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Beständeübersicht

Bestand

10704 Oberrechnungskammer

Datierung1706 - 1934
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)6,10
An die Stelle der 1707 gegründeten Oberrechnungsdeputation (= Bestand 10039) trat am 15. Februar 1842 die Oberrechnungskammer (s. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1842, S. 55 ff.). Wie ihre Vorgängerin war sie die oberste Rechnungsbehörde Sachsens. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Revision des gesamten Staatshaushaltes, indem sie die Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern prüfte sowie über den Zu- und Abgang von Staatseigentum wachte. Ihr Sitz war Dresden.
Die Oberrechnungskammer bestand "aus einem Direktorium, welches in der Regel einem in entsprechender höherer Stellung stehenden Staatsdiener als Nebenfunktion übertragen wurde, und zwei Oberrechnungsräten, welche zugleich die Sekretariatsgeschäfte mit zu besorgen hatten" (s. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1845, S. 39). Außerdem gehörten noch Oberrechnungsexaminatoren und Oberrechnungskanzlisten zum Personal. Die Oberrechnungskammer unterstand dem Gesamtministerium. Eine Veränderung ihrer Zuständigkeit erfuhr die Oberrechnungskammer durch die Verordnung vom 4. April 1877 (s. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1877, S. 193 ff.). Sie blieb weiterhin dem Gesamtministerium unmittelbar unterstellt, war aber den einzelnen Ministerien gegenüber selbständig. Die Behörde war ein Kollegium, und die Beschlüsse wurden kollegialisch gefasst. Mit der Verordnung vom 4. April 1877 trat ein Präsident an die Spitze der Oberrechnungskammer. Den übrigen Beamtenkörper bildeten zwei Räte, Revisions- und Kanzleibeamte. Das Gesetz vom 30. Juni 1904 (s. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1904, S. 277 ff.) brachte eine straffere Zusammenfassung in der Organisation der Oberrechnungskammer, die besonders den Geschäftsgang und die Mitglieder dieser Behörde betraf.
Personalakten von Mitarbeitern der Oberrechnungskammer sind in den Beständen 10697 Gesamtministerium und 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945 überliefert.
Löbe, Ernst: Oberste Finanzkontrolle des Königreichs Sachsen in ihrer organischen Entwicklung von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. In: Finanzarchiv. 2. 1885, H. 2, S. 1 - 127
Organisation.- Personal.- Staatsrechungswesen.- Rechnungsprüfung.
An die Stelle der Oberrechnugsdeputation trat mit Verordnung vom 15.02.1842 die Oberrechnungskammer als oberste Rechnungsbehörde Sachsens. Ihre Aufgaben bestanden in der Kontrolle des gesamten Staatshaushaltes durch Prüfung und Feststellung der Einnahme- und Ausgaberechnungen sowie in der Überwachung des Zu- und Abgangs von Staatseigentum. Sie war dem Gesamtministerium unterstellt.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1960 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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