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Beständeübersicht

Bestand

30150 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Plauen

Datierung1851 - 1980
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)5,87

Bestand enthält auch 17 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Plauen
Das Gerichtsverfassungsgesetz des Reiches vom 27. Januar 1877 beendete die Länderhoheit im Gerichtswesen und stellte dieses auf eine deutschlandweit einheitliche Grundlage.[01] Sachsen reagierte darauf mit einer Ausführungsbestimmung vom 1. März 1879.[02] Es entstanden ein Oberlandesgericht in Dresden und 6 Landgerichte, darunter das Landgericht Plauen. Diesem wurden die Amtsgerichte Adorf, Auerbach, Elsterberg, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Oelsnitz, Pausa, Plauen, Reichenbach und Treuen zugeordnet.
Bei allen Gerichten entstanden Staatsanwaltschaften, wobei man die bei den Amtsgerichten als Amtsanwaltschaften bezeichnete. Die Staatsanwälte definierte der Gesetzgeber ausdrücklich als Staatsdiener.
In der NS-Zeit entstanden neben dem herkömmlichen Gerichtswesen Sondergerichte. Für den Landgerichtsbezirk Plauen war bis 1940 das Sondergericht des Landes in Freiberg, dann das Sondergericht Leipzig und seit Anfang 1941 das Sondergericht Leipzig I zuständig.[03] D.h. die Staatsanwälte des Landgerichtsbezirkes mussten Sondergerichtsverfahren bei diesen Gerichten anhängig machen. Diesbezügliche Akten sind in dem Bestand nicht vorhanden.
1941 erweiterte man die Befugnisse der Staatsanwälte zum Eingriff in bürgerliche Rechtssachen, "um die vom Standpunkt der Volksgemeinschaft im Verfahren und bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Umstände geltend zu machen."[04] Diese die bisherigen Kompetenzen der Staatsanwaltschaft überschreitende Praxis wurde 1946 in Sachsen ausdrücklich fortgeschrieben, diesmal "im Geiste des demokratischen Aufbaus."[05]
Da während des Krieges die Personaldecke immer dünner wurde, gliederte man seit September 1944 die Amtsanwaltschaften in die Staatsanwaltschaft beim Landgericht ein.[06] Allerdings steht nicht fest, wie weit dieser Prozess in der Praxis tatsächlich vorangetrieben wurde.

1949 entstand die Oberste Staatsanwaltschaft der DDR mit einem Generalstaatsanwalt an der Spitze. Dieser erhielt das Vorschlagsrecht für die Ernennung und die Abberufung aller Staatsanwälte, denen gegenüber er zugleich Weisungsrecht hatte. [07]
Im Mai 1951 glich das sächsische Justizministerium die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke denen der Stadt- und Landkreise an und löste das Landgericht Plauen auf.[08] Auf dem Territorium des vormaligen Landgerichtsbezirkes Plauen entstanden die Landkreise Auerbach, Oelsnitz und Plauen sowie der Stadtkreis Plauen mit den entsprechenden Amtsgerichten. Sie wurden dem Landgerichtsbezirk Zwickau zugeordnet.
Im Oktober 1951 wurden die Staatsanwälte bei den Landgerichten in Oberstaatsanwälte umbenannt.[09] Im März 1952 ordnete der Ministerrat die Bildung von Staatsanwaltschaften in allen Stadt- und Landkreisen der DDR an.[10] Man knüpfte hier also an die sächsische Verordnung vom Mai 1951 an.
Das "Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR" vom 23. Mai 1952 erwähnt die Staatsanwälte bei den Landgerichten nicht mehr. Dem Generalstaatsanwalt der DDR sollten nur noch Landesstaatsanwälte (d.h. in Sachsen die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht) und Kreisstaatsanwälte unterstehen. Die schon seit einem Jahr für Kreise zuständigen Amtsanwälte wurden jetzt auch formal zu Kreisstaatsanwälten.[11] Dieses Gesetz erledigte sich rasch durch die neuerliche Entwicklung. Am 23. Juli 1952 löste die Volkskammer mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" die Länder auf und bildete Bezirke.[12] Im August erfolgte die Anpassung des Justizwesens an die neue Verwaltungsstruktur.[13] In den Bezirken wurden Bezirksgerichte eingerichtet, denen die Kreisgerichte unterstellt waren. Die Funktionen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Zwickau gingen damit auf die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Chemnitz (1953 bis 1990 Karl-Marx-Stadt) über. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 schrieb diese weitreichenden Veränderungen fest.[14]

Von 1879 bis 1891 übte Dr. Rudolf Karl Alwin Hartmann das Amt des Ersten Staatsanwaltes beim Landgericht Plauen aus. Von 1895 bis 1909 folgte ihm Paul Richard Beutler und 1910 bis mindestens 1921 Dr. Arthur Ludwig Hubert. Die Staatshandbücher erwähnen 1925 und 1927 Dr. Richter sowie 1934 Dr. Schaufuß als Erste Staatsanwälte.


2. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Die Übernahme der Überlieferung des Staatsanwaltes beim Landgericht Plauen vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden erfolgte im August 2003. Zur Provenienzbereinigung wurden Akten aus den Beständen 30151 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Zwickau und 30503 Bezirksstaatsanwalt Karl-Marx-Stadt eingegliedert. Nach der Bearbeitung umfasst der Bestand 3,50 lfm mit 343 AE. Es sind 38 Fotos enthalten. Die Laufzeit des Bestandes erstreckt sich von (1851 – 1879) 1879 – 1952 (1953 – 1973, 1980).
Von den Amtsanwaltschaften Falkenstein, Markneukirchen, Oelsnitz, Plauen, Schöneck und Treuen sind Registerakten überliefert. Die Überlieferungsdichte ist sehr unterschiedlich. Die Überlieferung der Amtsanwaltschaften Adorf, Auerbach, Elsterberg, Klingenthal, Lengenfeld und Reichenbach fehlt. Die Prozess- und Namensregister sind geeignet, in gewissem Umfang Massendaten zu Straftaten zu erfassen, sie chronologisch einzuordnen und in Zusammenhang mit der sozialen Schichtung der Bevölkerung zu bringen.
Von den ursprünglichen Strafprozessakten ist nur ein verschwindend kleiner Teil erhalten, da die Staatsanwaltschaften Ende der dreißiger, Anfang der vierziger Jahre in großem Maßstab Akten vernichteten.[15] Die noch vorhandene Überlieferung umfasst jedoch ein breites Spektrum der Strafverfolgung. An bekannten historischen Persönlichkeiten kommen in den politischen Verfahren Max Hölz (Nr. 1759) und Gustav Stresemann (Nr. 1764) vor. Recht ergiebig für die Auswertung ist der Bestand zu politischen Unruhen in der Weimarer Republik und deren Strafverfolgung (u.a. Nr. 1736, 1739). Eine Akte zeugt vom Widerstand gegen das Sozialistengesetz (Nr. 1744), eine vom Widerstand gegen das NS-Regime (Nr. 1735). Einige Akten enthalten Hinweise auf die Beziehungen zur sowjetischen Besatzungsmacht (Nr. 1730, 1731). Die Strafakten zu Raub, Betrug, Diebstahl, Mord und Totschlag geben Einblick in die Palette menschlichen Fehlverhaltens und in die Praxis der Untersuchungsbehörden.


3. Quellen und Literatur

Literatur
- Blaschke, K., Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958
- Claussen, K. E., Justizverwaltung, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1985, S. 1044-1049
- Die Deutsche Justiz und der Nationalsozialismus, 3 Bde., Stuttgart 1968 – 1974
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Bd. 14, Sachsen
- Hug, M., Strafrechtliche Sondergerichtsbarkeiten in Deutschland 1918 – 1932, Heidelberg 1976
- Schwesinger, A., Die Entwicklung der deutschen Gerichtsorganisation seit 1879, Würzburg 1938
- Verzeichnis über die Zuständigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, Berlin 1937
- Wüllenweber, H., Sondergerichte im Dritten Reich, Frankfurt a. M. 1990
- Zur Geschichte der Rechtspflege in der DDR 1949 – 1961, Berlin 1980Gesetze und Verordnungen
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1879, S. 59 – 65
- Geschäftsordnung für die Kgl. Sächsischen Justizbehörden, Dresden 1903
- Verordnung zur Sicherung des Staatshaushaltes und der Haushalte der Gemeinden vom 21. September 1931, Sächsisches Gesetzblatt, 1931, S. 155 – 194 (Sparmaßnahmen zum Justizwesen S. 156)
- Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933, Reichsgesetzblatt 1933, Teil I, S. 136 – 138
- Gesetz über die Mitwirkung des Staatsanwaltes in bürgerlichen Rechtssachen, Reichsgesetzblatt, Teil I, 1941, S. 383 – 384
- Bekanntmachung über die Mitwirkung des Staatsanwaltes in Streitsachen vom 29. Januar 1946, Gesetze/Befehle/Verordnungen/Bekanntmachungen veröffentlicht durch die Landesverwaltung von Sachsen, Ausgabe vom 30. März 1946, S. 57
- Wirtschaftsstrafverordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) vom 15. Oktober 1948.
- Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949, in: Gesetzblatt der DDR, 1949, S. 111 – 112
- Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951, Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 404
- Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. September 1951, Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 877
- Beschluss über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit vom 27. März 1952, Ministerialblatt der DDR, 1952, S. 35
- Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Mai 1952, Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 408 – 410
- Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952, Gesetzblatt der DDR, S. 613 – 614
- Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952, Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 791 – 792

Archivalien
- Schreiben des Reichsministers der Justiz an die Generalstaatsanwälte vom 3. Januar 1944 betreffs Registerführung bei den Staatsanwaltschaften, Staatsarchiv Chemnitz, 30149 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz, Nr. 708


4. Abkürzungen
AG Amtsgericht
BWM Beweismittel
BV Beschuldigtenvernehmung
EV Ermittlungsverfahren
FS Fernschreiben
HA Handakte
HV Hauptverhandlung
KG Kreisgericht
KWVO Kriegswirtschaftsverordnung
LG Landgericht
MUK Morduntersuchungskommission
SA Sachakte
StA Staatsanwalt
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
U.m.A Urschriftlich mit Anlage
VT Verhandlungstermin
Wgl Weglegen
Wv Wiedervorlage
ZV ZeugenvernehmungArchivalien



[01] Vgl. Reichsgsetzblatt, 1877, S. 41 ff.
[02] Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1879, S. 59 ff.
[03] Vgl. Friedrich-Christian Schroeder; Jens-Uwe Lahrtz, Die nationalsozialistischen Sondergerichte in Sachsen 1933-1945, in: Justiz, Juristen und politische Polizei 1933 bis 1945 (= Schriftenreihe des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Bd. 6), Dresden 1996, S. 66-108.
[04] Reichsgesetzblatt, Teil I, 1941, S. 383.
[05] Gesetze/Befehle/Verordnungen veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, 1946, S. 57.
[06] Vgl. StAC, 30149 Staatsanwalt beim Landgericht Chemnitz, Nr. 708.
[07] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1949, S. 112.
[08] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 404.
[09] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1951, S. 877.
[10] Vgl. Ministerialblatt der DDR, 1952, S. 35.
[11] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 409.
[12] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952 S. 613 f.
[13] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 791 f.
[14] Vgl. Gesetzblatt der DDR, 1952, S. 988 ff.
[15] Vgl. u.a. Nr. 1803, 1804, 1817. In Nr. 2020 liegt ein Blatt mit dem auf den 4. März 1943 datierten Hinweis ein, dass Akten "verkauft und vernichtet" wurden.
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 215 (K. Blaschke).

Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Bd. 5, Teil 2, Berlin 1961, S. 395.

Die Deutsche Justiz und der Nationalsozialismus, 3 Bde., Stuttgart 1968 – 1974

Verzeichnis über die Zuständigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, Berlin 1937

Zur Geschichte der Rechtspflege in der DDR 1949 – 1961, Berlin 1980

Blaschke, K., Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958

Claussen, K. E., Justizverwaltung, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1985, S. 1044-1049

Hug, M., Strafrechtliche Sondergerichtsbarkeiten in Deutschland 1918 – 1932, Heidelberg 1976

v.d. Mosel, Schwesinger, A., Die Entwicklung der deutschen Gerichtsorganisation seit 1879, Würzburg 1938C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sächsischen Landrechts, 14. Aufl. Leipzig 1938, Sp. 848.

Wüllenweber, H., Sondergerichte im Dritten Reich, Frankfurt a. M. 1990
Strafprozessregister/Strafprozessliste.- Register zu Vorverfahren.- Namensverzeichnisse.- Politische Strafverfahren.- Strafverfahren wegen Mordes, Totschlags und Körperverletzung.- Sittlichkeitsstrafverfahren.- Strafverfahren wegen Raubes, Diebstahls, Betrugs.- Strafverfahren wegen Brandstiftung.- Personalakten.
Die Bildung des Deutschen Nationalstaates 1871 führte zur Vereinheitlichung vieler Bereiche des öffentlichen Lebens, so auch des Justizwesens. Die Grundlage dafür bildete das am 27. Januar 1877 verkündete und am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), dass die Bildung von Reichsgericht, Oberlandesgerichten, Land- und Amtsgerichten vorsah (§ 12). Das Gesetz bestimmte u. a., dass bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft bestehen sollte (§ 142), deren örtliche Zuständigkeit mit der des Gerichtes identisch war, "für welches sie bestellt" war (§ 144).
Den konkreten Umbau der Justiz im Königreich Sachsen regelte ein sächsisches Ausführungsgesetz vom 1. März 1879, dass das Oberappellationsgericht in Dresden, die vier Appellationsgerichte in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau, die Bezirksgerichte und Gerichtsämter aufhob. An deren Stelle traten nun das Oberlandesgericht in Dresden, die Landgerichte Dresden, Leipzig, Bautzen, Zwickau, Chemnitz, Plauen und Freiberg sowie die Amtsgerichte. Zum Gerichtsbezirk des Landgerichtes Plauen gehörten demnach die Amtsgerichte Adorf, Auerbach, Elsterberg, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Oelsnitz, Pausa, Plauen, Reichenbach und Treuen. Diese Grundlagen blieben im wesentlichen bis 1951/52 unverändert.
Nachdem die Weimarer Republik die Grundlagen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aus der Zeit des Kaiserreiches übernahm und zum Teil modifizierte, nahmen die Nationalsozialisten vom Beginn ihrer Herrschaft an erhebliche Eingriffe in diese Gesetze vor, die zur Deformierung des deutschen Rechtssystems führten. Mit dem Dritten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich ging die Justizhoheit der Länder auf das Deutsche Reich über. Demnach wurden die sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu Reichsbehörden. Vor allem das Heimtückegesetz (20.12.1934), die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen (01.09.1939), die Kriegssonderstrafrechts-Verordnung (1939), die Volksschädlings-Verordnung (05.09.1939), die Polenstrafrechtsverordnung (04.12.1941) sowie weitere Gesetze und Verordnungen erweiterten den Rahmen der Strafverfolgung und damit den Arbeitsaufwand in enormem Umfang. Mit der Bearbeitung dieser "Verbrechen" war zumeist das 1933 beim Oberlandesgericht in Dresden eingerichtete Sondergericht beauftragt. Für den Landgerichtsbezirk Plauen war bis 1940 das Sondergericht des Landes in Freiberg, dann das Sondergericht Leipzig und seit Anfang 1941 das Sondergericht Leipzig I zuständig. Wohl aufgrund der sich in den letzten Kriegsjahren verschärfenden Personal- und Materialsituation erfolgte durch Verordnung des Reichsjustizministeriums vom 19. September 1944 die Eingliederung der Amtsanwaltschaften in die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten.
Nach Kriegsende wurden die Strukturen der Staatsanwaltschaft zunächst beibehalten. 1949 entstand die Oberste Staatsanwaltschaft der DDR mit einem Generalstaatsanwalt an der Spitze. Im Mai 1951 glich das sächsische Justizministerium die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke denen der Stadt- und Landkreise an und löste das Landgericht Plauen auf. Auf dem Territorium des vormaligen Landgerichtsbezirkes Plauen entstanden die Landkreise Auerbach, Oelsnitz und Plauen sowie der Stadtkreis Plauen mit entsprechenden Amtsgerichten. Sie wurden dem Landgerichtsbezirk Zwickau zugeordnet.


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