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Beständeübersicht

Bestand

10856 Landrenten-, Altersrenten- und Landeskulturrentenbank

Datierung1849 - 1944
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)2,95
Judeich, A.: Die Landrentenbank im Königreich Sachsen. Leipzig, 1862

Die Landrentenbank im Königreich Sachsen : Festschrift zur Feier des am 1. Januar 1884 zu begehenden 50jährigen Jubiläums. Dresden, 1883

Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts : Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968. (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden. Bd. 8)
Verwaltungsangelegenheiten.- Kreditangelegenheiten.- Grundsatzfragen.- Vorhaben.
Die Landrentenbank wurde in Vorbereitung der sächsischen Grundlastenablösung per Gesetz vom 17.03.1832 gegründet, um die Ablösung auf dem Kapitalwege durchzuführen und somit den bäuerlichen Grundbesitz ungeschmälert zu erhalten. Praktisch arbeitete das Institut seit 1834. Im Sommer 1914 stellte es mit der Überweisung der letzten Landrente seine Tätigkeit ein.

Die Altersrentenbank, welche per Gesetz vom 06.11.1858 eingerichtet wurde, war die erste staatliche Versicherungsanstalt für den bäuerlichen Bereich in Deutschland. Eine größere Bedeutung erreichte sie jedoch nicht. Sie wurde 1945 aufgelöst.

Die Landeskulturrentenbank, welche per Gesetz vom 26.11.1861 gegründet wurde, hatte die Aufgabe, durch Kreditvergabe die Landwirtschaft bei der Beseitigung wirtschaftlicher Hemmnisse zu unterstützen. Sie finanzierte zumeist genossenschaftliche und kommunale Projekte. Die Bank wurde 1945 aufgelöst.

Alle drei Institute wurden in Personalunion verwaltet und unterstanden direkt dem Finanzministerium.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1963 | Findbuch
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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