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Beständeübersicht

Bestand

10738 Umlegungsämter

Datierung1900 - 1952
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)26,35
Umlegungsakten für einzelne Orte.- Zusammenlegungen in Gemeinden.- Vermessungsunterlagen.
Bei zersplittertem landwirtschaftlichem Grundbesitz oder unwirtschaftlicher Gestaltung des Grundbesitzes in einer Gemeinde konnte ein Zusammenlegungsverfahren durchgeführt werden, um größere zusammenhängende, für die Bewirtschaftung günstigere Flächen zu schaffen. Dies galt auch für das Anlegen von Kanälen, Deichen, Staubecken, Eisenbahnen und Straßen, durch die Nachteile für den landwirtschaftlichen Grundbesitz entstanden. Grundlage der Zusammenlegungen in Sachsen war das Gesetz über Zusammenlegung der Grundstücke vom 14.06.1834, das 1861, 1896 und 1935 geändert bzw. ergänzt wurde. Zuständig für die Durchführung der Zusammenlegungen waren die im Gesetz über die Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17.03.1832 genannten Behörden. Neu geregelt wurde die Zusammenlegung mit der Reichsumlegungsverordnung vom 16.06.1937. Oberste Umlegungsbehörde war nun der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, obere Umlegungsbehörde in Sachsen das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Umlegungsämter wurden in Bautzen, Dresden und Plauen eingerichtet.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • | ohne 18 Pläne
  • 1969 | Findkartei für 4,65 lfm
  • 1996 | Findbuch für 21,70 lfm
  • 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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