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Beständeübersicht

Bestand

20080 Königliches Bezirksgericht Leipzig

Datierung1835 - 1879
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,40

Für die Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (StA-L) wurde eine bestandsübergreifende Findbucheinleitung erarbeitet. [01] Die Einleitung zum Einzelbestand enthält deshalb nur in verkürzter Form einen historischen Abriss der Entwicklung des Registraturbildners, Angaben zur Bestandsgeschichte und -bearbeitung sowie Hinweise auf Überlieferungsschwerpunkte im Bestand.

In Ausführung des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen [02] nahm in Leipzig am 9. Oktober 1856 neben den bereits eröffneten Königlichen Gerichtsämtern Leipzig I und II auch das Königliche Bezirksgericht Leipzig seine Tätigkeit auf. [03] Während die Gerichtsämter über die ihnen durch die Strafprozessordnung u. a. Gesetze zugewiesenen Fälle und solche der streitigen und nichtstreitigen Rechtspflege auf unterster Ebene sowie über Verwaltungsangelegenheiten entschieden, befand das Bezirksgericht in Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit der Gerichtsämter fielen. Außerdem hatte sich das Bezirksgericht mit den Einsprüchen gegen die Entscheidungen der Gerichtsämter zu befassen. Im Unterschied zu den Gerichtsämtern mit Einzelrichterentscheidung war das Bezirksgericht kollegial zusammengesetzt.

Die Zuständigkeit des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Brandis, Leipzig I und II, Markranstädt, Taucha und Wurzen. Zugleich war das Bezirksgericht Leipzig auf dem Gebiet der Rechtspflege auch das zuständige Gerichtsamt für die Stadt Leipzig und deren Weichbild einschließlich Brandvorwerk, Kuhturm, Ratsziegelscheune und Vorwerk Pfaffendorf. Dagegen fielen die Verwaltungsgeschäfte für den Gemeindebezirk der Stadt Leipzig in den Zuständigkeitsbereich der Gerichtsamts Leipzig I. Am 29. September 1856 wurde die dem Universitätsgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt noch zustehende freiwillige Gerichtsbarkeit auf das Königliche Stadtgericht Leipzig übertragen und ging von dort zusammen mit allen juristischen Befugnissen dieses Gerichtes am 9. Oktober 1856 auf das Königliche Bezirksgericht Leipzig über. [04] Mit Wirkung vom 30. September 1860 erfolgte die Ausbezirkung des Gerichtsamts Wurzen aus dem Bezirksgericht Leipzig und ab 1. Oktober 1860 die Einbezirkung in das Bezirksgericht Oschatz. [05]

Gemäß einer Generalverordnung vom 6. September 1856 ging der Eröffnung des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig im Verlaufe des Monats September 1856 die Übersendung aller in die bezirksgerichtliche Kompetenz fallenden Akten zu Straf- und Untersuchungssachen an das künftige Bezirksgericht voraus. Betroffen davon waren das erst am 8. September 1856 eröffnete Königliche Stadtgericht Leipzig, welches die Gerichtsbarkeit des Stadtgerichts zu Leipzig und des vereinigten Kriminalamts der Stadt Leipzig sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit des Pflugkschen Geschlechts übernommen hatte, das Königliche Landgericht Wurzen sowie die Königlichen Gerichte Brandis, Markranstädt und Taucha. Mit dieser Maßnahme sollten Stockungen im Geschäftsgang der genannten Behörden vermieden werden.

Erhebliche Schwierigkeiten traten bei der Unterbringung der "neuen Königlichen Bezirksgerichte" für Leipzig und das Umland auf. Zwischen dem Stadtrat Leipzig, der Staatsregierung, dem Justizministerium und einer Königlichen Kommission gab es langwierige Diskussionen. Diese Diskussionen gehen bis in das Jahr 1850 zurück; sie drehten sich sowohl um die Prüfung vorhandener Gebäude als auch um einen Neubau. Die Entscheidung fiel letztlich zugunsten eines Neubaus. Ab Oktober 1856 fanden die öffentlichen Gerichtsverhandlungen zunächst in einem Interimslokal in der Alten Waage am Markt statt. [06] Erst ab November 1857 erfolgte der Umzug in das neu erbaute Justizgebäude. Von diesem Zeitpunkt an befand sich der Sitz des Bezirksgerichts mit dem Gerichtsamt für die Stadt Leipzig in der Zeitzer Straße 9-10, Kleine Burggasse 1-2 (1860 Umbenennung: Peterssteinweg 52-53, Kleine Burggasse 11-12); im Jahre 1879 kam der Neubau in der Harkortstraße 8-9 hinzu. [07] Zum Gesamtkomplex gehörte auch ein Gefangenenhaus.

Den anfänglichen räumlichen Engpässen bei der Unterbringung des Bezirksgerichts und des Gerichtsamts für die Stadt Leipzig ist offensichtlich auch die Tatsache geschuldet, dass in den ersten Monaten der Tätigkeit vereinzelt Akten des Gerichtsamts im Bezirksgericht mit der Bezeichnung "Königl. Bezirksgericht" versehen wurden. Eine klare Aussage brachte erst ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums vom Mai 1857, "dass die aus den gerichtsamtlichen Abteilungen [des Bezirksgerichts] angehenden Schriften ... mit der Unterschrift ‚Das Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig' unter Beifügung der betreffenden Geschäftsabteilung zu versehen sind". Die entsprechenden Siegel, Handpetschaften und Stempel waren dem Bezirksgericht bereits am 8. Oktober 1856 zugegangen. Die Nummerierung der Geschäftsabteilungen im Bezirksgericht ab 1857 geht aus einem Circular des Gerichtsdirektors Lucius vom 27. Dezember 1856 an die Räte des Bezirksgerichts hervor. Zu diesem Zeitpunkt bestanden zehn solcher Abteilungen (siehe Anlage 2). [08]

Die nach dem Gesetz über die provisorische Einrichtung des Strafverfahrens bei Pressevergehen vom 18. November 1848 vorgesehene und für den kurzen Zeitraum bis 1850 existierende Institution der Staatsanwaltschaft [09] wurde im II. Kapitel der Strafprozessordnung für das Königreich Sachsen von 1855 erneut fixiert. Danach waren bei den Bezirksgerichten Staatsanwälte anzustellen. Die Dienstaufsicht über die Staatsanwälte oblag dem Justizministerium und dem Oberstaatsanwalt. Zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft zählten die Verfolgung strafbarer Handlungen sowie die Überwachung der Einhaltung strafgesetzlicher und prozessualer Bestimmungen. [10] Zum ersten Staatsanwalt am Königlichen Bezirksgericht Leipzig wurde 1856 Carl Wilhelm Gebert ernannt, zuvor Gerichtsverwalter mehrerer Patrimonialgerichte im Bezirk des Königlichen Landgerichts Borna.

Während bei den anderen Königlichen Bezirksgerichten Sachsens erst mit Wirkung vom 1. März 1862 ein Handelsgericht eröffnet wurde, das die erste Instanz für Handelssachen im gerichtsamtlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts darstellte, [11] war die Situation in Leipzig eine andere. Hier bestand ein vom Rat zu Leipzig bestelltes und mit den notwendigen Aktuaren besetztes ständiges Handelsgericht bereits seit dem Jahr 1683. [12] Grundlage für die Tätigkeit dieses Handelsgerichts war die "Neue Handels-Gerichts-Ordnung vor die Stadt Leipzig vom 21. December 1682". [13] Das Handelsgericht unterstand dem Stadtgericht bzw. dem Königlichen Stadtgericht zu Leipzig.

In der Verordnung vom 13. September 1856 zur Ausführung des Gesetzes vom 11. August 1855 über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung in Sachsen heißt es im § 11: "Die dem Handelsstand angehörenden Beisitzer des zeitherigen Handelsgerichts fungiren in gleicher Eigenschaft bei der das Handelsgericht bildenden Abteilung des Bezirksgerichts. ... Das Handelsgericht giebt diejenigen Streitsachen, in denen es nicht selbst entscheidet, zum Verspruch an das Bezirksgericht ab." [14] Allerdings wurden die Akten mit Firmensachen (ab 1774) und Prokurasachen (ab 1818), die beim vormaligen Leipziger Handelsgericht und später beim Rat der Stadt Leipzig, II. Abteilung, ergangen sind, erst zu Beginn des Jahres 1862 an das Königliche Handelsgericht im Bezirksgericht abgeliefert. [15]

Zum ersten Direktor des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig wurde der Geheime Regierungsrat Dr. Friedrich Salomo Lucius berufen, der zuvor Kreisamtmann in Leipzig war und während des kurzzeitigen Bestehens des Königlichen Stadtgerichts Leipzigs diesem vorstand. Betrug die Zahl der Bediensteten einschließlich Staatsanwaltschaft bei der Eröffnung des Bezirksgerichts noch 66, so stieg diese Zahl um Laufe der nächsten Jahre ständig und erreichte 1878/79 rund 150. Ab 1862 kamen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Handelsgerichts hinzu. (Verzeichnis des Personalbestands von 1856-1879 siehe Anlage 1)

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurden die nicht abgeschlossenen Verfahren und die geschlossenen Akten des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig 1879 an das neu gegründete Amtsgericht Leipzig bzw. an das Landgericht Leipzig abgegeben.

Der Bestand Königliches Bezirksgericht Leipzig umfasst mehr als tausend Akten, die den Zeitraum von 1835 - 1879 betreffen. Die Akten gelangten größtenteils von 1954 bis 1968 im Rahmen der Übergabe von Archivgut der Provenienz Amtsgericht Leipzig und Vorgängerbehörden in das Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). Abgebende Stellen waren im Wesentlichen das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, StA-D), das Stadtarchiv Leipzig, das Kreisarchiv Leipzig sowie die Kreisgerichte Leipzig und Leipzig-Land. [16]

Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte 2001. Nur ein sehr kleiner Teil der Akten bildet körperlich einen eigenen Bestand. Diese ursprünglich zum Bestand Landgericht Leipzig zählenden Akten gab das StA-D im Rahmen der Beständebereinigung 1999 an das StA-L ab. Die anderen Akten befinden sich im Bestand Amtsgericht Leipzig und wurden nach entsprechender Provenienzprüfung virtuell erfasst. Eine körperliche Heraustrennung der Akten aus diesem Bestand, der im Gegensatz zum o. g. schon technisch bearbeitet war, erschien nicht sinnvoll, zumal zahlreiche Akten bereits unter diesen Signaturen benutzt worden waren. Die virtuelle Zusammenführung der Akten erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch das Orts- und Personenregister erstellt wurde. Verzeichnet wurden nach Möglichkeit auch die alten Registratursignaturen sowie die Vorprovenienzen. Enthält-Vermerke bilden die Ausnahme.

Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden zahlenmäßig die Akten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dominant dabei sind die Bereiche Testaments- und Nachlassangelegenheiten sowie Grundstückssachen. Zu einzelnen Vormundschafts- und Adoptionssachen sind erheblich weniger Akten erhalten. - Die in anderen Beständen oft zahlreich vorhandenen Protokollbände sind im vorliegenden Bestand nicht vertreten. - Die überlieferten Akten der Gerichtsverwaltung geben einen guten Einblick in den allgemeinen Dienstbetrieb. Die wenigen Akten aus dem Bereich der Strafgerichtsbarkeit lassen dagegen kaum einen tieferen Einblick in die Tätigkeit des Bezirksgerichts Leipzig auf diesem Gebiet zu. Nachweise einer solchen Tätigkeit finden sich aber in den Beständen der Gerichtsämter, die dem Bezirksgericht Leipzig in jener Zeit unterstanden. Grund dafür ist, dass Entscheidungen des Bezirksgerichts in strittigen Angelegenheiten dieser Gerichtsämter ausschließlich in den Unterlagen letzterer aktenkundig wurden. - Der Bereich der gerichtsamtlichen Strafsachen ist relativ gut, der Bereich Zivilgerichtsbarkeit praktisch nicht repräsentiert. - Verglichen mit den anderen bezirksgerichtlichen Überlieferungen im StA-L ist die Aktenlage des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig für das Handelsgericht gut. Komplett erhalten sind die Bände mit Akten der Handlungsfirmen und mit Firmenakten für die Stadt Leipzig aus den Jahren 1856 bis 1862 bzw. 1862 bis 1879. Auf diese Akten mit chronologisch gereihten Schriftstücken gründen sich die Einträge in die Handelsregisterbände, die ab 1879 beim Amtsgericht Leipzig weitergeführt wurden. Die prozessuale Tätigkeit des Handelsgerichts auf dem Gebiet der Handelssachen spiegelt sich ebenfalls in einigen Akten wider.

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Appellationsgericht Leipzig, die Gerichtsämter Leipzig I und II, Brandis, Markranstädt, Taucha und Wurzen sowie das Amtsgericht Leipzig zu nutzen.

Zur Vereinfachung übergreifender Recherchen wurde im vorliegenden Findbuch die für die Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation komplett übernommen; nicht belegte Klassifikationsgruppen sind mit dem Vermerk "entfällt" in Klammern gekennzeichnet. Bei lückenhafter Überlieferung erfolgte gegebenenfalls eine neue Bandreihung in chronologischer Folge. Soweit es zweckdienlich erschien, wurde ein Verweis auf Akten in anderen Beständen vorgenommen.


Anlage 1

Personalbestand des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig

(Quelle: Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1857-1878)



Leitendes Personal (in zeitlicher Folge)

Direktoren:

- Dr. Friedrich Salomo Lucius, Geheimer Regierungsrat

- Dr. Wilhelm August Rothe, Geheimer Justizrat

- Walter Petsch, Geheimer Justizrat



Gerichtsräte:

- Dr. Eduard August Steche

- Dr. Theodor Leberecht Ernst Wilhelmi

- Heinrich Ferdinand Meschke

- Dr. Traugott Ludwig Jerusalem

- Friedrich Franz Füssel

- Carl Heinrich Klemm

- Dr. Friedrich August Herrmann

- Dr. Emil August Merkel

- August Eduard Robert Lengnick

- Dr. Rudolph Ferdinand Wenk

- Carl Wilhelm Preil

- Gustav Moritz Knappe von Knappstädt

- Dr. Christian Emil Adolf Schilling

- Karl Theodor Wichmann

- Karl Moritz Böhme

- Julius Traugott Moritz Starke

- Karl Friedrich Werner

- Christian Emil Adolph Schilling

- Gottlob Julius Beygang

- Hermann Ewald Gareis

- Julius Wilhelm Albani

- Hugo Alexander von Metzsch

- Johann Karl Gustav Wendschuch

- Bernhard August Ahnert

- Dr. Heinrich Woldemar Lincke

- Ernst August Facilides

- Karl Theodosius Vieweg

- Traugott Willibald Pomsel

- Benjamin Hermann Rosenmüller

- Karl Heinrich Pusch

- Robert Otto Hermann Priber

- Hans August Keck von Schwarzbach

- Dr. Ferdinand Gustav Konstantin August Kurt von Buttlar

- Hermann Albrecht Steinberger

- Karl Hermann Warneck

- Hermann Mettler

- Dr. Karl Moritz Emil Hagen

- Ernst Friedrich Mannsfeld

- Karl Adolf Weiske

- Friedrich Wilhelm Rein

- Dr. Paul Alfred Wiesand

- Bernhard Rosenmüller

- Oskar Heinrich Oertel

- Friedrich August Bernhard Obenaus

- Bernhard Friedrich Rudolf Holke

- Augen Arthur Kirsch

- Karl August Sieber

- Otto Wilhelm Bielitz

- Gustav Eduard Bieler

- Hugo Lange

- Maximilian Gustav von Hellmann



Außerdem waren im Königlichen Bezirksgericht Aktuare, Assessoren bzw. Referendare beschäftigt, ferner Expedienten sowie Gerichtsdiener und -boten. Beim Bezirksgericht angestellt waren auch die Mitglieder des Handelsgerichts sowie der Staatsanwalt und das Personal der Staatsanwaltschaft.


Anlage 2

(Quelle: SächsStA-L, BG Leipzig 2, Bl. 42)



Nummerierung der Geschäftsabteilungen des Bezirksgerichts ab 1857:



Abt. I

Bezirksgerichtliche Strafsachen

Abt. II

Gerichtsamtliche Strafsachen

Abt. III

Ediktal-, Konkurs- und Mietsachen

Abt. IV

Handels- und Wechselsachen

Abt. V

Zivilprozesssachen mit Ausnahme der zu den Abt. III, IV und VI gehörenden

Abt. VI

Bagatell- und inländische Requisitionssachen

Abt. VII

Grund- und Hypothekensachen

Abt. VIII

Vormundschaftssachen

Abt. IX

Testaments-, Nachlass- und Fideikommiss-Sachen

Abt. X

Direktorialbüro für Direktorial-, Verspruchs-, Stiftungs- und ausländische

Requisitionssachen






[01] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zu den Bestandsgruppen Königliche Bezirksgerichte und Gerichtsämter, 2000.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (=GVBlKS) vom Jahre 1855, Dresden, S. 144 ff.
[03] Leipziger Zeitung (=LZ), 11.10.1856, S. 5721.
[04] LZ, 04.10.1856, S. 5595.
[05] GVBlKS, 1860, S. 153 ff.
[06] Stadtarchiv Leipzig, Tit. VII, G.144, Vol. I.
[07] Leipziger Adressbücher 1857-1879.
[08] SächsStA-L, BG Leipzig 2.
[09] GVBlKS, 1848, S. 303 ff. und 1850, S. 262 f.
[10] GVBlKS, 1855, S. 328 ff.
[11] GVBlKS, 1861, S. 559 ff.
[12] Ernst Hasse, Geschichte der Leipziger Messen, Leipzig 1885, Unv. Nachdruck Leipzig 1963, S. 186.
[13] Codex Augusteus, Bd. II, S. 2038.
[14] GVBlKS, 1856, S. 322 ff.
[15] StA-L, AG Leipzig 14411.
[16] Vgl. Zu- und Abgangsbuch des StA-L, 1954 - 1975, VA Nr. 187.


Gerichtsverwaltung.- Bezirksgerichtliche Untersuchungen.- Handelsgerichtliche Klagen.- Handelsgericht (v. a. Firmenakten, 85 Bde.).- Gerichtsamt im Bezirksgericht: Strafgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Ablösungen.
22,50 lfm
Am 9. Oktober 1856 nahm das Königliche Bezirksgericht Leipzig seine Tätigkeit auf. Die Zuständigkeit dieses Gerichts erstreckte sich auf die Gerichtsamtsbezirke Leipzig I und Leipzig II, Brandis, Markranstädt, Taucha und Wurzen. Letzteres wurde im Oktober 1860 in das Königliche Bezirksgericht Oschatz umbezirkt. Für die Stadt Leipzig und deren Weichbild war das Bezirksgericht zugleich das zuständige Gerichtsamt auf dem Gebiet der Rechtspflege. Das ursprünglich dem Stadtgericht zu Leipzig unterstehende Handelsgericht bildete ab 1856 eine Abteilung des Königlichen Bezirksgerichts Leipzig. Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gelangten die anhängigen Verfahren und die geschlossenen Akten des Bezirksgerichts 1879 an die Strafkammer des neu gegründeten Amtsgerichts Leipzig bzw. an das Landgericht Leipzig.
  • 2001 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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