Beständeübersicht
Bestand
10737 Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen
Datierung | 1833 - 1948 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 76,40 |
Bär, E. F.: Die Ablösungsgesetzgebung im Königreich Sachsen bis 1889. Zwickau, 1892
Teuthorn, K. G. J.: Das sächsische Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832. Leipzig, 1904
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden. Bd. 8)
Teuthorn, K. G. J.: Das sächsische Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832. Leipzig, 1904
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden. Bd. 8)
Ablösungsrezesse und Gemeinheitsteilungsrezesse.- Grundstückszusammenlegungen.
Das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17.03.1832 leitete den vielschichtigen Prozess der Auseinandersetzungen zwischen bäuerlicher Bevölkerung und bevorrechteten Grundbesitzern ein. Für diese Auseinandersetzungsgeschäfte wurde die Generalkommission als spezielle zentrale Behörde eingerichtet. Sie bearbeitete 25.152 Verfahren. Daneben befasste sich die Kommission jedoch auch mit Grundstückszusammenlegungen. Ab 1876 war sie eine Abteilung der Kreishauptmannschaft Dresden und wurde nach 1917 als Landesamt für Grundstückszusammenlegungen bezeichnet. Daraus ging 1932 das Sächsische Landeskulturamt hervor.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
- | ohne 0,30 lfm
- 1970, Nachtrag 2000 | Findbuch für 76,10 lfm
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5