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Beständeübersicht

Bestand

40050 Bergamt Dresden

Datierung1922 - 1949
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)3,60

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Vorwort
Bestandsgeschichte:

Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen erfolgte zum 3. Januar 1869 auch eine grundlegende Reform der sächsischen Bergverwaltung. Die bisher bestehenden Bergämter, Kohlenwerksinspektionen und das Oberbergamt wurden dabei aufgelöst und als zentrale, weiterhin dem Finanzministerium unterstellte, untere Bergbehörde ein Bergamt mit Sitz in Freiberg geschaffen, dem acht Berginspektoren als technische Lokalbeamte beigegeben wurden.
Drei von ihnen hatten ihren Sitz in Freiberg und waren für den Erzbergbau im Freiberger und Altenberger Revier zuständig. Der Aufsichtsbereich des Berginspektors in Dresden umfasste den Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiet und den Braunkohlenbergbau der Oberlausitz, während der Braunkohlenbergbau im Regierungsbezirk Dresden der Aufsicht des Berginspektors in Chemnitz unterstand.
Seit dem 1. März 1884 wurde als Konsequenz des Unglücks im Abrahamschacht die Revision der Seilfahrteinrichtungen und Untersuchungen zu Seilbrüchen als besondere Aufgabe der Berginspektoren festgeschrieben. Zum 1. Oktober 1884 wurde die Zahl der Berginspektionen auf fünf reduziert. Dabei wurde die bisherige Zuordnung des Kohlenbergbaus zu den Inspektoren in Dresden und Chemnitz beibehalten. Freiberg war nur noch Sitz von zwei für den Erzbergbau zuständigen Inspektionen, von denen Freiberg I das Marienberger und den nördlichen Teil des Freiberger Reviers beaufsichtigte. Der Inspektionsbezirk Freiberg II umfasste den südlichen Freiberger Revierteil und das Altenberger Revier. Die Aufgaben der Berginspektoren wurden in der Dienstanweisung vom 29. Dezember 1894 neu definiert.
Zum 1. April 1898 erfolgte eine Änderung der Berginspektionsbezirke, deren Anzahl auf sieben erhöht wurde. Unverändert blieb der Bezirk der Dresdner Inspektion; Freiberg I betreute nur noch den Erzbergbau im nördlichen Teil des Freiberger Reviers, während Freiberg II für den im südlichen Revierteil sowie dem Altenberger und Marienberger Revier zuständig wurde. An Stelle der Chemnitzer Inspektion, die wegfiel, beaufsichtigte die Berginspektion Leipzig den Braunkohlenbergbau im Regierungsbezirk Dresden. Gleichzeitig erfolgte die Einrichtung der Bergschiedsgerichte in Freiberg und Zittau.
Mit der zum 1. Juni 1900 erfolgten Übertragung der betriebspolizeilichen Aufsicht über die nicht unter das Berggesetz sondern die Gewerbeordnung fallenden unterirdisch betriebenen Brüche und Gruben an das Bergamt, wurde zur landesweiten Wahrnehmung dieser Aufgabe die Berginspektion Freiberg III eingerichtet. Nachdem zum 1. Juli 1904 das Allgemeine Berggesetz auch für den Erzbergbau in der Oberlausitz Anwendung fand, erweiterte sich der Inspektionsbezirk Freiberg II auf den Bautzner Regierungsbezirk. Zum 1. Juni 1906 erfolgte die Vereinigung der Inspektionen Freiberg I und Freiberg II zu einer Inspektion "Freiberg I und II".
Eine weitere Neuabgrenzung der Berginspektionen wurde zum 1. Januar 1911 wirksam. Beibehalten wurde dabei die Zuständigkeit der Leipziger Inspektion für den Braunkohlenbergbau im Regierungsbezirk Dresden. Die Berginspektion Dresden erhielt zu ihrem bisherigen Aufgabenbereich auch den Erzbergbau im Altenberger Revier und der Oberlausitz zugewiesen. In Freiberg bestand nur noch eine Berginspektion, deren Aufgabenbereich den gesamten Erzbergbau mit Ausnahme der westsächsischen Reviere und der zum Dresdner Inspektionsbezirk gehörigen Landesteile umfasste. Außerdem war Freiberg auch für die betriebspolizeiliche Aufsicht und Unterfalluntersuchung bei den gewerblichen Gruben zuständig. Wegen der hohen Unfallhäufigkeit im Braunkohlenbergbau erschien dort die Verschärfung der bergpolizeilichen Aufsicht geboten. Nach dem Vorbild der Preußischen Bergverwaltung erfolgte zum 1. Januar 1911 die Einsetzung von Einfahrern im Braunkohlenbergbau. Diese Hilfsbeamten besaßen neben einer Bergschulbildung vor allem ausgiebige Praxis Erfahrung. Neben drei weiteren in der Berginspektion Borna erhielt auch die Dresdner Inspektion einen Einfahrer, dessen Sitz in Zittau war.
Bis zu ihrer Umwandlung in Bergämter waren die Berginspektionen keine selbstständigen Behörden, sondern Beigeordnete des Bergamtes, das die untere Instanz der Bergverwaltung darstellte.
Seit 1921 wurde der Einfahrer als Amtsbergmeister bezeichnet. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bergarbeiter und Arbeiterwohlfahrtspflege wurden den Berghörden aus dem Kreis der Bergarbeiter Beiräte beigeordnet, deren Aufgabe die Besichtigung und Befahrung der Werke zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher und bergpolizeilicher Vorschriften war. Sie wurden über Dienstverträge angestellt und waren damit keine Beamte. Der Berginspektion Dresden wurde dabei kein Beirat zugewiesen, zuständig für den Erzbergbau im Inspektionsbezirk und den Braunkohlenbergbau der Oberlausitz war der Beirat beim Bergamt Freiberg, der Steinkohlenbergbau im Plauenschen Grund fiel in den Dienstbereich des Beirates der Berginspektion Stollberg.

Zum 1. Januar 1924 erfolgte eine Reform der sächsischen Bergverwaltung. Das bisherige Bergamt Freiberg wurde zur Mittelbehörde erhoben und erhielt die Bezeichnung Oberbergamt zurück. Die fünf Berginspektionen erhielten den Status von Unterbehörden und wurden zu Bergämtern, deren Aufsichtsbezirke an die territorialen Verwaltungsstrukturen angeglichen wurden. Der Bergamtsbezirk Dresden umfasste den Bergbau rechts der Elbe zuzüglich der linkselbischen Teile der Amtshauptmannschaften Dresden und Pirna. Das Bergamt beaufsichtigte den Bergbau in den Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg sowie den linkselbischen Teilen der Kreishauptmannschaft Dresden mit Ausnahme der dem Bergamt Dresden zugeteilten Gebiete. Für die Teile der Kreishauptmannschaft Chemnitz, die nicht dem Bergamt Freiberg unterstanden, war das Bergamt Chemnitz zuständig. Ab 1925 wurde die Tätigkeit des Amtsbergmeisters auf den Steinkohlenbergbau ausgedehnt und sein Dienstort von Zittau nach Dresden verlegt.
Zum 1. Januar 1932 wurde das Bergamt Freiberg aufgehoben. Dadurch erweiterte sich der Bergamtsbezirk Dresden auf die gesamten Gebiete der Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen, während für die Kreishauptmannschaft Chemnitz die Bergaufsicht an das Bergamt Stollberg überging.
Ab 1. März 1935 erfolgte die Bergaufsicht im Auftrag und im Namen der Reichsregierung. Seit dem 1. April 1943 wurde das Bergamt Dresden zu einer Reichsbergbehörde. Der Aufbau einer einheitlichen Reichsbergverwaltung kam wegen des Zweiten Weltkrieges nicht mehr zur vollständigen Ausführung. Ebenfalls am 1. April 1943 erfolgte eine Ausdehnung des Bergamtsbezirkes auf die Landkreise Reichenberg, Friedland und Gablonz sowie den Stadtkreis Reichenberg im Sudetenland. Dieses Gebiet war zwar 1939 dem schlesischen Bergamt Waldenburg-Nord zugeordnet, mit der Ausübung der Bergaufsicht jedoch das Bergamt Görlitz beauftragt worden. Während des Krieges erfuhr das Aufgabengebiet, das sich zuvor auf die Wahrnehmung der aus den Berggesetzen fließenden Hoheitsrechte, die Gewährleistung der Grubensicherheit und des Arbeitsschutzes sowie die Wahrnehmung der Bergwirtschaft erstreckte, eine erhebliche Erweiterung. Neben der Absicherung der Produktion kriegswichtiger Bergwerksbetriebe durch Organisation von Maschinen und Materialien, der Gewährleistung einer ausreichenden Lebensmittelversorgung, Erstellung von Lageberichten, sowie der Beschaffung von Ersatzarbeitskräften (Kriegsgefangene und Zivilisten) für zum Kriegsdienst befohlene Arbeiter, zählten dazu auch die bergmännische Beaufsichtigung des Baus von untertägigen Produktionsverlagerungsstätten des Geilenberg-Programms und Luftschutz Stolln. Beim Bombenangriff auf Dresden ist am 13./14. Februar 1945 das gesamte Schriftgut des Bergamtes, das zu dieser Zeit seinen Sitz auf der Schloßstr. 25 hatte, verbrannt. Die Behörde nahm am 23. Februar 1945 zunächst in Meißen bei der Firma Rühle, ab 23. April 1945 im Kalk- und Diabaswerk Nentmannsdorf b. Pirna ihre Dienstgeschäfte wieder auf.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte das Bergamt seine Tätigkeit in der Wohnung des Ersten Bergrates Buck, Paradiesstraße 19 mit einer Außenstelle in Freiberg fort. Der Bergamtsbezirk erhielt wieder seine Grenzen von vor 1943 und das Bergamt beaufsichtigte weiterhin die unter polnische Verwaltung gestellten Teile des Landkreises Zittau rechts der Neiße. Durch den Befehl Nr. 63 des Vertreters des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland wurde die Behörde zum 1. Oktober 1946 in eine der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie unterstellte Technische Bezirks-Bergbau-Inspektion (TBI) umgewandelt, die mangels geeigneter Räumlichkeiten im zerstörten Dresden ihren Sitz in Leipzig hatte. Im August 1945 verkündete der Präsident der Landesverwaltung Sachsen die neuen Aufgaben der Bergverwaltung, die auf Befehlen der Sowjetischen Militäradministration, die zur Durchführung des schnellen Aufbaus der Wirtschaft erlassen wurden, beruhte und v. a. die Produktionssteigerung und wie bereits in Kriegszeiten die Erstellung von Lageberichten, Beschaffung von Maschinen, Materialien sowie Bedarfsgegenständen der Bergleute bis hin zur Absicherung der Lebensmittelversorgung und Verpflegung der Bergleute beinhaltete.


Bearbeitungsbericht:

Beim Bestand Bergamt Dresden handelt es sich um eine fragmentarische Überlieferung, in dem das Schriftgut der als Vorgänger anzusehenden Berginspektoren überwiegt. Der Grund dafür liegt im Totalverlust aller Unterlagen des Bergamtes bei der Zerstörung Dresdens am 13./14. Februar 1945. Zuvor erfolgte bereits im Januar 1942 eine umfangreiche Aktenmakulierung. Der Zeitpunkt des Zuganges in das Bergarchiv ist nicht feststellbar, ein Teil des Schriftgutes befand sich bei der Übernahme des Archiv durch die Staatliche Archivverwaltung im Jahre 1968 bereits im Haus, wo er ungeordnet und unverzeichnet bis 1988 lagerte. Die Erschließung der 42 Akteneinheiten (0,5 lfm) erfolgte im Mai 1988 durch Christa Unger in Form einer Findkartei. 1990 wurde der Bestand durch Herbert Kaden um Akten der Berginspektionen und im selben Jahre im Zuge einer Bereinigung des Bestandes Landesbergamt-Gewerbliche Gruben nochmals ergänzt und von Bärbel Böhme etikettiert und kartoniert. 1991 wurde der Bestand durch Guntram Martin um die Bauakten des Kraftwerkes Hirschfelde ergänzt, die dieser 1989 bei der Auflösung des Bestandes Aktiengesellschaft Sächsische Werke zunächst dem Bestand Bergamt Leipzig zuordnet hatte. Weitere Akten der Berginspektionen wurden 1997 dem Bestand Kohlenwerksinspektion Dresden entnommen, dadurch erhöhte sich der Bestandsumfang auf 104 Akten (1,9 lfm).

Im April 2006 übergab das Sächsische Hauptstaatsarchiv 1,7 lfm Schriftgut, das zu großen Teilen bei den verschiedenen Freiberger Berginspektionen angelegt wurde. Diese umfassten überwiegend Spezialakten dieser technischen Lokalbeamten zu einzelnen Berggebäuden des Erzbergbaus im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts und waren deshalb nicht zu den Beständen 40174 Grubenakten des Freiberger Bergreviers (Betriebsakten) bzw. 40024-10 Landesbergamt - Erzangelegenheiten (Berechtigungsakten und Akten der Markscheiderei) zuordenbar. Da in den anderen zeitgleichen Bergamtsbeständen ähnliche Akten der Berginspektionen als deren Vorgänger aufzufinden sind, wurde hier ein adäquates Verfahren angewandt. Zugleich erfolgte die Auflösung des Teilbestandes 40024-25 Landesbergamt - Berginspektoren, der nur geringe Bruchstücke der tatsächlich vorhandenen Überlieferung enthielt. Hinsichtlich der im Bestand vorgefundenen Überlieferung der Berginspektion Freiberg III, deren Aufsichtsbereich zwischen 1904 und 1911 sich landesweit ausschließlich auf die gewerblichen Gruben beschränkte, wurden nur diese Akten im Bestand belassen, die fallende Gruben betreffen, die in der Folgezeit zum Aufsichtsbezirk kamen. Akten grundsätzlichen und landesübergreifenden Inhalts wurden in den Bestand Landesbergamt - Gewerbliche Gruben zurückgeführt. Einzelne Archivalien der Berginspektion Dresden wurden dem Bestand Landesbergamt Freiberg entnommen, um Überlieferungslücken zu schließen. Bei der TBI Dresden entstandene Akten wurden entnommen und in den Bestand Technische Bezirks-Bergbau-Inspektionen eingeordnet. Einige zwischen 1944 und 1946 entstandene Akten wurden neu formiert, da es sich dabei um den Inhalt quartalitärer Sammelordner zu verschiedenen Sachbetreffen handelte. Diese wurden inhaltlich getrennt und zu Sachakten formiert.

Der Bestand umfasst nunmehr 252 Akteneinheiten (3,6 lfm). Einzelne Archivalien können aus Bestandserhaltungsgründen nicht mehr vorgelegt werden. Eine Akte wurde wegen schutzwürdiger personenbezogener Daten bis zum 31. Dezember 2024 für die allgemeine Benutzung gesperrt.


Freiberg, September 2006




A. Henry Zimmermann

Korrespondierende Bestände:

" 40024 (Landes-)Bergamt Freiberg
" 40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
" 40059 Kohlenwerksinspektion Dresden
" 40066 Technische Bezirksbergbauinspektionen Dresden, Zwickau und Freiberg
" 40051 Bergamt Leipzig
" 40053 Bergamt Stollberg
" 40054 Bergamt Zwickau
" 40040 Fiskalische Erzrisse
" 40041 Fiskalische Braunkohlenrisse
" 40042 Fiskalische Steinkohlenrisse
" 40044-1 Generalrisse
" 40174 Grubenakten des Bergreviers Freiberg

Organisation, Geschäftsführung und allgemeine Angelegenheiten.- Befehle und Erlasse der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland.- Bergmännische Angelegenheiten.- Bergmännische Wasserwirtschaft.- Bergpolizei.- Luftschutz.- Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt.- Wiederurbarmachung.- Statistik.- Wirtschaftliche Lageberichte.- Braunkohlen-Großkraftwerk Hirschfelde.- Einzelne Braunkohlenwerke, Erzbergwerke und Steine- und Erdenindustrie.- Aufschlüsse von Kohlenvorkommen.- Bohrversuche.- Kriegswirtschaft.- Materialplanung.- Personal.
Nach dem Allgemeinen Berggesetz von 1910 war die Berginspektion Dresden für den Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiet, den Braunkohlenbergbau in der Kreishauptmannschaft Bautzen sowie für den Erzbergbau im Altenberger Revier und in der Kreishauptmannschaft Bautzen zuständig.
1923 wandelte man die bisherigen Berginspektionen in Bergämter um. Das Bergamt Dresden war nunmehr für den gesamten Bergbau rechts der Elbe und in den links der Elbe gelegenen Teilen des Amtshauptmannschaft Dresden und Pirna zuständig, das Bergamt Freiberg beaufsichtigte den Bergbau im übrigen Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden.
1932 übernahm das Bergamt Dresden die Aufgaben des Bergamts Freiberg mit Ausnahme der Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg, die seitdem vom Bergamt Stollberg bergbehördlich beaufsichtigt wurden.
Seit dem 1. April 1943 hatte das Bergamt Dresden den Status einer Reichsbergbehörde. Beim Bombenangriff im Februar 1945 sind sämtliche Akten des Bergamtes, das seinen Sitz im Landtagsgebäude hatte, verbrannt. Die Behörde setzte zunächst im Meißen bei der Firma Rühle, danach vom Kalk- und Diabaswerk Nentmannsdorf b. Pirna ihre Tätigkeit fort. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte es seine Tätigkeit mit einer Außenstelle in Freiberg fort, wurde aber durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom Juli 1946 aufgelöst.
  • 2006 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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