Beständeübersicht
Bestand
10853 Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems
Datierung | 1835 - 1845 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 12,20 |
Nach Paragraph 39 der sächsischen Verfassung sowie nach dem Landtagsabschied vom 30.10.1834 waren die Realbefreiung steuerfreier Güter und Grundstücke vorzunehmen und ein neues Grundsteuersystem nach dem Prinzip der Gleichbelastung einzuführen. Dazu wurden die Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems und 1838 / 1839 daneben, z. T. in Personal- und Raumunion, die Kommission wegen Ausmittlung steuerfreien Grundeigentums eingerichtet. Aufgabe der Zentralkommission war es, die grundsätzlichen Vorarbeiten zu leisten sowie Vermessungs- und Bonitierungsarbeiten durchzuführen.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Generalia.- Vermessungssachen und Bonitierungssachen.
Nach Paragraph 39 der sächsischen Verfassung sowie nach dem Landtagsabschied vom 30.10.1834 waren die Realbefreiung steuerfreier Güter und Grundstücke vorzunehmen und ein neues Grundsteuersystem nach dem Prinzip der Gleichbelastung einzuführen. Dazu wurden die Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems und 1838 / 1839 daneben, z. T. in Personal- und Raumunion, die Kommission wegen Ausmittlung steuerfreien Grundeigentums eingerichtet. Aufgabe der Zentralkommission war es, die grundsätzlichen Vorarbeiten zu leisten sowie Vermessungs- und Bonitierungsarbeiten durchzuführen.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
- 1887 | Abgabeverzeichnis für 12,00 lfm
- 2021, Nachtrag 2022 | Elektronisches Findmittel
- 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5