundbücher

04.07.05 Grundakten

04.07.06 Anzeigen über die Veränderungen von Parzellen und Steuereinheiten

04.07.07 Kohlenabbaurechte

04.08 Versicherungsangelegenheiten

04.09 Vermögensverwaltung einschließlich Deposita und Stiftungen

04.10 Ablösungen und Gemeinheitsteilungen

04.11 Standesamtsangelegenheiten



05 Protokolle und Register

05.01 Protokolle

05.01.01 Gerichtsprotokolle

05.01.02 Kauf-, Konsens- und Dismembrationsprotokolle

05.01.03 Grund- und Hypothekenprotokolle

05.01.04 Testamentsprotokolle

05.01.05 Quittungsprotokolle

05.01.06 Rügenprotokolle

05.01.07 Nachlass- und Vormundschaftsprotokolle

05.01.08 Erbteilungsprotokolle

05.01.09 Verschiedene Protokolle

05.02 Register und Registerakten

05.02.01 Allgemeine Angelegenheiten

05.02.02 Handelsregister

05.02.02.01 Allgemeine Angelegenheiten

05.02.02.02 Handelsregister

05.02.02.02.01 Handelsregister 1862 bis 1937

05.02.02.02.02 Handelsregister A

05.02.02.02.03 Handelsregister B

05.02.02.02.04 Namensverzeichnisse

05.02.02.03 Handelsregisterakten

05.02.03 Vereinsregister

05.02.03.01 Allgemeine Angelegenheiten

05.02.03.02 Vereinsregister

05.02.03.03 Vereinsregisterakten

05.02.04 Genossenschaftsregister

05.02.04.01 Allgemeine Angelegenheiten

05.02.04.02 Genossenschaftsregister

05.02.04.03 Namensverzeichnisse

05.02.04.04 Genossenschaftsregisterakten

05.02.05 Marken-, Musterschutz- und Zeichenregister

05.02.06 Register landwirtschaftlicher Entschuldungsverfahren

05.02.07 Schifffahrtsregister

05.02.07.01 Allgemeine Angelegenheiten

05.02.07.02 Register

05.02.07.03 Registerakten

05.02.08 Güterrechtsregister

05.02.08.01 Allgemeine Angelegenheiten

05.02.08.02 Register

05.02.08.03 Registerakten



06 Anerbengericht

06.01 Allgemeine Angelegenheiten

06.02 Erbhofrollen

06.03 Erbhofregister

06.04 Erbhofakten

06.05 Regelung von Streitigkeiten vor dem Anerbengericht



07 Arbeitsgericht



08 Berggericht



09 Erbgesundheitsgericht

09.01 Allgemeine Angelegenheiten

09.02 Register

09.03 Einzelakten



10 Entschuldungsgericht/Entschuldungsamt

10.01 Allgemeine Angelegenheiten

10.02 Entschuldungsverfahren



11 Handelsgericht



12 Schifffahrtsgericht


[01] Reichsgesetzblatt (RGBl.) 1877, S. 41.
[02] Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte, vom 28. Juli 1879, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (GVOBl.) 1879, S. 235.
[03] siehe: von der Mosel: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Auflage, 1926.
[04] RGBl I 1933, S. 685: Reichserbhofgesetz.
[05] RGBl I 1933, S. 529: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.
[06] RGBl I 1933, S. 331: Gesetz zur Regelung landwirtschaftlicher Schuldverhältnisse und RGBl. I 1935, S. 572: 7. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung.
[07] Zentralverordnungsblatt 1948, S. 588.
[08] GBl DDR, 1951, Nr. 132.
[09] GBl DDR, 1951, S. 404.
[10] siehe: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden, von Annelise Schmidt und Sigrid Winar, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 ff.; Intensivierung der Verzeichnung am Beispiel lokaler Justizbehörden des 16. bis 19. Jahrhunderts, von Werner Weisbach, in: Archivmitteilungen 1/1982, S. 8 ff. und Bearbeitung von Justizbeständen des 19./20. Jahrhunderts im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig, von Dr. Volker Jäger, in: Sächsisches Archivblatt 2/2000, S. 7 ff.
[11] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 1639, Bl. 179.
[12] GVBl 1879, S. 235 ff.
[13] 11031 LG Freiberg, Nr. 1327, Bl. 76 f und 11065 Amtsgericht Königstein, Nr. 347, Bl. 87.
[14] 11031 LG Freiberg, Nr. 1327, Bl. 170.
[15] 11040 Amtsgericht Brand-Erbisdorf, Nachtrag 126, Bl. 105 ff.
Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Anerbengericht.
Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte
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