24.05.2017

Bestände des Landtagsarchivs künftig im Sächsischen Staatsarchiv

Innenminister Markus Ulbig, Dr. Andrea Wettmann (Direktorin des Sächsischen Staatsarchivs) und Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über die künftige Archivierung der Unterlagen des Sächsischen Landtags 
© Sächsischer Landtag / Foto: Christian Schulze

Heute wurde die Vereinbarung zur Übergabe der Landtagsarchivalien an das Hauptstaatsarchiv Dresden unterzeichnet.

Innenminister Markus Ulbig: »Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt künftig alle Landtagsarchivalien, Dokumente und Akten. So gehen nun historisch wertvolle Dokumente, wie beispielsweise die Urschriften der Gesetze und die Landtagsprotokolle in den Bestand des Staatsarchivs über. Im Staatsarchiv befindet sich bereits das Archivgut der Vorgängerinstitutionen des Landtags. Mit der heutigen Übergabe knüpfen wir an eine jahrhundertelange Tradition an. Mein Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrer Kompetenz und langjährigen Erfahrung dazu beitragen, bedeutende Unterlagen einer zentralen Institution unserer Demokratie zu sichern. Die Mitarbeiter verfügen über die Fähigkeit, Archivgut auf Papier und als Datei zu erhalten und können moderne Magazine nutzen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.«

Zudem erklärt Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler: »Der Sächsische Landtag vertraut dem Staatsarchiv das parlamentarische Gedächtnis des Freistaats an, damit es der Nachwelt für die Ewigkeit erhalten bleibt. Wir übergeben nicht einfach ein paar Akten, sondern historische Zeugnisse wie etwa die umfangreiche Dokumentation zur Erarbeitung unserer Sächsischen Verfassung nach der friedlichen Revolution 1989 und der Wiedergründung des Freistaats 1990. Die Unterlagen belegen, warum sich unsere Verfassungsväter und der Gesetzgeber für und gegen bestimmte Regelungen entschieden haben und welche Leitlinien ihr Handeln bestimmten. Das Landtagsarchiv ist nicht nur für Juristen und Historiker interessant. Eines Tages werden kommende Generationen diese Dokumente so fasziniert betrachten, wie wir heute Papiere der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen oder des Sächsischen Landtags zur Zeit der Weimarer Republik.«

Landtagsübergabe
Innenminister Markus Ulbig, Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, Dr. Andrea Wettmann (Direktorin des Sächsischen Staatsarchivs) und Dr. Guntram Martin (Leiter der Abteilung 2 [Hauptstaatsarchiv Dresden] des Sächsischen Staatsarchivs) betrachten historische Landtagsarchivalien aus dem Bestand des Hauptstaatsarchivs Dresden  © Sächsischer Landtag / Foto: Christian Schulze

Bei den bereits im Staatsarchiv befindlichen historischen Unterlagen handelt es sich um die Überlieferung der älteren Landtage seit dem 16. Jahrhundert, der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen (1831 – 1918), des Landtags des Freistaats Sachsen (1918 – 1933) sowie des Landes Sachsen (1945 – 1952). Als erstes Dokument des jetzigen Landtags brachten Innenminister Markus Ulbig, Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler und die Direktorin des Staatsarchivs, Dr. Andrea Wettmann, heute das Protokoll der ersten Landtagssitzung in das sonst nicht öffentlich zugängliche Magazin des Staatsarchivs.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Archivalien des Landtags innerhalb der nächsten sechs Monate an das Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben werden. Die elektronischen Unterlagen folgen ab dem Jahre 2027. Mit dem Übergang wird eine Personalstelle des Sächsischen Landtags zum Staatsarchiv umgesetzt. Deren Stelleninhaber wird künftig für die Archivierung der Landtagsunterlagen auf der Grundlage des Sächsischen Archivgesetzes zuständig sein. Das Landtagsarchiv selbst bestand seit 1992. Seine Bedeutung ergibt sich aus der zentralen Funktion des Sächsischen Landtags.

zurück zum Seitenanfang