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Beständeübersicht

Bestand

11020 Spruchkollegium Leipzig

Datierung1846 - 1856
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)1,80

Der Bestand enthält auch 1 Archivalien, die vor allem aus rechtlichen Gründen oder aufgrund der laufenden Bearbeitung hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Am 1. Juli 1846 trat eine Neufestlegung der Befugnisse der Juristen-Fakultät der Universität Leipzig in Kraft. Die Rechtsgrundlage dafür bildete eine Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 22. Juni 1846.[01] Die Befugnisse als Spruchbehörde wurden von der Juristen-Fakultät abgetrennt. Bei der Juristen-Fakultät als akademischer Kooperation verblieben alle universitären Aufgaben, die Prüfungen, der Verspruch der ausländischen Rechtssachen und die Befugnis, Rechtsgutachten auf Anfragen zu erstatten.

Für den Verspruch aller inländischen Rechtssachen wurde das Spruchkollegium in Leipzig eingerichtet. Die Richter waren Juristen der Leipziger Universität. Dem Spruchkollegium wurde die Befugnis erteilt, auf Anfragen aus dem Ausland Rechtsgutachten zu erstellen. Die Untergerichte in Sachsen wurden sämtlich und generell angewiesen, sich ab sofort mit ihren Verspruchangelegenheiten an das Spruchkollegium zu wenden. Die Verordnung zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation in erster Instanz hob das Spruchkollegium Leipzig zum 30. September 1856 auf. Danach wurden die Aufgaben des Spruchkollegiums an die zuständigen Gerichte zweiter und dritter Instanz verwiesen.

Der Bestand wurde 1956 im Zusammenhang mit der archivalischen Überlieferung der Juristen-Fakultät Leipzig in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen. Bei der Neuordnung der Abgabegemeinschaft wurde der Bestand "Spruchkollegium Leipzig" herausgelöst und als selbständiger Bestand aufgestellt. Die Ordnungsarbeiten erfolgten durch Praktikanten unter Leitung von Manfred Kobuch im Jahre 1982.

Verweis auf Akten im Bestand 10086 Juristenfakultät Leipzig als Spruchkollegium:

- Eingangsregistrande 1846-1848: Nr. 728

- Abgangsregistrande 1846-1856: Nr. 724

- Verzeichnis der Arbeiten des Spruchkollegiums 1846-1856: Nr. 726

- Alphabetisches Register über eingegangene Verspruchsachen und Rechtssachen 1846-1856: Nr. 723.


[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1846, S. 66.
Urteilsbände.- Spruchsammlungen.- Registranden.
Mit Bekanntmachung vom 22.06.1846 trat ab 01.07.1846 eine Neufestlegung der Befugnisse der Juristenfakultät Leipzig in Kraft. Danach wurden deren Kompetenzen als Spruchbehörde abgetrennt. Bei der Juristenfakultät als akademischer Korporation verblieben alle universitären Aufgaben, die Prüfungen, der Verspruch der ausländischen Rechtssachen und die Befugnis, Rechtsgutachten auf Anfragen zu erstatten. Für den Verspruch aller inländischen Rechtssachen wurde das Spruchkollegium eingerichtet. Ihm wurde auch die Befugnis erteilt, auf Anfragen aus dem Ausland Rechtsgutachten zu erteilen. Die Untergerichte wurden sämtlich angewiesen, sich mit ihren Verspruchangelegenheiten ab sofort an das Spruchkollegium zu wenden. Die Verordnung vom 13.09.1856 zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation in erster Instanz hob das Spruchkollegium zum 30.09.1856 auf. Seine Aufgaben wurden von den zuständigen Gerichten übernommen.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
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