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Beständeübersicht

Bestand

10585 Grundherrschaft Sürßen

Datierung1617 - 1854
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)2,30
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Die Grundherrschaft Sürßen existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Sürßen zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Sürßen. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.


Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 2, Leipzig 2006, S. 741. [R 201b]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 482. [R 215]

Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]

Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]

Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]

Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]

Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]

Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1824, Bd. 11, S. 529-530. [R 200]

Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]




[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Gerichtsbücher.- Prozesse.- Testamentsangelegenheiten und Nachlassangelegenheiten.- Steuersachen.- Militärangelegenheiten.
Für Sürßen, südwestlich von Dohna gelegen, wurde erstmals 1289 ein Herrensitz erwähnt. Von 1321 bis 1406 war der Ort als allodium ausgewiesen. Das neuschriftsässige Rittergut wurde 1764 genannt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.

Nachweislich zählte Sürßen 1445 zur Pflege Dohna und seit 1548 zum Amt Pirna. Seit 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Pirna und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Pirna.

Im Jahr 1321 überließen die Burggrafen von Dohna Sürßen dem Kloster Altzella. Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen (1585, Reg. 1611 - 1656) belehnte Joachim von Loß auf Pillnitz und Schönfeld mit den Dörfern Sürßen, Mügeln und Heidenau. Durch Erbschaft ging Sürßen anschließend in den Besitz der Herren von Bünau über, die das Rittergut an Rudolph von Neidschütz veräußerten. Im Jahr 1683 wurde es an den Appellations- und Oberkonsistorialrat Dr. Adam Christoph Jacobi verkauft. Das Gut blieb bis 1823 im Familienbesitz, dann wurde es an Dr. August Ferdinand Hauschild vererbt und anschließend an den Geheimrat von Globig veräußert. Um 1860 war es noch im Besitz der Familie von Globig.

Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
  • 2012 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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