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Beständeübersicht

Bestand

10745 Landesdirektion

Datierung1787 - 1835
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)3,36

Bestand enthält auch 3 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Auf der Grundlage der Verfassung von 1831 wurden im selben Jahr die bisherigen oberen und mittleren Staatsbehörden durch neue abgelöst. Es entstanden die Ministerialdepartements der Justiz, der Finanzen, des Innern, des Kriegs, des Kultus und öffentlichen Unterrichts und der auswärtigen Angelegenheiten. Diese bildeten jeweils einen eigenen Verwaltungszweig und wurden durch ein Ministerium geleitet. Unberührt von dieser Änderung blieben die Gliederung der Amtshauptmannschaften und auf unter Ebene die verschiedenen Amts- und Justizbezirke.

Bis zur Einrichtung neuer Mittelbehörden für die Verwaltung wurde am 1. Dezember 1831 die Landesdirektion gebildet, die die Aufgaben der Landesregierung im Bereich der inneren Verwaltung fortführte. Zum selben Zeitpunkt wurde auch die Landes-Ökonomie- Manufaktur- und Kommerziendeputation aufgelöst und mit der Landesdirektion vereinigt[01] .

Die Landesdirektion war eine dem Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnete zentrale Verwaltungsbehörde für die vier alterbländischen Kreise (Meißner-, Leipziger-, Erzgebirgischer- und Vogtländischer Kreis). In der Oberlausitz wurden diese Aufgaben weiterhin durch die Oberamtsregierung Bautzen wahrgenommen.
Zu ihren Aufgaben gehörten die Grenz- und Hoheitssachen, die land- und kreisständischen Verhältnisse, Kommunalsachen, Gewerbs- und Innungssachen, Kommerziensachen, Polizeisachen und medizinischen Angelegenheiten.
Gegliedert war die Landesdirektion in zwei Sektionen mit insgesamt vier Hauptexpeditionen[02] .

Mit dem 30. April 1835 wurde die Landesdirektion wieder aufgehoben. Die Verwaltungsangelegenheiten, die die Landesdirektion als zentrale Landesbehörde bearbeitete und die Gewerbesachen, die zuvor in den Aufgabenbereich der Landes-Ökonomie- Manufaktur- und Kommerziendeputation gehörten, wurden vom Ministerium des Innern fortgeführt. Dem Ministerium wurden auch die Medizinisch-chirurgische Akademie und das Vitzthumsche Gymnasium unmittelbar untergeordnet. Alle anderen Angelegenheiten wurden den Kreisdirektionen in Budissin [Bautzen], Dresden, Leipzig und Zwickau übertragen, die am 1. Mai 1835 ihre Tätigkeit aufnahmen[03] .
Präsident der Landesdirektion war Eduard von Wietersheim (geb. 10. September 1787 in Zerbst, gest. 16. April 1865 in Dresden)[04] .

Die vorliegenden Akten sind vor allem bei der Bearbeitung der Bestände 10078 Landes-Ökonomie- Manufaktur- und Kommerziendeputation, 10736 Ministerium des Innern, 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und 10747 Kreishauptmannschaft Dresden ermittelt worden.

Umfangreiche Akten der Landesdirektion befinden sich noch im Bestand 10079 Landesregierung. Da die Landesdirektion nur vier Jahre bestand, sind Akten bei den nachfolgenden Behörden fortgeführt worden. Aus diesem Grund können weitergeführte Akten im Bestand 10736 Ministerium des Innern und den Beständen der Kreisdirektionen/Kreishauptmannschaften vorhanden sein.


[01] Gesetz- und Verordnungsblatt 1831, S. 323 ff. Verordnung zur Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen vom 7.11.1831, hier S. 332, 333, 335
[02] Übersicht der Königlich Sächsischen Hof- Staats- und Militärbehörden [Staatshandbuch] 1832, S. 39-43
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt 1835, S. 237 Verordnung über die Errichtung der Kreisdirektionen vom 6.04.1835
[04] siehe auch C. D. von Witzleben: Eduard von Wietersheim. Ein Lebensbild. B. G. Teubner, Leipzig, 1865
Nach der Auflösung der Zentralbehörden 1831 blieben im Bereich der Justiz und inneren Verwaltung eine Reihe von Aufgaben offen, die nicht den neu gebildeten Ministerien zuzuordnen waren und die von den noch zu schaffenden Mittelbehörden wahrgenommen werden sollten. Deshalb wurde bis zu deren Bildung für die innere Verwaltung mit der Landesdirektion eine Übergangslösung gefunden. Sie wurde im Mai 1835 nach Einrichtung der Kreisdirektionen aufgelöst.

Viele Akten der Landesdirektion sind von den Nachfolgebehörden, den Kreisdirektionen, fortgeführt worden und in deren Bestände eingegangen.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
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