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Beständeübersicht

Bestand

13260 Generalkriegskommissariat

Datierung1631 - 1816
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)21,20
Organisation, Befehle und Weisungen.- Personal.- Mobilmachung und Entlassungen.- Sanitätswesen.- Militärgerichtswesen.
Im sächsischen Militärwesen trat erstmals um 1631 ein Generalkriegskommissar in Erscheinung, der Mitglied des Generalstabes war. Ihm oblagen in Friedens- und Kriegszeiten die Gewährleistung der Truppenversorgung, -ausrüstung, -unterbringung und -ergänzung. Obwohl ab 1684 das Generalkriegskommissariat als Behörde nicht mehr in Erscheinung trat, wurden auch weiterhin Einzelpersonen als Generalkriegskommissare in der sächsischen Armee ernannt. Es waren in der Regel Mitglieder des Geheimen Kriegsratskollegiums, die die Truppen in das Feld begleiteten. 1764 wird letztmalig ein Generalkriegskommissar genannt.

Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
  • 1960 | Findkartei (Register)
  • 1960, Nachtrag 2011 | Findbuch
  • 2011 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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