Beständeübersicht
Bestand
20204 Nordwestsächsische Handwerksinnungen
Datierung | 1581 - 1900 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,33 |
Geschichte der Nordwestsächsischen Handwerksinnungen
Die Geschichte der Innungen in Sachsen ist eng mit der Entwicklung der Städte verbunden. Schon früh schlossen sich die Handwerker eines Gewerbes oder mehrerer fachlich ähnlicher Gewerke territorial zusammen und siedelten oft in einer Gasse oder einer bestimmten Gegend innerhalb der Stadt. Voraussetzung für den Zusammenschluss war die Anerkennung der Innungsartikel (Innungsbriefe) durch das regierende Fürstenhaus, später auch durch den jeweiligen Rat der Stadt. In den Innungsartikeln wurden vor allem die Bedingungen für die Aufnahme, die Lehr- und Gesellenzeit, die Wanderzeit, die Meisterprüfung, die Arbeitszeit und Entlohnung festgelegt. Nur den Mitgliedern der Innung war es erlaubt, in der Stadt und im näheren Umfeld ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe auszuüben und ihre Waren hier zu festgelegten Preisen zu verkaufen. Neben den gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen waren die Innungen auch Gemeinschaften, die das gesellschaftliche, geistige und auch religiöse Leben regelten. Vollberechtigte Mitglieder, Witwen und Waisen erhielten bei Krankheit und Armut finanzielle Unterstützung aus der Innungskasse.
In Sachsen verhinderten die Innungs- und Zunftmeister noch viele Jahre die Einführung der Gewerbefreiheit. Mit dem Sächsischen Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 wurde der Innungszwang abgeschafft.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand wurde aus einzelnen Dokumenten von Handwerksinnungen als ein zusammengefasster Bestand gebildet.
Bei der Erschließung des Bestandes wurde zuerst eine Grobsortierung der Dokumente zur Bildung von Sachakten vorgenommen. Alle Schriftstücke waren mit einer Nummer versehen, gleiche Sachbetreffe oft mit gleicher Nummer und ergänzendem Buchstaben. In einem zweiten Arbeitsschritt wurden die Dokumente innerhalb der Akteneinheiten chronologisch oder alphabetisch geordnet und verzeichnet. Die Bestandsbezeichnung wurde territorial weit gefasst, um den Bestand aufnahmefähig für ähnliche Innungsdokumente zu lassen.
Überlieferungsschwerpunkte
Den Kern bilden Dokumente der Lohgerberinnungen Geithain und Rochlitz. Die Geithainer Gerberinnung ist um 1580 entstanden. Die ersten Innungsartikel (1580, 1590, 1630) wurden gemeinsam mit den Schuhmachern aufgestellt, mit denen sie aber zunehmend in Rechtsstreit um den Lederverkauf gerieten (1581, 1610). Aus dem Jahre 1659 stammt das erste eigene Statut.
In den 40er und 50er Jahren des 19. Jahrhunderts sind Aktivitäten des Handwerks in Zusammenhang mit Veränderungen in der Innungsorganisation zu erkennen. Die Geithainer Gerberinnung löste sich nach 1870 auf.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung von Archivgut müssen neben der Bestandssignatur 20203 die Aktenbestellnummer angegeben werden.
Verweise auf korrespondierende Bestände (Auswahl)
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20006 Amt Borna
20014 Amt Nossen
20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20604 Stadt Dommitzsch
20624|-----|Stadt Schildau
20629 Stadt Wurzen
20631 Stadt Zwenkau
Marion Fechner
November 2016
Die Geschichte der Innungen in Sachsen ist eng mit der Entwicklung der Städte verbunden. Schon früh schlossen sich die Handwerker eines Gewerbes oder mehrerer fachlich ähnlicher Gewerke territorial zusammen und siedelten oft in einer Gasse oder einer bestimmten Gegend innerhalb der Stadt. Voraussetzung für den Zusammenschluss war die Anerkennung der Innungsartikel (Innungsbriefe) durch das regierende Fürstenhaus, später auch durch den jeweiligen Rat der Stadt. In den Innungsartikeln wurden vor allem die Bedingungen für die Aufnahme, die Lehr- und Gesellenzeit, die Wanderzeit, die Meisterprüfung, die Arbeitszeit und Entlohnung festgelegt. Nur den Mitgliedern der Innung war es erlaubt, in der Stadt und im näheren Umfeld ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe auszuüben und ihre Waren hier zu festgelegten Preisen zu verkaufen. Neben den gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen waren die Innungen auch Gemeinschaften, die das gesellschaftliche, geistige und auch religiöse Leben regelten. Vollberechtigte Mitglieder, Witwen und Waisen erhielten bei Krankheit und Armut finanzielle Unterstützung aus der Innungskasse.
In Sachsen verhinderten die Innungs- und Zunftmeister noch viele Jahre die Einführung der Gewerbefreiheit. Mit dem Sächsischen Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 wurde der Innungszwang abgeschafft.
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Der Bestand wurde aus einzelnen Dokumenten von Handwerksinnungen als ein zusammengefasster Bestand gebildet.
Bei der Erschließung des Bestandes wurde zuerst eine Grobsortierung der Dokumente zur Bildung von Sachakten vorgenommen. Alle Schriftstücke waren mit einer Nummer versehen, gleiche Sachbetreffe oft mit gleicher Nummer und ergänzendem Buchstaben. In einem zweiten Arbeitsschritt wurden die Dokumente innerhalb der Akteneinheiten chronologisch oder alphabetisch geordnet und verzeichnet. Die Bestandsbezeichnung wurde territorial weit gefasst, um den Bestand aufnahmefähig für ähnliche Innungsdokumente zu lassen.
Überlieferungsschwerpunkte
Den Kern bilden Dokumente der Lohgerberinnungen Geithain und Rochlitz. Die Geithainer Gerberinnung ist um 1580 entstanden. Die ersten Innungsartikel (1580, 1590, 1630) wurden gemeinsam mit den Schuhmachern aufgestellt, mit denen sie aber zunehmend in Rechtsstreit um den Lederverkauf gerieten (1581, 1610). Aus dem Jahre 1659 stammt das erste eigene Statut.
In den 40er und 50er Jahren des 19. Jahrhunderts sind Aktivitäten des Handwerks in Zusammenhang mit Veränderungen in der Innungsorganisation zu erkennen. Die Geithainer Gerberinnung löste sich nach 1870 auf.
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung von Archivgut müssen neben der Bestandssignatur 20203 die Aktenbestellnummer angegeben werden.
Verweise auf korrespondierende Bestände (Auswahl)
20005 Ältere Amtshauptmannschaften
20006 Amt Borna
20014 Amt Nossen
20024 Kreishauptmannschaft Leipzig
20604 Stadt Dommitzsch
20624|-----|Stadt Schildau
20629 Stadt Wurzen
20631 Stadt Zwenkau
Marion Fechner
November 2016
Gerber-, Schuhmacher- und weitere Innungen.- Innungsartikel.- Finanzen.- Gesellen- und Meisterwesen.- Verhältnis zwischen den Innungen.
Im ausgehenden Mittelalter hatte sich vor allem das städtische Handwerk in Zünften oder Innungen organisiert. Dort wurden grundlegende Absprachen über Produktion, Rohstoffe und Preise getroffen, aber z. B. auch das Gesellenwesen geregelt. Die industrielle Entwicklung in Sachsen führte im 19. Jahrhundert zur Lockerung des Zunftzwangs; mit dem Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 und der damit festgeschriebenen Gewerbefreiheit kam es vielfach zu Innungsauflösungen.
Im Bestand wurden Schriftstücke verschiedener Innungen zusammengefasst. Die Lohgerberinnungen Geithain und Rochlitz stellen dabei den Kern dar.
Im Bestand wurden Schriftstücke verschiedener Innungen zusammengefasst. Die Lohgerberinnungen Geithain und Rochlitz stellen dabei den Kern dar.
- 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5