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Militärgerichtsbarkeit

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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Einlieferungsanzeige eines beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffenen belgischen Ingenieurs, Januar 1915 (SächsStA-D, 11334 Kriegsgerichte von Etappenkommandanturen, Nr. 106)

Einlieferungsanzeige eines beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffenen belgischen Ingenieurs, Januar 1915
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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Konstruktionszeichnungen für Schützengräben eines beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffenen belgischen Ingenieurs (SächsStA-D, 11334 Kriegsgerichte von Etappenkommandanturen, Nr. 106)

Konstruktionszeichnungen für Schützengräben eines beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffenen belgischen Ingenieurs

Die Überlieferung der Militärgerichtsbehörden enthält unter anderem Strafbücher und standrechtliche Verfahren, aber auch Untersuchungen gegen Zivilisten in den besetzten Gebieten wegen Vergehen wie Diebstahl, Bandenbildung und Haltung von Brieftauben.

Oberste Deutsche Militärgerichtsbehörde für alle Kontingente war das im Jahr 1900 errichtete Reichsmilitärgericht. Standgerichte existierten bei allen Truppenteilen, Kriegsgerichte bestanden bei den Divisionen und fungierten als Berufungsinstanz für Standgerichte. In erster Instanz waren sie für alle der niederen Gerichtsbarkeit entzogene Angelegenheiten zuständig. Berufungsinstanz für Kriegsgerichtsurteile waren die Oberkriegsgerichte bei den Armeekorps. Einen Sonderfall stellt der Bestand 11335 Ehrengerichte dar. Hier wurde nicht als standesgemäß empfundenes Verhalten von Offizieren geahndet. Während des 1. Weltkrieges reichten die Vergehen von Ehebruch bis Feigheit an der Front.

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