Beständeübersicht
Bestand
10705 Staatsrechnungshof
Datierung | 1870 - 1944 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 6,00 |
Nach Errichtung des Freistaates Sachsen wurde durch das Gesetz vom 4. Juli 1922 der Staatsrechnungshof geschaffen. Als oberste Rechnungsbehörde war er den Ministerien gegenüber selbständig. Wie zuvor die Oberrechungskammer war er mit der Überwachung der gesamten Staatshaushaltsführung und der Rechnungsprüfung betraut. Gemäß erster Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder vom 16. Oktober 1936 beendete der sächsische Staatsrechnungshof am 31. März 1937 seine Tätigkeit. Die Rechnungsprüfung der Länder wurde auf den Rechnungshof des Deutschen Reiches übergeleitet. Für die Prüfungstätigkeit in Sachsen unterhielt der Rechnungshof des Deutschen Reiches bis 1945 eine Außenabteilung in Dresden (s. Bestand 11234 Rechnungshof des Deutschen Reiches, Außenabteilung Dresden).
Organisation.- Personal.- Staatshaushalt.- Verwaltungsreform.- Rechnungsprüfung.
Nach Errichtung des Freistaates Sachsen wurde durch Gesetz vom 04.07.1922 die Oberrechnungskammer in den Staatsrechnungshof umgebildet. Seine Aufgaben bestanden in der Überwachung der gesamten Staatshaushaltführung sowie in der Prüfung sämtlicher Rechnungen des Staates einschließlich der staatlich verwalteten Anstalten, Stiftungen und Vermögensmassen. Als oberste Rechnungsbehörde war er gegenüber den Ministerien selbständig. Das jährliche Prüfungsergebnis musste dem Sächsischen Landtag vorgelegt werden.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
- 1960 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5