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Beständeübersicht

Bestand

13376 Geleits- und Akzisekommissariat des Meißnischen Kreises

Datierung1705 - 1833
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)6,75
1. Geschichte des Bestandsbildners

Das Geleits- und Akzisekommissariat des Meißnischen Kreises entstand aus dem Generalakzisekommissariat des Meißnischen Kreises und dem Geleits- und Landakzisekommissariat des Meißnischen Kreises. Beide Kommissariate (die es auch in den anderen Kreisen der Erblande, zum Teil auch in den Nebenlanden gab) gehörten unterschiedlichen Verwaltungszweigen an: Das Generalakzisekommissariat unterstand dem Generalakzisekollegium (das 1782 im Geheimen Finanzkollegium aufging) und beaufsichtigte die Erhebung der Generalkonsumtionsakzise durch die Generalakziseinspektionen und -einnahmen im Meißnischen Kreis. Das Geleits- und Landakzisekommissariat unterstand dem Kammerkollegium (das 1782 ebenfalls Teil des Geheimen Finanzkollegiums wurde) und überwachte innerhalb seines Sprengels die Erhebung der Landakzise, des Geleits und später auch des Chausseegeldes durch die Geleitseinnahmen und Landakziseeinnahmen.
Die Trennung beider Verwaltungszweige bzw. Kommissariate blieb über das ganze 18. Jahrhundert hinweg bestehen. Bis Mitte der 1770er-Jahre gab es daher im Meißnischen Kreis je einen Geleits- und Landakzisekommissar sowie einen Generalakzisekommissar. Zur besseren Bewältigung der Aufgabenlast (vor allem bei der Revision der örtlichen Inspektionen und Einnahmen sowie bei der Kassenprüfung) wurde um diese Zeit ein zweiter Generalakzisekommissar angestellt und (im Jahr 1777) dem Geleits- und Landakzisekommissar ein Vize-Kommissar zur Seite gestellt, so dass seitdem regelmäßig vier Kommissare im Kreis tätig waren.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde wegen der engen sachlichen Verbindungen zwischen Geleit, Landakzise und Generalkonsumtionsakzise vorgeschlagen, die jeweiligen Kommissariate zusammenzulegen. Zur Umsetzung des Vorschlags kam es im Februar 1811, als König Friedrich August I. anordnete, dass in den Kreisen der Erblande bei eintretender Ämtervakanz oder anderer Gelegenheit die Kommissariate für das Geleit und die Landakzise mit denen für die Generalakzise kombiniert werden sollten. Außerdem wurden die größeren Kreise (wie der Meißnische Kreis) in mehrere Bezirke, mit jeweils einem zuständigen Kommissar, aufgeteilt. Im Meißnischen Kreis bestanden ab Oktober 1812 insofern drei Geleits-, Land- und Generalakzisekommissare mit folgenden Sprengeln: 1. Bezirk - die Ämter Dresden, Pirna, Hohnstein, Dippoldiswalde und Meißen mit den dort gelegenen Städten, 2. Bezirk - die Ämter Oschatz, Torgau, Mühlberg, Großenhain und Moritzburg mit den dort gelegenen Städten, 3. Bezirk - die Ämter Stolpen, Radeberg mit Laußnitz, Finsterwalde und Senftenberg mit den dort gelegenen Städten.
Die Gliederung des Meißnischen Kreises in drei Kommissariate blieb auch nach der sächsischen Teilung von 1815 erhalten. Allerdings änderte sich durch die Abtretung der Ämter Torgau, Mühlberg, Finsterwalde und Senftenberg an Preußen der Zuschnitt zweier Bezirke. 1818 erfolgte die Anpassung der Kommissariatsgrenzen an die der Amtshauptmannschaften, außerdem wurden die bislang zum 2. Erzgebirgischen Kommissariat gehörigen Ämter Grillenburg und Nossen (dieses jedoch nur bis 1821) dem 1. bzw. 2. Meißnischen Kommissariat angegliedert.
1824/25 wurde das sächsische Akzisewesen reformiert und die Generalkonsumtions- und Landakzise in die General- und Grenzakzise umgewandelt. Der Aufgabenkreis der Geleits- und Akzisekommissare umfasste nun die allgemeine Aufsicht über die Erhebung der Generalakzise, einschließlich der Mahlsteuer, der Grenzakzise, einschließlich der Tranksteuer von ausländischen Getränken, sowie der Gleits- und anderen indirekten Abgaben. Außerdem sollten sie das Vorgehen der Akziseinspektoren bei Abgabenhinterziehungen überwachen, die wichtigen Fälle gemeinsam mit ihnen entscheiden und bei Elbzoll-, Chaussee- und Brückengelderverstößen die Untersuchung selbst durchführen. Die bisherigen Landakziseeinnahmen und Hauptgeleitseinnahmen wurden aufgelöst, da die Vereinnahmung der General- und Grenzakzise sowie der Geleitseinnahmen nun den Generalakziseinspektionen oblag. Die Erhebung der Elbzölle erfolgte seit Abschluss der Elbeschifffahrtsakte von 1821 durch Elbzolleinnehmer in Schandau, Pirna, Dresden und Strehla, die dem 3. Geleits- und Akzisekommissariat des Meißnischen Kreises unterstanden.
Durch den Beitritt Sachsens zum Deutschen Zollverein im Jahr 1833 veränderte sich die Erhebung der indirekten Abgaben grundlegend. Die bisherigen sächsischen Akzise- und Geleitsabgaben passten nicht zu den auf innere Verkehrsfreiheit gerichteten Grundsätzen des Zollvereins und mussten aufgehoben werden. An ihre Stelle traten neue indirekte Abgaben wie der Grenzzoll, die Branntwein-, Bier-, Wein-, Tabak- und Schlachtsteuer. Mit der Verordnung vom 10. Dezember 1833 über die Organisation der Verwaltungsbehörden für indirekte Staatsabgaben endete die Tätigkeit der Geleits- und Akzisekommissariate. Ihre Koordinations- und Überwachungsfunktion als Mittelbehörde zwischen dem Geheimen Finanzkollegium (ab 1831 dem Finanzministerium) und den unteren Finanz- und Steuerbehörden ging auf die 1833 gegründete Zoll- und Steuerdirektion über.

2. Geschichte des Bestands
In ihren Instruktionen war den Geleits- und Akzisekommissaren vorgeschrieben, den ordnungsgemäßen Zustand von Schriftgutverwaltung und Behördenarchiv der ihnen unterstehenden Inspektionen und Einnahmen zu überprüfen. Das Gleiche galt für ihren eigenen Bereich, denn sie sollten die Akten und Amtsbücher in der Aktenrepositur ihres Kommissariatsbezirks gut verwahren und Register zum Auffinden der Vorgänge führen. Die Registraturen der Geleits- und Landakzisekommissariate sowie der Generalakzisekommissariate waren im 18. Jahrhundert getrennt aufbewahrt worden und wurden erst mit der Vereinigung beider Verwaltungszweige ab 1812 zusammengeführt. Durch die Einteilung des Meißnischen Kreises in drei Kommissariate kam es dabei zu einer Aufteilung der bisherigen Aktenbestände nach räumlicher Zuständigkeit.
Da es sich bei den Kommissariaten um kleine Behörden handelte, dürfte ihre Schriftgutbestände nicht allzu groß gewesen sein. Im Jahr 1821 waren im 2. Geleits- und Akzisekommissariat des Meißnischen Kreises rund 1.500 Akten vorhanden. Insgesamt kann sich der Aktenbestand aller drei Kommissariatsbezirke auf etwa 5.000 Akten belaufen haben. Da der heute im Hauptstaatsarchiv überlieferte Bestand 13376 Geleits- und Akzisekommissariat des Meißnischen Kreises nur wenige hundert Akten umfasst, ist somit ein Großteil des ursprünglichen Bestandes verloren gegangen. Wann und wie das erfolgte, ist derzeit nicht bekannt.
Nach Auflösung der drei Geleits- und Akzisekommissariate des Meißnischen Kreises Ende 1833 ging ihr Schriftgut zumindest teilweise an die neu entstehenden Hauptsteuer- und Hauptzollämter über. Im Jahr 1916 gab das Hauptzollamt Dresden etwas mehr als 300 Kommissariatsakten an das Sächsische Hauptstaatsarchiv ab. Kleinere Abgaben erfolgten auch aus den Hauptzollämtern Pirna (1909), Meißen (1889) und Schandau (1917, 1924). Bei Bestandsbearbeitungen im Jahr 2020/21 wurden die Akten des Geleits- und Akzisekommissariats des Meißnischen Kreises aus den Hauptzollamtsbeständen herausgelöst und provenienzgerecht als eigener Bestand formiert.

3. Inhalt des Bestands
Der Bestand enthält Unterlagen zur Organisation, zum Personal und zu den Gebäuden der Akzise- und Geleitsverwaltung. Für den Bereich der Abgabenerhebung ist die Überlieferung zum Geleit, zum Chausseegeld und zum Elbzoll hervorzuheben. Ferner sind Unterlagen zum Bau von Straßen und Chausseen sowie zum Betrieb von Elbfähren vorhanden, außerdem Akten über den Elbhandel, die Erteilung von Handels- und Marktkonzessionen sowie über verschiedene Bereiche von Handwerk und Gewerbe.

März 2021

Jörg Ludwig
Reuschel, Artur: Die Einführung der Generalkonsumtionsakzise in Kursachsen und ihre wirtschaftspolitische Bedeutung. Leipzig, 1930

Wuttke, Robert: Die Einführung der Landes-Accise und der Generalkonsumtionsaccise in Kursachsen auf Grund von archivalischen Quellen dargestellt. Leipzig, 1890
Organisation, Personal und Gebäude der Akzise- und Geleitsverwaltung.- Erhebung des Geleits, des Chausseegelds und des Elbzolls.- Bau von Straßen und Chausseen.- Betrieb von Elbfähren.- Elbhandel.- Erteilung von Handels- und Marktkonzessionen.- Handwerk und Gewerbe.
Nach der Einführung der Landakzise 1641 und der Einrichtung des Generalakzisekollegiums 1704 entstanden zur Erledigung der anstehenden Aufgaben eine Vielzahl von Behörden. Mit der Ordnung vom 31.08.1707 wurde die Generalkonsumtionsakzise für ganz Sachsen geregelt. Die Erhebung indirekter Steuern organisierte das Finanzministerium 1833 durch mehrere Gesetze völlig neu und einheitlich.

Weitere Angaben siehe 1.5.4 Finanzen
  • 2020, Nachtrag 2021 | Elektronisches Findmittel
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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