18.08.2017

Archivale im Fokus

Nachfrage der Umsiedlerabteilung der Landesregierung Sachsen an das Lager Elsterhorst bei Hoyerswerda zu einem Bericht über Straftaten von Lagerinsassen vom 03.06.1947 (SächsStA-D, 11377 Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern, Nr. 2379) 
© Sächsisches Staatsarchiv

Dass Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg in Sachsen nicht willkommen waren, daran ließ bereits der Innenminister und Vizepräsident der sächsischen Landesverwaltung Kurt Fischer keinen Zweifel.

Er zeichnete ein geradezu apokalyptisches Bild von »Heuschreckenschwärmen«, die im Sommer 1945 »das Land abgegrast« haben.Entsprechend wurden die in den ersten Nachkriegsmonaten in Sachsen ankommenden Vertriebenen in der Regel weitergeleitet. Erst im Herbst 1945 stoppte man die Ausweisungspraxis und räumte den ca. 700.000 auf sächsischem Territorium befindlichen Flüchtlingen ein Bleiberecht ein. Damit einher ging die Wende Sachsens von einem Transit- zu einem Aufnahmeland.

Um die im amtlichen Duktus als »Umsiedler« bezeichneten Flüchtlinge und Vertriebenen registrieren und verpflegen zu können, wurden zunächst Auffanglager errichtet. Im Herbst 1945 begann man, erste Auffanglager als Quarantänelager zu nutzen, deren Zahl 1946 weiter erhöht wurde. Die den Flüchtlingen verordnete 14-tägige Quarantäne diente in erster Linie der Eindämmung von Seuchen, wurde doch unterstellt, dass die Vertriebenen Krankheiten einschleppen. Das bis Juli 1945 zum niederschlesischen Bezirk Liegnitz gehörende Lager Elsterhorst, das zusammen mit dem Lager Neuwiese das  Umsiedlerlager Hoyerswerda bildete, war eines dieser Quarantänelager.

Es entstand aus dem gleichnamigen, zwischen 1938 und 1939 errichteten Kriegsgefangenenlager. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Elsterhorst und Neuwiese von der sowjetischen Besatzungsmacht als Gefangenenlager für ehemalige Wehrmachtangehörige, später kurzzeitig auch als Entlassungs- und Quarantänelager betrieben.

Zwischen 1946 und 1948 nutzte man den Lagerkomplex für die Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen. 1946 und 1947 durchliefen insgesamt ca. 158.000 Umsiedler aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien und dem Sudetengebieten Elsterhorst und Neuwiese. Neben der  mangelhaften Ausstattung und Verpflegung des Lagers wird anhand des Dokumentes deutlich, dass auch die Umzäunung Schäden aufwies und zudem nicht genügend Wachpersonal zur Verfügung stand. Infolgedessen konnten die Flüchtlinge und Vertriebenen den Zaun leicht überwinden. Der Begriff »Kleindiebstähle« wiederum lässt vermuten, dass sie wohl in erster Linie auf der Suche nach Essbarem waren. Um diese Lagerausbrüche einzudämmen und zugleich die damit einhergehende Verletzung der Quarantänevorschriften zu unterbinden, bewilligte die Landesregierung Ende Juni 1947 die Einstellung von zehn weiteren Lagerordnern. Zugleich ordnete sie die Beleuchtung der Zaunanlagen und eine regelmäßige Patrouille an.

Da 1948 die Zahl der Vertriebenen deutlich abnahm, erfolgte im März desselben Jahres die Auflösung des Lagers Hoyerswerda.

Der Bestand 11377 Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern mit einer Laufzeit von 1945 bis 1952 und einem Umfang von 186 lfm dokumentiert eindrücklich die Schlüsselfunktion des Innenressorts bei der Personalpolitik und der Durchsetzung des mit den sowjetischen Besatzern abgestimmten grundlegenden gesellschaftlichen Umbaus. Neben der Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Umsiedler war das Ministerium für die Durchführung der Bodenreform, die Entnazifizierung, die Beschlagnahmung und Enteignung sowie den Schutz und die Verwaltung des Volkseigentums in Sachsen verantwortlich.

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