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Bestand

20117 Amtsgericht Burgstädt

Datierung1734 - 1952 (1953 - 2005)
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)44,20
Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Entschuldungsamt.
Im Zuge der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurde 1879 aus dem Gerichtsamt Burgstädt das Amtsgericht Burgstädt gebildet, welches dem Landgericht Chemnitz unterstellt war. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Burgstädt erstreckte sich auf die Stadt Burgstädt und weitere 20 Ortschaften. Die Aufgabenstellung blieb im Wesentlichen bis 1951 erhalten; zu diesem Zeitpunkt wurde aus dem Amtsgericht Burgstädt eine Außenstelle des Amtsgerichts Rochlitz. Die Kreisreform von 1952 ordnete Burgstädt territorial dem Kreis Chemnitz zu. Das Kreisgericht Chemnitz-Land übernahm die Aufgaben des Amtsgerichts.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
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