15.03.2022

Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Lesesäle

Innenansicht Lesesaal
© Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Christian Leischner, 360Grad Team

Für alle Standorte des Staatsarchivs ist die Buchung von Besuchsterminen möglich.

Die Öffnung der Lesesäle des Staatsarchivs erfolgt nach der 3G-Regel. Zutritt zu den Lesesälen erhalten dann nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Sie haben unmittelbar bei Zutritt einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorzulegen. Ein Testnachweis muss durch einen Leistungserbringer durchgeführt worden sein und darf im Falle eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Nähere Informationen zu den einzelnen Abteilungen finden Sie hier.

Für Ihren Besuch benötigen Sie weiterhin eine bestätigte Terminvereinbarung. Bestellungen von Archivgut durch Interessierte ohne schriftliche Reservierungsbestätigung werden nicht bearbeitet. In den Archivräumen ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske auf öffentlichen Verkehrswegen zu tragen. Die Maske kann am Arbeitsplatz abgenommen werden.

Besuchstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:

Sollte eine erneute Schließung der Lesesäle erfolgen müssen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass Terminreservierungen für diese Tage ersatzlos entfallen.

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin auf unserer Website vorab über die geltenden Regelungen, falls Sie einen Besuch an einem unserer Standorte planen.

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