Beständeübersicht
Bestand
10879 Forstrevier Langebrück-Röhrsdorf
Datierung | 1848 - 1945 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 2,00 |
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10879 Forstrevier Langebrück-Röhrsdorf
Nach den territorialen Veränderungen in Sachsen 1815 und der damit verbundenen Neueinteilung der verbliebenen Forstgebiete war das Forstrevier Langebrück Teil des Forstbezirks Dresden und damit dem ersten Forstkreis zugeordnet. Auch nach der sukzessiven Einziehung der Kreisoberforstmeistereien bis 1838 und der Erhebung der Forstmeisterbezirke zu Oberforstmeistereien verblieb Langebrück innerhalb des Forstbezirkes Dresden. Nach der Auflösung der Oberforstmeistereien 1924 und der Einrichtung der Landesforstdirektion wurde das Forstrevier Langebrück mit dem Revier Röhrsdorf zum Forstamt Langebrück zusammengefasst und dem im Juni 1924 eingerichteten Inspektionsbezirk Dresden zugeordnet. 1944 kam es im Rahmen der Einführung der forstlichen Einheitsorganisation in Sachsen zur Auflösung aller staatlichen Forstämter. An ihre Stelle traten Einheitsforstämter, die die Bezeichnung Sächsisches Forstamt führten. Die bisherigen Staatsforstreviere Langebrück, ohne Röhrsdorf, und Klotzsche wurden zum Staatsforstrevier Klotzsche zusammengefasst und als solches dem Sächsischen Forstamt Klotzsche unterstellt. Der ehemalige Röhrsdorfer Teil des Staatsforstreviers Langebrück fiel an das Forstamt Fischbach. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte eine Neugliederung der sächsischen Forstverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
Nach den territorialen Veränderungen in Sachsen 1815 und der damit verbundenen Neueinteilung der verbliebenen Forstgebiete war das Forstrevier Langebrück Teil des Forstbezirks Dresden und damit dem ersten Forstkreis zugeordnet. Auch nach der sukzessiven Einziehung der Kreisoberforstmeistereien bis 1838 und der Erhebung der Forstmeisterbezirke zu Oberforstmeistereien verblieb Langebrück innerhalb des Forstbezirkes Dresden. Nach der Auflösung der Oberforstmeistereien 1924 und der Einrichtung der Landesforstdirektion wurde das Forstrevier Langebrück mit dem Revier Röhrsdorf zum Forstamt Langebrück zusammengefasst und dem im Juni 1924 eingerichteten Inspektionsbezirk Dresden zugeordnet. 1944 kam es im Rahmen der Einführung der forstlichen Einheitsorganisation in Sachsen zur Auflösung aller staatlichen Forstämter. An ihre Stelle traten Einheitsforstämter, die die Bezeichnung Sächsisches Forstamt führten. Die bisherigen Staatsforstreviere Langebrück, ohne Röhrsdorf, und Klotzsche wurden zum Staatsforstrevier Klotzsche zusammengefasst und als solches dem Sächsischen Forstamt Klotzsche unterstellt. Der ehemalige Röhrsdorfer Teil des Staatsforstreviers Langebrück fiel an das Forstamt Fischbach. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte eine Neugliederung der sächsischen Forstverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
Nach den territorialen Veränderungen in Sachsen 1815 und der damit verbundenen Neueinteilung der verbliebenen Forstgebiete war das Forstrevier Langebrück Teil des Forstbezirks Dresden und damit dem ersten Forstkreis zugeordnet. Auch nach der sukzessiven Einziehung der Kreisoberforstmeistereien bis 1838 und der Erhebung der Forstmeisterbezirke zu Oberforstmeistereien verblieb Langebrück innerhalb des Forstbezirkes Dresden. Nach der Auflösung der Oberforstmeistereien 1924 und der Einrichtung der Landesforstdirektion wurde das Forstrevier Langebrück mit dem Revier Röhrsdorf zum Forstamt Langebrück zusammengefasst und dem im Juni 1924 eingerichteten Inspektionsbezirk Dresden zugeordnet. 1944 kam es im Rahmen der Einführung der forstlichen Einheitsorganisation in Sachsen zur Auflösung aller staatlichen Forstämter. An ihre Stelle traten Einheitsforstämter, die die Bezeichnung Sächsisches Forstamt führten. Die bisherigen Staatsforstreviere Langebrück, ohne Röhrsdorf, und Klotzsche wurden zum Staatsforstrevier Klotzsche zusammengefasst und als solches dem Sächsischen Forstamt Klotzsche unterstellt. Der ehemalige Röhrsdorfer Teil des Staatsforstreviers Langebrück fiel an das Forstamt Fischbach. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte eine Neugliederung der sächsischen Forstverwaltung.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
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- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5