Beständeübersicht
Bestand
20123 Amtsgericht Hainichen
Datierung | 1844 - 1952 (1953 - 2005) |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 16,50 |
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Geschichte des Amtsgerichtes Hainichen[01]
In Umsetzung des 1877 erlassenen Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich[02] erfolgte mit Verordnung vom Juli 1879 die Errichtung der Amtsgerichte in Sachsen.[03] Somit nahm am 1. Oktober 1879 das zum Landgerichtsbezirk Freiberg gehörende Amtsgericht Hainichen die Arbeit auf. Es war für 16 Dörfer und die Stadt Hainichen zuständig. Die Struktur und Aufgabenstellung blieb bis in die 40er Jahre des 20. Jahrhunderts unverändert. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges musste der Dienstbetrieb immer mehr eingeschränkt werden. 1944 war das Amtsgericht Hainichen nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Frankenberg tätig. Das Gebäude selbst blieb weitgehend unversehrt, wurde aber von der Besatzungsmacht beschlagnahmt. Laut einem Bericht des Bürgermeisters von Hainichen hatte das Gericht im Oktober 1945 nur noch an zwei Tagen in der Woche geöffnet. Seit dem 1. April 1947 gehörte es als Zweigstellengericht zum Amtsgericht Chemnitz[04] und war als solches seit Mai 1951 nur noch für die Angelegenheiten der: freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. 1952, mit der Auflösung der Länder und der Neugliederung in Bezirke, ging auch die Existenz der Amtsgerichte zu Ende. Es wurden Kreisgerichte mit veränderten territorialen und sachlichen Zuständigkeiten gebildet.
1879 wurde Paul Hugo Rudolph zum ersten Amtsrichter in Hainichen berufen. Zum Personal des Amtsgerichtes gehörten ein Assessor, ein Referendar, der zugleich die amtsanwaltlichen Funktionen wahrnahm, vier Expedienten, davon ein Aktuar und Gerichtsschreiber, ein Gerichtsvollzieher und Kontrolleur, ein Mitarbeiter für das Rentamt und ein Diener. 1899 waren neben dem Amtsrichter Heinrich Otto Herold ein Assessor, drei Referendare, drei Sekretäre, ein Aktuar und ein Diener beschäftigt. Ende der zwanziger Jahre war das Gericht für ca. 16 000 Einwohner in einem Gebiet von 95 km² zuständig. Amtsgerichtsrat Dr. Weck war der Vorstand, ein Gerichtsassessor, zwei Justizinspektoren, ein Mitarbeiter im Justizrentamt, zwei Oberjustizsekretäre und ein Gefängnisleiter waren für die Erledigung der gerichtlichen Aufgaben verantwortlich.[05] Nach dem Ende des Krieges im Mai 1945, gab es, wie bei allen anderen Amtsgerichten auch, nicht nur personelle Probleme. Zu den Gerichtstagen wurde ein Richter von Frankenberg abgeordnet. Zwei Mitarbeiter, die zwar in Hainichen wohnhaft waren, mussten an 2 bis 3 Tagen in Frankenberg Dienst tun. Zu diesem Zeitpunkt war in Hainichen weder ein Rechtsanwalt noch ein Notar zugelassen.[06]
Bestandsgeschichte/ Bestandsbearbeitung
Das historisch wertvolle Schriftgut der Amtsgerichte, so auch das von Hainichen, wurde Ende des 19. und in weiteren Abgabeschichten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Hauptstaatsarchiv Dresden) abgegeben. 1962, 1968, 1969 und 1999 wurden diese Akten in das Staatsarchiv Leipzig überführt. Das ehemalige Amtsgericht Hainichen hat 2005 Erbhofakten und –rollen und zwischen 2005 und 2013 Akten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (v. a. Nachlass- und Vormundschaftsakten) abgegeben. Diese sind entsprechend eingearbeitet wurden.
In den Übergaben bis 1969 waren sowohl die Provenienzen Königliches Gericht Hainichen als auch Gerichtsamt und Amtsgericht Hainichen enthalten. In einer ersten Bearbeitung in den sechziger Jahren wurde ein Bestand Königliches Gericht Hainichen sowie ein Bestand Amtsgericht Hainichen gebildet und die Aktentitel handschriftlich auf Karteikarten erfasst. Während der Bearbeitung ab 1998 erfolgte dann eine strikte Provenienztrennung. Der Bestand Königliches Gericht Hainichen wurde überarbeitet und die relevanten Akten entsprechend eingeordnet. Die Akten des Gerichtsamtes Hainichen wurden zu einem eigenen Bestand formiert. Im verbliebenen Bestand Amtsgericht Hainichen wurden die Zugänge eingearbeitet, die Aktentitel und die Datierung der übrigen Bände überprüft. Die Registratursignaturen wurden, soweit erkennbar, ausgewiesen. Die innere Ordnung des Bestandes wurde nach der einheitlichen Klassifikation für Amtsgerichtsbestände ausgerichtet. Abschließend wurden die Akten mit Signaturen versehen und in Kartons eingelagert.
Vor der Online-Stellung sind alle Aktentitel nochmals hinsichtlich vorhandener Schutzfristen datenschutzrechtlich überprüft worden, um gegebenenfalls Aktentitel bis zum Ablauf der Schutzfrist zu sperren.
Der vorliegende Bestand hat nun einen Umfang von 16,5 lfm und umfasst den Zeitraum 1844 – 1952 (1953 – 2005).
Überlieferungsschwerpunkte
Aus der über siebzigjährigen Tätigkeit des Amtsgerichtes sind nicht für alle Aufgabengebiete Akten überliefert. Über Verluste, Kassationen bzw. den Verbleib des Schriftgutes ist nichts bekannt. Lediglich in einem Schreiben von 1947 an das Sächsische Ministerium für Justiz wird erwähnt, dass Teile des Handelsregisters, Abt. B, und das Musterregister vernichtet wurden sowie Namensverzeichnisse und einige Grundakten abhandengekommen sind.[07]
Zur Amtsgerichtsverwaltung und Strafgerichtsbarkeit sind nur Register überliefert, so dass weder zur Organisation des Gerichts, seiner Arbeitsweise oder einzelnen Strafverfahren Aussagen möglich sind. Der Bereich der Zivilgerichtsbarkeit wird mit den Klagen, die in ca. 80 Bände enthalten sind, dokumentiert. Den Schwerpunkt der Überlieferung bildet die Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Mit mehr als 500 Akten ist der Gliederungspunkt 04.02. Testaments- und Nachlassangelegenheiten gut überliefert. Auch Unterlagen zu Adoptionen, Fürsorgeerziehung, Pflegschaften und Vormundschaften sind vorhanden und lassen einen Einblick in die Verfahrensweise in diesen Angelegenheiten zu. Grund- und Hypothekensachen sind lediglich 26 Einheiten überliefert.
Von den zu führenden Registern ist das Handelsregister mit 6 Bänden und mehr als 200 Registerakten gut überliefert. Die Akten enthalten z. T. Löschungseinträge aus den Jahren nach 1952 und vereinzelt auch nach 1990. Weiterhin sind mehr als 100 Genossenschafts- und Vereinsregisterakten erhalten geblieben. Die Eintragungen im Genossenschaftsregister reichen ebenfalls über das Jahr 1952 hinaus. Die Erbhöferollen und Erbhofakten, geben einen Einblick über Besitz- und Lebensverhältnisse in den Gemeinden für den Zeitraum 1933-1945.
Von den 65 Gliederungspunkten des einheitlichen Klassifikationssystems für Amtsgerichtsbestände im Staatsarchiv Leipzig, sind nicht alle belegt, wobei einzelnen Gliederungspunkte nur ein bis drei fünf Bände umfassen.
Hinweis für die Benutzung
Das gedruckte Findbuch enthält folgende Register: Personen-, Orts-, Firmen-, Vereins- und Genossenschaftsregister. Die Zahlen geben die Indexnummern im Findbuch an.
Die für die Bestandsgruppe Amtsgerichte erarbeitete Klassifikation ist zur Vereinfachung der Recherche im vorliegenden Findbuch komplett ausgedruckt worden - ohne Berücksichtigung, ob die Klassifikationsgruppe durch Akten belegt ist. In diesem Fall erscheint im Inhaltsverzeichnis ein diesbezüglicher Vermerk "entfällt”.
Der Bestand enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Schutzfristen im Einzelfall erst 2052 enden. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich. Aktentitel mit personenbezogenen Daten und laufenden Schutzfristen sind in der Online-Version des Findbuches nicht sichtbar.
Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20026 Amtshauptmannschaft Döbeln
20065 Königliches Gericht Hainichen
20093 Gerichtsamt Hainichen
20575 Rittergut Wingendorf
Franke, März 2007
Ganz, April 2025
[01] Vgl. Einführung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Leipzig von V. Jäger, 1999.
[02] Reichsgesetzblatt, 1877, S.4lff.
[03] GVOBI. für das Königreich Sachsen 1879, Nr. 62.
[04] HStA-D, 11018 Min. f. Justiz, Nr. 253.
[05] Staatshandbücher Sachsen 1880/81, 1899, 1927.
[06] HStA-D, 11018 Min. f. Justiz, Nr. 253.
[07] HStA-D, 11018 Min. f. Justiz, Nr. 260.
In Umsetzung des 1877 erlassenen Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich[02] erfolgte mit Verordnung vom Juli 1879 die Errichtung der Amtsgerichte in Sachsen.[03] Somit nahm am 1. Oktober 1879 das zum Landgerichtsbezirk Freiberg gehörende Amtsgericht Hainichen die Arbeit auf. Es war für 16 Dörfer und die Stadt Hainichen zuständig. Die Struktur und Aufgabenstellung blieb bis in die 40er Jahre des 20. Jahrhunderts unverändert. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges musste der Dienstbetrieb immer mehr eingeschränkt werden. 1944 war das Amtsgericht Hainichen nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Frankenberg tätig. Das Gebäude selbst blieb weitgehend unversehrt, wurde aber von der Besatzungsmacht beschlagnahmt. Laut einem Bericht des Bürgermeisters von Hainichen hatte das Gericht im Oktober 1945 nur noch an zwei Tagen in der Woche geöffnet. Seit dem 1. April 1947 gehörte es als Zweigstellengericht zum Amtsgericht Chemnitz[04] und war als solches seit Mai 1951 nur noch für die Angelegenheiten der: freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. 1952, mit der Auflösung der Länder und der Neugliederung in Bezirke, ging auch die Existenz der Amtsgerichte zu Ende. Es wurden Kreisgerichte mit veränderten territorialen und sachlichen Zuständigkeiten gebildet.
1879 wurde Paul Hugo Rudolph zum ersten Amtsrichter in Hainichen berufen. Zum Personal des Amtsgerichtes gehörten ein Assessor, ein Referendar, der zugleich die amtsanwaltlichen Funktionen wahrnahm, vier Expedienten, davon ein Aktuar und Gerichtsschreiber, ein Gerichtsvollzieher und Kontrolleur, ein Mitarbeiter für das Rentamt und ein Diener. 1899 waren neben dem Amtsrichter Heinrich Otto Herold ein Assessor, drei Referendare, drei Sekretäre, ein Aktuar und ein Diener beschäftigt. Ende der zwanziger Jahre war das Gericht für ca. 16 000 Einwohner in einem Gebiet von 95 km² zuständig. Amtsgerichtsrat Dr. Weck war der Vorstand, ein Gerichtsassessor, zwei Justizinspektoren, ein Mitarbeiter im Justizrentamt, zwei Oberjustizsekretäre und ein Gefängnisleiter waren für die Erledigung der gerichtlichen Aufgaben verantwortlich.[05] Nach dem Ende des Krieges im Mai 1945, gab es, wie bei allen anderen Amtsgerichten auch, nicht nur personelle Probleme. Zu den Gerichtstagen wurde ein Richter von Frankenberg abgeordnet. Zwei Mitarbeiter, die zwar in Hainichen wohnhaft waren, mussten an 2 bis 3 Tagen in Frankenberg Dienst tun. Zu diesem Zeitpunkt war in Hainichen weder ein Rechtsanwalt noch ein Notar zugelassen.[06]
Bestandsgeschichte/ Bestandsbearbeitung
Das historisch wertvolle Schriftgut der Amtsgerichte, so auch das von Hainichen, wurde Ende des 19. und in weiteren Abgabeschichten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts an das Landeshauptarchiv Dresden (heute: Hauptstaatsarchiv Dresden) abgegeben. 1962, 1968, 1969 und 1999 wurden diese Akten in das Staatsarchiv Leipzig überführt. Das ehemalige Amtsgericht Hainichen hat 2005 Erbhofakten und –rollen und zwischen 2005 und 2013 Akten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (v. a. Nachlass- und Vormundschaftsakten) abgegeben. Diese sind entsprechend eingearbeitet wurden.
In den Übergaben bis 1969 waren sowohl die Provenienzen Königliches Gericht Hainichen als auch Gerichtsamt und Amtsgericht Hainichen enthalten. In einer ersten Bearbeitung in den sechziger Jahren wurde ein Bestand Königliches Gericht Hainichen sowie ein Bestand Amtsgericht Hainichen gebildet und die Aktentitel handschriftlich auf Karteikarten erfasst. Während der Bearbeitung ab 1998 erfolgte dann eine strikte Provenienztrennung. Der Bestand Königliches Gericht Hainichen wurde überarbeitet und die relevanten Akten entsprechend eingeordnet. Die Akten des Gerichtsamtes Hainichen wurden zu einem eigenen Bestand formiert. Im verbliebenen Bestand Amtsgericht Hainichen wurden die Zugänge eingearbeitet, die Aktentitel und die Datierung der übrigen Bände überprüft. Die Registratursignaturen wurden, soweit erkennbar, ausgewiesen. Die innere Ordnung des Bestandes wurde nach der einheitlichen Klassifikation für Amtsgerichtsbestände ausgerichtet. Abschließend wurden die Akten mit Signaturen versehen und in Kartons eingelagert.
Vor der Online-Stellung sind alle Aktentitel nochmals hinsichtlich vorhandener Schutzfristen datenschutzrechtlich überprüft worden, um gegebenenfalls Aktentitel bis zum Ablauf der Schutzfrist zu sperren.
Der vorliegende Bestand hat nun einen Umfang von 16,5 lfm und umfasst den Zeitraum 1844 – 1952 (1953 – 2005).
Überlieferungsschwerpunkte
Aus der über siebzigjährigen Tätigkeit des Amtsgerichtes sind nicht für alle Aufgabengebiete Akten überliefert. Über Verluste, Kassationen bzw. den Verbleib des Schriftgutes ist nichts bekannt. Lediglich in einem Schreiben von 1947 an das Sächsische Ministerium für Justiz wird erwähnt, dass Teile des Handelsregisters, Abt. B, und das Musterregister vernichtet wurden sowie Namensverzeichnisse und einige Grundakten abhandengekommen sind.[07]
Zur Amtsgerichtsverwaltung und Strafgerichtsbarkeit sind nur Register überliefert, so dass weder zur Organisation des Gerichts, seiner Arbeitsweise oder einzelnen Strafverfahren Aussagen möglich sind. Der Bereich der Zivilgerichtsbarkeit wird mit den Klagen, die in ca. 80 Bände enthalten sind, dokumentiert. Den Schwerpunkt der Überlieferung bildet die Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Mit mehr als 500 Akten ist der Gliederungspunkt 04.02. Testaments- und Nachlassangelegenheiten gut überliefert. Auch Unterlagen zu Adoptionen, Fürsorgeerziehung, Pflegschaften und Vormundschaften sind vorhanden und lassen einen Einblick in die Verfahrensweise in diesen Angelegenheiten zu. Grund- und Hypothekensachen sind lediglich 26 Einheiten überliefert.
Von den zu führenden Registern ist das Handelsregister mit 6 Bänden und mehr als 200 Registerakten gut überliefert. Die Akten enthalten z. T. Löschungseinträge aus den Jahren nach 1952 und vereinzelt auch nach 1990. Weiterhin sind mehr als 100 Genossenschafts- und Vereinsregisterakten erhalten geblieben. Die Eintragungen im Genossenschaftsregister reichen ebenfalls über das Jahr 1952 hinaus. Die Erbhöferollen und Erbhofakten, geben einen Einblick über Besitz- und Lebensverhältnisse in den Gemeinden für den Zeitraum 1933-1945.
Von den 65 Gliederungspunkten des einheitlichen Klassifikationssystems für Amtsgerichtsbestände im Staatsarchiv Leipzig, sind nicht alle belegt, wobei einzelnen Gliederungspunkte nur ein bis drei fünf Bände umfassen.
Hinweis für die Benutzung
Das gedruckte Findbuch enthält folgende Register: Personen-, Orts-, Firmen-, Vereins- und Genossenschaftsregister. Die Zahlen geben die Indexnummern im Findbuch an.
Die für die Bestandsgruppe Amtsgerichte erarbeitete Klassifikation ist zur Vereinfachung der Recherche im vorliegenden Findbuch komplett ausgedruckt worden - ohne Berücksichtigung, ob die Klassifikationsgruppe durch Akten belegt ist. In diesem Fall erscheint im Inhaltsverzeichnis ein diesbezüglicher Vermerk "entfällt”.
Der Bestand enthält einige personenbezogene Unterlagen, deren Schutzfristen im Einzelfall erst 2052 enden. Die Vorlage dieser Archivalien ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich. Aktentitel mit personenbezogenen Daten und laufenden Schutzfristen sind in der Online-Version des Findbuches nicht sichtbar.
Verweise auf korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig
20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20026 Amtshauptmannschaft Döbeln
20065 Königliches Gericht Hainichen
20093 Gerichtsamt Hainichen
20575 Rittergut Wingendorf
Franke, März 2007
Ganz, April 2025
[01] Vgl. Einführung zu den Findhilfsmitteln der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Leipzig von V. Jäger, 1999.
[02] Reichsgesetzblatt, 1877, S.4lff.
[03] GVOBI. für das Königreich Sachsen 1879, Nr. 62.
[04] HStA-D, 11018 Min. f. Justiz, Nr. 253.
[05] Staatshandbücher Sachsen 1880/81, 1899, 1927.
[06] HStA-D, 11018 Min. f. Justiz, Nr. 253.
[07] HStA-D, 11018 Min. f. Justiz, Nr. 260.
Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Das Amtsgericht Hainichen entstand im Jahr 1879 als Nachfolger des Gerichtsamts Hainichen. Es unterstand dem Landgericht Freiberg. Seine territoriale Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hainichen und 16 weitere Ortschaften sowie ein Forstrevier. 1943 wurde es Zweiggericht des Amtsgerichts Frankenberg im Landgerichtsbezirk Chemnitz. Mit den territorialen Veränderungen 1952 wurde das Amtsgericht aufgelöst und das Kreisgericht Hainichen übernahm seine Aufgaben.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
- 2025 | Findbuch / Datenbank
- 2025-05-14 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5