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Beständeübersicht

Bestand

11179 Oberfinanzpräsident Karlsbad

Datierung1938 - 1942
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)2,00
Einleitung

1. Zur Geschichte der Behörde



Mit Erlass des Reichsfinanzministers vom 17. Oktober 1938 wurde für den nördlichen Teil der nach dem "Münchener Abkommen" vom 29. September 1938 ohne Mitwirkung der tschechoslowakischen Regierung okkupierten sudetendeutschen Gebiete der Oberfinanzpräsident Karlsbad als Mittelbehörde der Reichsfinanzverwaltung eingerichtet. [01] [1] Sein territorialer Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf die ehemaligen tschechoslowakischen Bezirke Taus und Braunau, ab dem 1. September 1939 auf die neu gebildeten Regierungsbezirke Aussig und Eger des nunmehrigen "Reichsgaues Sudetenland" – sowie zusätzlich auf die bayerischen Landkreise Markt Eisenstein, Bergreichenstein und Prachatitz. [02] [2] Nachbarbezirke waren die Oberfinanzpräsidenten in Troppau, Nürnberg, München und Dresden, sowie ab dem 16. September 1940 der Oberfinanzpräsident in Prag, dessen Zuständigkeit sich auf das sog. "Reichsprotektorat Böhmen und Mähren" erstreckte.

Die Behörde bestand nur wenige Jahre, bereits mit der Verordnung des Reichsfinanzministers vom 5. Februar 1942 wurde der Oberfinanzpräsident Karlsbad zum 1. März 1942 aufgelöst und sein Amtsbezirk auf die Oberfinanzpräsidenten Dresden, München und Nürnberg aufgeteilt. In Karlsbad bestand bis zum 15. Juli 1942 zum Zweck der Geschäftsaufteilung eine Abwicklungsstelle [03] [3]. Die Finanzämter in den Regierungsbezirken Aussig und Eger wurden dem Oberfinanzpräsidenten in Dresden unterstellt, der somit als eigentlicher Funktionsnachfolger des OFP Karlsbad anzusehen ist. An den Oberfinanzpräsidenten in München ging die Zuständigkeit für die o.g. bayrischen Kreise über. Diese Zuständigkeit erstreckte sich vor allem auf die Verwaltung und Verwertung von sog. Feindvermögen und des verfallenen Vermögens jüdischer Bürger. Restaufgaben aus dem Aufgabengebiet der Einheitsbewertung wurden ebenfalls von Dresden und München, aber auch vom Oberfinanzpräsidenten in Nürnberg übernommen. Die Ursache für die Auflösung lag – wie auch bei anderen ähnlichen Zusammenlegungen – in der Freisetzung von Verwaltungspersonal für den Kriegseinsatz.

Der Oberfinanzpräsident Karlsbad gliederte sich in vier Abteilungen. Der 1. Abteilung Personal und Verwaltung waren auch die Devisenstelle und die Oberfinanzkasse zugeordnet. Die 2. Abteilung "Steuern" war zuständig für die Durchführung der Einheitsbewertung, Bodenschätzung, Steuererhebung und Beitreibung, sowie der Erhebung der sog. "Reichsfluchtsteuer". Unterlagen aus diesem Geschäftsfeld bilden die überwiegende Überlieferung des Bestandes. Abteilung 3 war aus dem ehemaligen Finanzgericht hervorgegangen und bearbeitete demzufolge Anfechtungssachen bei der Erhebung direkter und indirekter Steuern. Abteilung 4 war für Zollsachen zuständig.

Der Oberfinanzpräsident war zunächst im "Richmond-Park-Hotel", ab 1940 in der Ludwig-Schäffler-Str. 10 – 16 in Karlsbad untergebracht.



2. Zum Bestand



Der hier beschriebene Bestand 11179 Oberfinanzpräsident Karlsbad wurde im Zuge der Bearbeitung und Provenienztrennung der Bestände 11177 Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsidant Dresden und 10736 Ministerium des Innern im Sächsischen Hauptstaatsarchiv neu gebildet. Dieses Verfahren ergibt sich aus dem nur kurzzeitigen Bestehen des Oberfinanzpräsidenten und des vollständigen Aufgabenüberganges an andere Nachfolgerbehörden. Um jedoch die Tätigkeit dieser Einrichtung – wenn auch nur in Ansätzen – für Nutzer sichtbar zu machen, wurde dieses Verfahren der Beibehaltung von Ablieferungsgemeinschaften vorgezogen.

Angaben über die Vernichtung von Schriftgut, sei es in Karlsbad, oder im Zuge der Verlegung der Behörde nach Dresden, oder in Dresden selbst, können nicht gemacht werden. Die Akten wurden mit den Ablieferungen der genannten Behörden 1943/44 vom Oberfinanzpräsident Dresden, sowie 1968 und 1975 vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam, Aussenstelle Coswig/Anhalt, in das damalige Staatsarchiv Dresden übernommen.

Im Zuge von laufenden Bestandsbearbeitungen wurde die Provenienztrennung und die Neubildung des Bestandes durchgeführt, ältere Verzeichnungen wurden verwendet.

Der Überlieferungsschwerpunkt liegt bei Akten, die die Einheitswertermittlung im Argrar- und gewerblichen Bereich dokumentieren. Die Verwertung des Vermögens jüdischer Bürger ist nur in Einzelfällen dokumentiert.



3. Korrespondierende Überlieferung



a. im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden: Bestand 11177 Oberfinanzamt/Oberfinanzpräsident Dresden

b. im Bundesarchiv, Berlin: Bestand R 2107 Oberfinanzpräsident Berlin/Brandenburg



4. Bestell- und Zitierhinweise



Für Bestellungen innerhalb des Sächsischen Hauptstaatsarchives:



Beispiel:

11179 Oberfinanzpräsident Karlsbad Nr.28

Oder: Nutzen Sie das Druckersymbol neben den Akteneinheiten, die Sie einsehen möchten



Zitierweise ausserhalb des Sächsischen Hauptstaatsarchivs:



SächsHStA, 11179 Oberfinanzpräsident Karlsbad Nr.28



5. Literaturhinweise



Bathe, Horst und Kumpf, Johann Heinrich (Bearbeiter): Die Mittelbehörden der Reichsfinanzverwaltung und ihre Präsidenten 1919-1945. Eine Dokumentation. Finanzgeschichtliche Sammlung der Bundesfinanzakademie, Brühl 1999



Friedenberger, Martin, Gössel, Klaus-Dieter und Schönknecht, Eberhard (Hrsg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente. (Veröffentlichungen der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz. Hrsg. v. Wolf Kaiser und Norbert Kampe Bd.1) Bremen 2002



Schilde, Kurt: Bürokratie des Todes. Lebensgeschichten jüdischer Opfer des NS-Regimes im Spiegel von Finanzamtsakten. (Dokumente-Texte-Materialien. Veröffentlicht vom Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin) Berlin 2002


[01] [1] Vgl. Reichsfinanzblatt 1938 S. 626.
[02] [2] Vgl. Reichsgesetzblatt Jg. 1939 Teil 1, Nr. 131 vom 22. Juli 1939, S. 1305 f.
[03] [3] Erlass in: Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Bestand 11177 Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsident Dresden Nr. 307.
Einheitsbewertung im Agrarwesen, Bergbau, Gewerbe und sonstigem Grundvermögen.- Steuerangelegenheiten und Devisenangelegenheiten.- Vermögensangelegenheiten der jüdischen Bevölkerung.
Die Dienststelle wurde durch Erlass des Reichsfinanzministeriums vom 17.10.1938 mit Sitz in Karlsbad eingerichtet. Der territoriale Zuständigkeitsbereich erstreckte sich auf die ehemaligen tschechoslowakischen Bezirke Taus und Braunau, ab dem 01.09.1939 auch auf die neu gebildeten Regierungsbezirke Aussig und Eger sowie zusätzlich auf die bayerischen Landkreise Markt Eisenstein, Bergreichenstein und Prachatitz. Mit Verordnung des Reichsfinanzministeriums vom 05.02.1942 wurde die Behörde mit Wirkung vom 01.03.1942 bereits wieder aufgelöst. Die Finanzämter in den Bezirken Eger und Aussig wurden 1943 dem Oberfinanzpräsidium Dresden unterstellt. Auf das Oberfinanzpräsidium in München ging die Zuständigkeit für die bayerischen Kreise über.

Weitere Angaben siehe 2.4.1 Reichsfinanzverwaltung
  • 2004 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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