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Beständeübersicht

Bestand

13035 Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Datierung(1948-) 1990 ff.
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)74,64

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Pressereferat (Hrsg.): 500 Tage Sächsisches Staatsministerium der Justiz : Eine Zwischenbilanz. Dresden, 1992

Sächsisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Sächsische Justizgeschichte. Dresden. (Schriftenreihe des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz. Bd. 1 - 10 )
Personalunterlagen.- Kleine Anfragen und Anträge.- Petitionen und Eingaben.- Kabinettsprotokolle 1990-2004.- Verfassungsbeschwerden.- Informationsbroschüren.- Dienstaufsichtsbeschwerden.- Gnadengesuche.- Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.- Berichtswesen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.- Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten sowie besondere Sicherungsmaßnahmen.-
Im Anschluss an die Konstituierung des Sächsischen Landtags nach der Landtagswahl am 14.10.1990 wurden in Sachsen wieder Fachministerien, darunter das Sächsische Staatsministerium der Justiz, eingerichtet. Seine Aufgaben wurden erstmals in der Bekanntmachung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 15.01.1991 benannt. Zu ihnen zählen die Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, die rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses, Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit / Amtes für nationale Sicherheit, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit, der Disziplinargerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft, weiter die Organisation und Dienstaufsicht im Bereich des Justizvollzuges, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe sowie die Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in den Fachgerichtsbarkeiten, in der Disziplinargerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft sowie für die Laufbahnen im Bereich des Justizvollzugs, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe.

Weitere Angaben siehe 5.3.2 Justiz
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  • 2011, Nachträge 2016 - 2023 | Elektronisches Findmittel
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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