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Beständeübersicht

Bestand

13711 Gewerbeaufsichtsamt Meißen

Datierung1924 - 1947
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,10
Das sächsische Gewerbegesetz vom 15.10.1861 begründete in Sachsen die Gewerbefreiheit. Es hob auch bis dahin vorhandene Gewerbebindungen und Restriktionen auf. Die Ausübung eines Gewerbes war an eine Gewerbegenehmigung gebunden, die die lokalen Verwaltungsbehörden erteilten. Für die Aufsicht über die Einhaltung des Gewerbegesetzes, insbesondere des Arbeitsschutzes, wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt. Die Reichsgewerbeordnung aus dem Jahr 1869 erforderte Fabrik- und Dampfkessel-Inspektionen. 1872 gab es solche in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Daraus entstanden die Gewerbeaufsichtsämter. Sie hatten eine überwachende, beratende und vermittelnde Tätigkeit. Zuständigkeit und Aufgaben waren zuletzt in der Gewerbeaufsichtsordnung des sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 29.04.1935 geregelt. Die Gewerbeaufsicht war zunächst dem Innenministerium, nach 1919 dem Wirtschaftsministerium unterstellt.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Jahresberichte der Königlich Sächsischen Gewerbeaufsichtsbeamten : nebst Jahresbericht des Oberbergamtes uund der Bergämter (1881 - 1883 der Königlich Sächsischen Fabriken-, Dampfkessel- u. Berg-Inspektionen; 1884 - 1885 der Königlich Sächsischen Gewerbe- u. Berg-Inspektoren). - Berlin, Dresden, 1879 - 1931/32
Tarifverträge.
Das sächsische Gewerbegesetz vom 15.10.1861 begründete in Sachsen die Gewerbefreiheit. Es hob auch bis dahin vorhandene Gewerbebindungen und Restriktionen auf. Die Ausübung eines Gewerbes war an eine Gewerbegenehmigung gebunden, die die lokalen Verwaltungsbehörden erteilten. Für die Aufsicht über die Einhaltung des Gewerbegesetzes, insbesondere des Arbeitsschutzes, wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt. Die Reichsgewerbeordnung aus dem Jahr 1869 erforderte Fabrik- und Dampfkessel-Inspektionen. 1872 gab es solche in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Daraus entstanden die Gewerbeaufsichtsämter. Sie hatten eine überwachende, beratende und vermittelnde Tätigkeit. Zuständigkeit und Aufgaben waren zuletzt in der Gewerbeaufsichtsordnung des sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 29.04.1935 geregelt. Die Gewerbeaufsicht war zunächst dem Innenministerium, nach 1919 dem Wirtschaftsministerium unterstellt.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 2007 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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