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Beständeübersicht

Bestand

40085 Revierausschuss Freiberg

Datierung1851 - 1948
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)11,22

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Vorwort

1. Institutionsgeschichte

Zur Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen und Rechte der Bergwerkseigentümer wurde gemäß § 144 des Gesetzes über den Regalbergbau im Königreich Sachsen vom 22. Mai 1851 ein Revierausschuss für das Bergrevier Freiberg gewählt. Er vertrat die Gesamtheit der Bergwerkseigentümer und leitete deren gemeinsame Angelegenheiten. Er stand unter der Aufsicht des Bergamtes. Ebenso oblag dem Revierausschuss die Verwaltung der errichteten Revieranstalten:
Bergknappschaftspensionskasse, Revierverwaltungskasse, Revierwasserlaufsanstalt, Gnadengroschenkasse, Bergmaterialienniederlage, Reviermaschinenwesen, Revierprobierlaboratorium (Bergwardein), Revierschmiedewesen, Bergmagazin und Backanstalt, Bergstiftskasse, Bergstiftswächterkasse und Bergmedizinkasse. Die Wahl des ersten Freiberger Revierausschusses fand am 23.09.1852 für das Freiberger Bergamtsrevier statt. Als Revierhaus wurde 1854 das vor dem Peterstor in Freiberg gelegene Wohn- und Malzhaus Nr. 117 (Lehmannsches Haus, zu DDR-Zeiten Sitz der SED-Kreisleitung, jetzt Rentenberatungsstelle) erworben.
Nach dem Regalbergbaugesetz, Regulativ D oblagen dem Revierausschuss folgende Aufgaben:
- Vertretung und Verwaltung der Revieranstalten,
- Wahrnehmung der Interessen des Reviers,
- Bestimmung der Offizianten, des Dienstpersonals sowie deren Gehälter und Löhne,
- Abschluss von Verträgen und die Erteilung von Instruktionen,
- Aufstellung und Änderung der Regulative,
- Rechnungswesen,
- Erhaltung der Bergwerksanlagen,
- Vertretung der Bergwerkseigentümer bei allen Bankgeschäften und Rechtsangelegenheiten.

Durch die Errichtung des Revierelektrizitätswerkes im Jahre 1915 vergrößerte sich der Umfang der Geschäftsaufgaben des Revierausschusses. Mit dem Gesetz über die Überführung von Bergwerken und Bodenschätzen in das Eigentum des Landes Sachsen vom 8.5.1947 wurde der Freiberger Revierausschuss aufgelöst. Die Aufgaben wurden der Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung, Dezernat Bergbau übertragen. Aufgrund der Verfügung des Amtes für Wasserwirtschaft der DDR vom 19.12.1952 ging die Zuständigkeit für die Überlassung von Bergwerkswässern von der Bergrevierverwaltung Freiberg an den VEB Wasserwirtschaft Mulde, Außenstelle Freiberg über.


2. Bestandsgeschichte und Bearbeitungsbericht

Der Bestand wurde 1951 vom Bergrevier in das Archiv der TBBI Freiberg übernommen. Als Findmittel dienten zunächst die Behördenrepertorien. In den 1970er-Jahren erfolgte eine Verzeichnung auf Karteikarten. Mit der Abgabe von neuen Akten der Revierwasserlaufsanstalt durch die Talsperrenmeisterei Freiberger Mulde/Zschopau im Jahr 1989 wurden die Bestände Revierausschuss und Revierwasserlaufsanstalt neu verzeichnet. Da eine auf der inneren Ordnung des Bestandes beruhende Systematik fehlte und die Provenienzen genannter Bestände nicht immer klar getrennt waren, wurde der Bestand mit Hilfe von AUGIAS Archiv 7.2 im Jahr 2002 neu verzeichnet. Die Reinigung und Neubeschriftung der Akten sowie deren Verpackung in Foliokartons wurde 2003 durchgeführt.


3. Korrespondierende Bestände

40001 Oberbergamt Freiberg
40010-1 Bergamt Freiberg
40089 Revierwasserlaufsanstalt
40028 Oberbergamt Freiberg (neu) - staatliche Bergwirtschaftsstelle
40024-18 (Landes-)Bergamt Freiberg


4. Literaturhinweis

Unger, Christa: Untersuchungen zur Behördengeschichte des Bestandes Revierverband Freiberg (= Abschlussarbeit an der Fachschule für Archivwesen Potsdam), Potsdam 1989. [97B 506]


Freiberg, den 12.05.2004
Bärbel Böhme
Organisation und Geschäftsführung.- Angelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter.- Sozialangelegenheiten.- Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten.- Versicherungen.- Betrieb und Unterhaltung der Revierwasserversorgungsanlagen einschließlich Stolln.- Nutzung von Bergwerkswässern.- Wasserrechts- und sonstige Streitigkeiten.- Verwaltung der Revierbetriebsanlagen Revierwasserlaufsanstalt, Revierelektrizitätswerk, Revierpulverfabrik und Reviersägewerk.- Revierkassenangelegenheiten, Gnadengroschenkasse, Bergmagazinkasse, Bergmaterialienniederlage und Bergknappschaftskasse.- Schulangelegenheiten.- Stiftungen und Unterstützungen.- Steuern und Abgaben.- Gefälle und Zinsen.- Pachtangelegenheiten und Fischerei.- Bergparadewesen.- Auftrags- und Zuschussverwaltung.- Erfindungen und Patente.- Forschungslaboratorium.
Im Freiberger Revier existierten nach 1868 folgende Revieranstalten: a) die Bergknappschaftspensionskasse (deren Verwaltung gemeinsam mit der Knappschaft erfolgte), b) die Revierverwaltungskasse, c) die Revierwasserlaufsanstalt, d) die Gnadengroschenkasse, e) die Bergmaterialienniederlage, f) das Reviermaschinenwesen, g) das Revierprobierlaboratorium (Bergwardein), h) das Revierschmiedewesen, i) die Bergmagazin- und Backanstalt und k) die Bergstiftskasse, Bergstiftswächterkasse und Bergmedizinkasse, deren Verwaltung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung - unter Aufsicht des Bergamts Freiberg - vom Revierausschuss Freiberg wahrgenommen wurden. Die unmittelbar den Bergbaubetrieb betreffenden Revierbetriebsanstalten Revierwasserlaufsanstalt, Gnadengroschenkasse und Schurfgelderkasse standen unter der Fachaufsicht des Bergamts.
Die Selbständigkeit des Revierausschusses Freiberg endete erst mit der Verstaatlichung durch das Land Sachsen im Jahr 1948.
  • 2004, 2013 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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