Beständeübersicht
Bestand
10718 Sächsische Gesandtschaft beim Deutschen Bundestag in Frankfurt am Main
Datierung | 1815 - 1867 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 14,40 |
Behördengeschichte
Das Gesandtschaftswesen als zunehmend ständige diplomatische Vertretung eines Staates in einem anderen Staat nahm auch in Kursachsen erst in den Jahrzehnten nach dem Westfälischen Frieden seinen Anfang. Dauerhaften Charakter und behördenmäßige Einrichtungsweise erlangten die kursächsischen Gesandtschaften am Ausgang des 17. Jahrhunderts. Zu diesem Zeitpunkt gab es neben der zentral besonders wichtigen kursächsischen Gesandtschaft beim Regensburger Reichstag (seit 1663) ständige sächsische Gesandtschaften in Wien, Berlin, Moskau bzw. St. Petersburg, Kopenhagen, London, Den Haag und Paris. Dazu traten am Anfang des 18. Jahrhunderts Gesandtschaften in Mannheim, München, Venedig, Rom, Madrid und Stockholm, denen im Verlauf des Jahrhunderts solche in Turin, Konstantinopel und Warschau folgten. Die aus der Tätigkeit der sächsischen Gesandten bis 1830 entstandenen Unterlagen sind in der Ordnungsgruppe Gesandtschaften in den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), 10025 Geheimes Konsilium und 10026 Geheimes Kabinett zu finden.
Als deutsche Mittelmacht versuchte Sachsen auch nach 1815, eine aktive Politik gegenüber dem Deutschen Bund und dem inner- wie außerdeutschen Ausland zu betreiben. Die Entstehung des Fachministeriums für Auswärtige Angelegenheiten brachte dem diplomatischen und konsularischen Vertretungswesen eine einheitliche behördliche Verankerung im zentralen Staatsapparat. 1867/1871 verlor die sächsische Außenpolitik durch den Übergang wichtiger einzelstaatlicher Vertretungs- und Hoheitsrechte auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Kaiserreich dann weitgehend ihre Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in Zuschnitt und Existenz der entsprechenden Behörden wieder. Während die 1815 eingerichtete sächsische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt am Main 1867 ihre Arbeit einstellte, waren andere sächsischen Gesandtschaften, soweit sie die Reichsgründungszeit überlebten, bis in die Weimarer Republik hinein tätig.
Bestandsgeschichte, Bestandsbearbeitung
Hans Beschorner erschloss den Bestand, der zwischen 1863 und 1868 in drei Abgaben in das Hauptstaatsarchiv gelangt war, im Jahr 1903/04. 2010 wurden die Erschließungsinformationen in elektronische Form konvertiert. 2014 wurden die Unterlagen der älteren, bis 1813 bestehenden sächsischen diplomatischen Vertretung in Frankfurt aus dem Bestand 10718 herausgelöst und aus ihnen der Bestand 13869 Sächsische Gesandtschaft in Frankfurt am Main gebildet.
Das Gesandtschaftswesen als zunehmend ständige diplomatische Vertretung eines Staates in einem anderen Staat nahm auch in Kursachsen erst in den Jahrzehnten nach dem Westfälischen Frieden seinen Anfang. Dauerhaften Charakter und behördenmäßige Einrichtungsweise erlangten die kursächsischen Gesandtschaften am Ausgang des 17. Jahrhunderts. Zu diesem Zeitpunkt gab es neben der zentral besonders wichtigen kursächsischen Gesandtschaft beim Regensburger Reichstag (seit 1663) ständige sächsische Gesandtschaften in Wien, Berlin, Moskau bzw. St. Petersburg, Kopenhagen, London, Den Haag und Paris. Dazu traten am Anfang des 18. Jahrhunderts Gesandtschaften in Mannheim, München, Venedig, Rom, Madrid und Stockholm, denen im Verlauf des Jahrhunderts solche in Turin, Konstantinopel und Warschau folgten. Die aus der Tätigkeit der sächsischen Gesandten bis 1830 entstandenen Unterlagen sind in der Ordnungsgruppe Gesandtschaften in den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), 10025 Geheimes Konsilium und 10026 Geheimes Kabinett zu finden.
Als deutsche Mittelmacht versuchte Sachsen auch nach 1815, eine aktive Politik gegenüber dem Deutschen Bund und dem inner- wie außerdeutschen Ausland zu betreiben. Die Entstehung des Fachministeriums für Auswärtige Angelegenheiten brachte dem diplomatischen und konsularischen Vertretungswesen eine einheitliche behördliche Verankerung im zentralen Staatsapparat. 1867/1871 verlor die sächsische Außenpolitik durch den Übergang wichtiger einzelstaatlicher Vertretungs- und Hoheitsrechte auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Kaiserreich dann weitgehend ihre Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in Zuschnitt und Existenz der entsprechenden Behörden wieder. Während die 1815 eingerichtete sächsische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt am Main 1867 ihre Arbeit einstellte, waren andere sächsischen Gesandtschaften, soweit sie die Reichsgründungszeit überlebten, bis in die Weimarer Republik hinein tätig.
Bestandsgeschichte, Bestandsbearbeitung
Hans Beschorner erschloss den Bestand, der zwischen 1863 und 1868 in drei Abgaben in das Hauptstaatsarchiv gelangt war, im Jahr 1903/04. 2010 wurden die Erschließungsinformationen in elektronische Form konvertiert. 2014 wurden die Unterlagen der älteren, bis 1813 bestehenden sächsischen diplomatischen Vertretung in Frankfurt aus dem Bestand 10718 herausgelöst und aus ihnen der Bestand 13869 Sächsische Gesandtschaft in Frankfurt am Main gebildet.
I. Bundesversammlung: Gesandte.- Bundeskanzlei, Bundesarchiv, Bundesbibliothek.- Bundeskommissionen.- Bundesfinanzen und Bundeskassen.
II. Tätigkeit des Bundes: Sitzungsberichte.- Bundeskonferenzen.- Industrie und Handel.- Justiz.- Förderung der geistigen Entwicklung Deutschlands.- Revolutionäre Bewegung.- Verfassung.- Militär.- Privateingaben.
III. Bundestagsgesandtschaft: Bevollmächtigter.- Personal.- Kanzlei und Archiv.- Finanzen.- Andere Bundestagsgesandtschaften.
II. Tätigkeit des Bundes: Sitzungsberichte.- Bundeskonferenzen.- Industrie und Handel.- Justiz.- Förderung der geistigen Entwicklung Deutschlands.- Revolutionäre Bewegung.- Verfassung.- Militär.- Privateingaben.
III. Bundestagsgesandtschaft: Bevollmächtigter.- Personal.- Kanzlei und Archiv.- Finanzen.- Andere Bundestagsgesandtschaften.
Als Bestandteil der Wiener Kongressakte wurde die Verfassung des Deutschen Bundes vom 08.06.1815 in Kraft gesetzt. Die Bundesversammlung nahm in Frankfurt am Main ihren Sitz. Das Königreich Sachsen war, wie die anderen Bundesmitglieder auch, durch einen Gesandten vertreten. Mit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866/1867 wurde seine Tätigkeit beendet.
Unterlagen zum Militärangelegenheiten des Deutschen Bundes befinden sich auch im Bestand 11249 Sächsischer Bevollmächtigter bei der Bundes-Militärkommission der Deutschen Bundesversammlung in Frankfurt am Main.
Weitere Angaben siehe 2.3.2 Auswärtige Angelegenheiten
Unterlagen zum Militärangelegenheiten des Deutschen Bundes befinden sich auch im Bestand 11249 Sächsischer Bevollmächtigter bei der Bundes-Militärkommission der Deutschen Bundesversammlung in Frankfurt am Main.
Weitere Angaben siehe 2.3.2 Auswärtige Angelegenheiten
- 1904 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5