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Beständeübersicht

Bestand

10907 Forstrentamt Moritzburg

Datierung1858 - 1909
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,60
Im 16. Jahrhundert entstand ein Wandel in der Ansicht den Wald als einen unbegrenzt auszubeutenden Holzvorrat anzusehen. Gegen Ende des Jahrhunderts begann der Bedarf an Holzprodukten, für die Zwecke der Bergwerke und ebenso für die Hüttenwerke, den vorhandenen Vorrat an Hölzern zu übersteigen. Mit ersten Forstordnungen versuchte man der Erschöpfung der Holzvorräte und der daraus resultierenden Angst vor einem aufkommenden Mangel an Hölzern entgegenzuwirken. Dennoch war der Holzhandel, also der Verkauf an Nutzholz, eine nicht unbeträchtliche Einnahmequelle für den Staatshaushalt. Von größter Wichtigkeit waren in dieser Hinsicht die Holzmärkte, die zwei Mal im Jahr, zu Ostern und zu Michaelis, abgehalten wurden. Aus dem Holzhandel auf den Märkten erzielte man beträchtliche Summen an Einnahmen. In allen Finanzangelgenheiten unterstanden die Förster dem Rentmeister. In der Rentnerei flossen alle Einnahmen aus den Ämtern zusammen und wurden mit den Ausgaben verrechnet. Die Überschüsse, die sich aus der Verrechnung ergaben, wurden an die Kammer abgeführt. Das Verfahren bei der Verteilung und Registrierung der Hölzer war nicht gleichförmig und in mancherlei Hinsicht unzulänglich eingerichtet. Das hatte zur Folge, dass 1812 eine allgemeine Vorschrift über das "Verfahren bei der Holzabgabe aus den Königlichen Waldungen" erlassen wurde. Neben dem Holzverkauf war es auch ein dringliches Bedürfnis die Forstrechnungslegung genau zu reglementieren. Das erfolgte in der VO vom 2. Januar 1814 und mit noch einigen Ergänzungen durch das Generale vom 24. Februar 1817 "Über die Einrichtung des Forstrechnungswesens". Die oberste Behörde für das Forstrechnungswesen war von 1782 an das Geheime Finanzkollegium, bis im Jahre 1831 das Finanzministerium eingerichtet wurde. Eine bedeutende Veränderung erfolgte dann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit der Auflösung der fiskalischen Rentämter. Nachdem sämtliche fiskalischen Rentämter aufgelöst waren, wurden ab April 1865 an deren Stelle einerseits Bauverwaltungen für Bauangelegenheiten und andererseits Forstrentämter für die Forstrechnungslegung eingerichtet. Die Einrichtung der sächsischen Forstrentämter erfolgte durch eine Bekanntmachung vom 21. Februar 1865 über "die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden". Entsprechend den 15 in Sachsen vorhandenen Forstbezirken gab es dann auch 15 Forstrentämter. Die Forstrentämter hatten ihren Sitz am Ort der jeweiligen Oberforstmeisterei. Für das Forstrentamt Moritzburg war es die Oberforstmeisterei Moritzburg. Der Forstrentbeamte war Mitglied des Forstverwaltungsamtes, dessen Vorstand der Oberforstmeister war. Unterstellt war der Forstrentbeamte in allen Kassen- und Rechnungsangelegenheiten dem Finanzministerium. Zum Geschäftsbereich des Forstrentbeamten gehörte neben den Geldausgaben und Geldeinnahmen auch das sonstige Kassenwesen. Er war somit für sämtliche das Forstkassen- und Rechnungswesen betreffende Angelegenheiten zuständig. Territorial zuständig war das Forstrentamt Moritzburg für den Forstbezirk Moritzburg (II. Forstbezirk) mit folgenden Revieren: Forstrevier Moritzburg, Forstrevier Kreyern, Forstrevier Gohrisch, Forstrevier Raschütz, Forstrevier Golk, Forstrevier Würschnitz, Forstrevier Laußnitz, Forstrevier Okrilla, Forstrevier Röhrsdorf. In den Jahren bis 1912, der Einziehung des Forstrentamtes Moritzburg, kam es zu einzelnen Veränderungen in der Revieraufteilung. Im Jahre 1867 wurde das Revier Röhrsdorf aus dem dem Forstbezirk Moritzburg herausgenommen und Dresden zugeordnet und im Jahre 1879 ebebso das Revier Raschütz. 1882 erfolgte wiederum ein Revierwechsel Golk ging ab und Weißig kam hinzu. 1890 wurde Würschnitz ausgegliedert und 1897 Gohrisch. 1906 wurde der Forstbezirk Moritzburg eingezogen und das Forstrentamt in den I. Forstbezirk (Dresden) eingeordnet. Der Forstbezirk Dresden bestand also ab 1906 aus den Forstrentamtsbezirken Dresden und Moritzburg. Im Oktober 1911 wurde das Rentamt Moritzburg eingezogen. Die Geschäfte wurden vom Forstrentamt Dresden weitergeführt. Ab dem Jahre 1912 war das Forstrentamt Dresden somit auch für die bisherigen Forstreviere des Forstrentamtes Moritzburg zuständig. Im Rahmen der Aufhebung der Oberforstmeistereien und der Errichtung der Landesforstdirektion kam es im Jahre 1924 zur Umbenennung der Forstrentämter in Forstkassen die der Landesforstdirektion unterstellt wurden.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung.
Registranden.- Bauangelegenheiten.
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  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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