Beständeübersicht
Bestand
22504 Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises
Datierung | 1813 - 1831 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,33 |
Geschichte der Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises
Oberforst- und Wildmeistereien entstanden in Sachsen in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. 1813 existierten in Sachsen acht Oberforst- und Wildmeistereien: Colditz, Cunnersdorf, Dresden, Grillenburg, Olbernhau, Schneeberg, Schöneck und Zschopau. Zum Bezirk der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz gehörten die Ämter Borna, Colditz, Grimma, Leisnig, Mügeln, Mutzschen, Oschatz und Rochlitz.
Am 5. Juli 1814 erließ das Finanzministerium eine Verordnung, nach der eine neue Organisation der Oberforstmeisterei Colditz umgesetzt werden sollte. Dahingehend war dem Landjägermeister von Hopffgarten bereits ein Jahr zuvor eine Forstkarte und ein Entwurf übersandt worden.[01] Nun wurde die Dotierung der Beamten geregelt.
Ein Mandat vom 16./28. September 1814 gab die Bildung von neun Forstbezirken vor, von denen vier auf das nach der Teilung Sachsens 1815 beim Königreich verbleibende Territorium entfielen.[02] Jedem Kreis sollte ein Landforstmeister vorstehen, jedem der untergeordneten Forstbezirke ein Forstmeister. Die Ausführung dieser Organisationsreform unterblieb aber zunächst angesichts der Unklarheiten über den Fortbestand Sachsens als selbständiger Staat.
Am 8. Juni 1815 wurde Carl Siegismund von Hopffgarten die Oberforstmeisterfunktion in den Wäldern und Jagdrevieren in den beim Königreich Sachsen verbleibenden und zum Hochstift Merseburg gehörenden Ämtern Schkeuditz und Lützen übertragen.[03] Nach Rückkehr des sächsischen Königs und der vollzogenen Teilung erstattete das Finanzkollegium am 2. Dezember 1815 einen Bericht über den Stand der Reform. Es sprach sich für den Wegfall der Landforstmeister, deren Wirkungskreis ohnehin nicht klar bestimmt war, aus. Die existierenden Oberforstmeistereien sollten in insgesamt 18 kleine Forstbezirke geteilt werden, deren Verwaltung Forst- oder Oberforstmeister unter direkter Aufsicht des Finanzkollegiums ausübten. Ein Reskript vom 28. Februar 1816 stellte aber die direkte Unterstellung der Forstbezirke unter das Finanzkollegium in Frage. Es gab für die Kreise eine Oberaufsicht durch jeweils einen Oberforstmeister vor. An der Spitze jedes Forstbezirkes sollte ein Forstmeister stehen. Der daraufhin vom Finanzkollegium vorgestellte neue Plan betonte, dass zur Vermeidung eines aufwändigeren Geschäftsganges durch die Bildung einer neuen Instanz die Landforstmeister mehr als eine "kontrollierende und oberaufsehende Behörde" anzusehen sei. Ein Spezialreskript vom 14. August 1816 genehmigte den Organisationsplan dahingehend, dass die Stellen der Oberforstmeister – nicht Landforstmeister – wirkliche Zwischeninstanzen bilden sollten. Im Zuständigkeitsbereich der bis dahin existierenden Oberforst- und Wildmeisterei Colditz wurden die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf gebildet. Die Einführung der neuen Organisation sollte nach dem Reskript von 1816 nach und nach vor sich gehen, für den 1. und den 4. Forstkreis aber sofort umgesetzt werden. Dazu enthielt das Reskript auch die Ernennung von Carl Siegismund von Hopffgarten, der bereits dem Oberforst- und Wildmeisteramt Colditz vorgestanden hatte, zum Oberforstmeister des 4. Kreises.[04] Neben den vier Forstkreisen existierte die Oberforstmeisterei im Vogtland.
Für die Oberforstmeister und Rentbeamten wurden am 24. Februar 1817 die Dienstinstruktionen erlassen, die für die Forstmeister, Oberförster, Revierförster und Unterförster am 15. April 1818. Zum 4. Forstkreis gehörten die Forstbezirke Zschopau, Colditz und Wermsdorf.
Carl Siegismund von Hopffgarten starb am 24. März 1817, wonach zunächst die Forstmeister ihre Bezirke interimistisch ohne Mittelinstanz verwalteten. Am 9. August 1817 übernahm Carl Friedrich von Götz die Funktion des Kreisoberforstmeisters. 1830 wurde es für nötig gehalten, den Kreisoberforstmeister in seinem Amt zu stärken. Die getroffene Festlegung stellte nochmal klar, dass er bei Behinderung der Besorgung der Forstamtsgeschäfte den betreffenden Bezirksforstmeister durch einen anderen ersetzen konnte.[05]
Bereits Anfang 1831 wurden die Kreisoberforstmeisterstellen aber in Frage gestellt. Das Finanzkollegium stellte am 18. Januar 1831 fest, dass die Organisationsreform von 1816 fast vollständig umgesetzt worden sei. Allerdings waren statt der beabsichtigten 18 Forstbezirke nur 15 gebildet worden, davon einer unter dem Oberforstmeister i. Vogtland. Zu den Kreisoberforstmeistern äußerte man sich in der Weise, dass einerseits auf die beträchtlichen Kosten dieser Stellen und den sehr schleppenden Geschäftsgang verwiesen wurde. Andererseits sah man sie aber als notwendig an, zumindest solange die Forstmeisterstellen mit unerfahrenen Personen besetzt würden. Generell hatte inzwischen die Verbesserung der Waldungen große Fortschritte gemacht und sich der technische Betrieb vervollkommnet. So sah man einen Verzicht auf die Kreisoberforstmeisterstellen als unproblematisch an.[06]
Ein Reskript vom 8. März 1831 verkündete die Absicht, die Funktionen der Kreisoberforstmeister und der ihnen zugeordneten Forstsekretäre nach und nach einzuziehen. Die Stellung der Forstmeister sollte dagegen gestärkt werden. Sie wurden dem Finanzkollegium direkt untergeordnet und sollten das Forst- und Jagdwesen in ihren Bezirken selbständig verwalten. Sie bildeten mit den Justiz- und Rentbeamten in ihrem Bezirk das betreffende Forstamt.[07]
Carl Heinrich Adolph Anton von Leipziger war Forstmeister im Forstbezirk Wermsdorf im 4. Kreis. Er wurde 1830 zum Kreisoberforstmeister im 3. Kreis ernannt und verließ Wermsdorf. Das war der Anlass, mit dem Umgestaltungsprozess im 4. Forstkreis zu beginnen. Die Leitung des Forstbezirks Wermsdorf wurde Carl Adolph von Hopffgarten übertragen. Dessen Funktion im Forstbezirk Schwarzenberg übernahm Carl August Sigismund von Pflugk, der aus Colditz kam. Der Kreisoberforstmeister von Götz wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1831 unter Beibehaltung der Dienstbezüge von seiner Funktion entbunden und mit der Leitung des Forstbezirks Colditz betraut. Die den Forstbezirken Nossen, Zschopau, Wermsdorf vorstehenden Forstbeamten erhielten mit gleichem Datum die selbständige Verwaltung ihrer Forstbezirke übertragen.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Die Unterlagen des zusammengefassten Bestandes Oberforstmeisterei Grimma wurden im Jahr 2000 vom Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen. Sie waren in Anlehnung an den Aktenplan der Revierverwaltung in die Teile A Forstsachen, B Jagd- und Fischereisachen und C Allgemeine Verwaltung geordnet. Bis 2003 wurde eine Bearbeitung der Unterlagen abgeschlossen, die sich vor allem auf die Erfassung der auf den Aktendeckeln stehenden Aktentitel, der Datierung und der Registratursignaturen beschränkte. Als lfd. Nr. fand nur die jeweilige Kartonsignatur Verwendung, was zumindest einen groben Zugriff ermöglichte.
In einem weiteren Bearbeitungsschritt im Jahr 2019 erhielt jede der insgesamt 2009 Akten zur eindeutigen Identifizierung eine fortlaufende Nummer. Neben der Prüfung der Datierung wurden die Titel vielfach neu gebildet bzw. vereinheitlicht und ergänzt. Die Provenienzen und Vorprovenienzen wurden komplett geprüft und festgehalten. Danach erfolgte eine neue Bestandsbildung nach den vorhandenen Provenienzen.
Überlieferungsschwerpunkte
Der fragmentarische Bestand enthält vor allem Mandate sowie Unterlagen zu Bestallungen und Dienstgrundstücken
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 22504, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
März 2019
[01] 20010 Amt Leisnig, Nr. 2368.
[02] Albert Richter, Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Dresden 1934, S. 50 ff.
[03] 22504 Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises, Nr. 12.
[04] 10036 Finanzarchiv, Loc. 38182, Rep. 18, Gen. 464.
[05] 20010 Amt Leisnig, Nr. 2368.
[06] Richter, a. a. O., S. 78 ff.
[07] 20010 Amt Leisnig, Nr. 2368.
Oberforst- und Wildmeistereien entstanden in Sachsen in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. 1813 existierten in Sachsen acht Oberforst- und Wildmeistereien: Colditz, Cunnersdorf, Dresden, Grillenburg, Olbernhau, Schneeberg, Schöneck und Zschopau. Zum Bezirk der Oberforst- und Wildmeisterei Colditz gehörten die Ämter Borna, Colditz, Grimma, Leisnig, Mügeln, Mutzschen, Oschatz und Rochlitz.
Am 5. Juli 1814 erließ das Finanzministerium eine Verordnung, nach der eine neue Organisation der Oberforstmeisterei Colditz umgesetzt werden sollte. Dahingehend war dem Landjägermeister von Hopffgarten bereits ein Jahr zuvor eine Forstkarte und ein Entwurf übersandt worden.[01] Nun wurde die Dotierung der Beamten geregelt.
Ein Mandat vom 16./28. September 1814 gab die Bildung von neun Forstbezirken vor, von denen vier auf das nach der Teilung Sachsens 1815 beim Königreich verbleibende Territorium entfielen.[02] Jedem Kreis sollte ein Landforstmeister vorstehen, jedem der untergeordneten Forstbezirke ein Forstmeister. Die Ausführung dieser Organisationsreform unterblieb aber zunächst angesichts der Unklarheiten über den Fortbestand Sachsens als selbständiger Staat.
Am 8. Juni 1815 wurde Carl Siegismund von Hopffgarten die Oberforstmeisterfunktion in den Wäldern und Jagdrevieren in den beim Königreich Sachsen verbleibenden und zum Hochstift Merseburg gehörenden Ämtern Schkeuditz und Lützen übertragen.[03] Nach Rückkehr des sächsischen Königs und der vollzogenen Teilung erstattete das Finanzkollegium am 2. Dezember 1815 einen Bericht über den Stand der Reform. Es sprach sich für den Wegfall der Landforstmeister, deren Wirkungskreis ohnehin nicht klar bestimmt war, aus. Die existierenden Oberforstmeistereien sollten in insgesamt 18 kleine Forstbezirke geteilt werden, deren Verwaltung Forst- oder Oberforstmeister unter direkter Aufsicht des Finanzkollegiums ausübten. Ein Reskript vom 28. Februar 1816 stellte aber die direkte Unterstellung der Forstbezirke unter das Finanzkollegium in Frage. Es gab für die Kreise eine Oberaufsicht durch jeweils einen Oberforstmeister vor. An der Spitze jedes Forstbezirkes sollte ein Forstmeister stehen. Der daraufhin vom Finanzkollegium vorgestellte neue Plan betonte, dass zur Vermeidung eines aufwändigeren Geschäftsganges durch die Bildung einer neuen Instanz die Landforstmeister mehr als eine "kontrollierende und oberaufsehende Behörde" anzusehen sei. Ein Spezialreskript vom 14. August 1816 genehmigte den Organisationsplan dahingehend, dass die Stellen der Oberforstmeister – nicht Landforstmeister – wirkliche Zwischeninstanzen bilden sollten. Im Zuständigkeitsbereich der bis dahin existierenden Oberforst- und Wildmeisterei Colditz wurden die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf gebildet. Die Einführung der neuen Organisation sollte nach dem Reskript von 1816 nach und nach vor sich gehen, für den 1. und den 4. Forstkreis aber sofort umgesetzt werden. Dazu enthielt das Reskript auch die Ernennung von Carl Siegismund von Hopffgarten, der bereits dem Oberforst- und Wildmeisteramt Colditz vorgestanden hatte, zum Oberforstmeister des 4. Kreises.[04] Neben den vier Forstkreisen existierte die Oberforstmeisterei im Vogtland.
Für die Oberforstmeister und Rentbeamten wurden am 24. Februar 1817 die Dienstinstruktionen erlassen, die für die Forstmeister, Oberförster, Revierförster und Unterförster am 15. April 1818. Zum 4. Forstkreis gehörten die Forstbezirke Zschopau, Colditz und Wermsdorf.
Carl Siegismund von Hopffgarten starb am 24. März 1817, wonach zunächst die Forstmeister ihre Bezirke interimistisch ohne Mittelinstanz verwalteten. Am 9. August 1817 übernahm Carl Friedrich von Götz die Funktion des Kreisoberforstmeisters. 1830 wurde es für nötig gehalten, den Kreisoberforstmeister in seinem Amt zu stärken. Die getroffene Festlegung stellte nochmal klar, dass er bei Behinderung der Besorgung der Forstamtsgeschäfte den betreffenden Bezirksforstmeister durch einen anderen ersetzen konnte.[05]
Bereits Anfang 1831 wurden die Kreisoberforstmeisterstellen aber in Frage gestellt. Das Finanzkollegium stellte am 18. Januar 1831 fest, dass die Organisationsreform von 1816 fast vollständig umgesetzt worden sei. Allerdings waren statt der beabsichtigten 18 Forstbezirke nur 15 gebildet worden, davon einer unter dem Oberforstmeister i. Vogtland. Zu den Kreisoberforstmeistern äußerte man sich in der Weise, dass einerseits auf die beträchtlichen Kosten dieser Stellen und den sehr schleppenden Geschäftsgang verwiesen wurde. Andererseits sah man sie aber als notwendig an, zumindest solange die Forstmeisterstellen mit unerfahrenen Personen besetzt würden. Generell hatte inzwischen die Verbesserung der Waldungen große Fortschritte gemacht und sich der technische Betrieb vervollkommnet. So sah man einen Verzicht auf die Kreisoberforstmeisterstellen als unproblematisch an.[06]
Ein Reskript vom 8. März 1831 verkündete die Absicht, die Funktionen der Kreisoberforstmeister und der ihnen zugeordneten Forstsekretäre nach und nach einzuziehen. Die Stellung der Forstmeister sollte dagegen gestärkt werden. Sie wurden dem Finanzkollegium direkt untergeordnet und sollten das Forst- und Jagdwesen in ihren Bezirken selbständig verwalten. Sie bildeten mit den Justiz- und Rentbeamten in ihrem Bezirk das betreffende Forstamt.[07]
Carl Heinrich Adolph Anton von Leipziger war Forstmeister im Forstbezirk Wermsdorf im 4. Kreis. Er wurde 1830 zum Kreisoberforstmeister im 3. Kreis ernannt und verließ Wermsdorf. Das war der Anlass, mit dem Umgestaltungsprozess im 4. Forstkreis zu beginnen. Die Leitung des Forstbezirks Wermsdorf wurde Carl Adolph von Hopffgarten übertragen. Dessen Funktion im Forstbezirk Schwarzenberg übernahm Carl August Sigismund von Pflugk, der aus Colditz kam. Der Kreisoberforstmeister von Götz wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1831 unter Beibehaltung der Dienstbezüge von seiner Funktion entbunden und mit der Leitung des Forstbezirks Colditz betraut. Die den Forstbezirken Nossen, Zschopau, Wermsdorf vorstehenden Forstbeamten erhielten mit gleichem Datum die selbständige Verwaltung ihrer Forstbezirke übertragen.
Bestandsgeschichte und –bearbeitung
Die Unterlagen des zusammengefassten Bestandes Oberforstmeisterei Grimma wurden im Jahr 2000 vom Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen. Sie waren in Anlehnung an den Aktenplan der Revierverwaltung in die Teile A Forstsachen, B Jagd- und Fischereisachen und C Allgemeine Verwaltung geordnet. Bis 2003 wurde eine Bearbeitung der Unterlagen abgeschlossen, die sich vor allem auf die Erfassung der auf den Aktendeckeln stehenden Aktentitel, der Datierung und der Registratursignaturen beschränkte. Als lfd. Nr. fand nur die jeweilige Kartonsignatur Verwendung, was zumindest einen groben Zugriff ermöglichte.
In einem weiteren Bearbeitungsschritt im Jahr 2019 erhielt jede der insgesamt 2009 Akten zur eindeutigen Identifizierung eine fortlaufende Nummer. Neben der Prüfung der Datierung wurden die Titel vielfach neu gebildet bzw. vereinheitlicht und ergänzt. Die Provenienzen und Vorprovenienzen wurden komplett geprüft und festgehalten. Danach erfolgte eine neue Bestandsbildung nach den vorhandenen Provenienzen.
Überlieferungsschwerpunkte
Der fragmentarische Bestand enthält vor allem Mandate sowie Unterlagen zu Bestallungen und Dienstgrundstücken
Hinweise zur Benutzung
Die Erfassung erfolgte mit der Archivsoftware AUGIAS 9.1. Bei der Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StA-L, 22504, Nr. (fettgedruckte Zahl).
Verweise auf korrespondierende Bestände
Volker Jäger
März 2019
[01] 20010 Amt Leisnig, Nr. 2368.
[02] Albert Richter, Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Dresden 1934, S. 50 ff.
[03] 22504 Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises, Nr. 12.
[04] 10036 Finanzarchiv, Loc. 38182, Rep. 18, Gen. 464.
[05] 20010 Amt Leisnig, Nr. 2368.
[06] Richter, a. a. O., S. 78 ff.
[07] 20010 Amt Leisnig, Nr. 2368.
Mandate.- Bestallungen.- Dienstgrundstücke.- Grundstücksangelegenheiten.- Nutzungsrechte.
Die seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts existierende Oberforst- und Wildmeisterei Colditz wurde im Zuge der Reform der Forstverwaltung 1816 aufgelöst. In ihrem Zuständigkeitsbereich wurden die Forstmeistereien Colditz und Wermsdorf gebildet. Als Zwischeninstanz entstand die Kreisoberforstmeisterei des 4. Kreises. Zum 4. Forstkreis gehörten die Forstbezirke Zschopau, Colditz und Wermsdorf.
Anfang 1831 fiel die Entscheidung, die Funktionen der Kreisoberforstmeister und der ihnen zugeordneten Forstsekretäre nach und nach einzuziehen. Die Stellung der Forstmeister sollte dagegen gestärkt werden. Personelle Veränderungen waren der Anlass, mit dem Umgestaltungsprozess im 4. Forstkreis zu beginnen. Der Kreisoberforstmeister von Götz wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1831 von seiner Funktion entbunden und mit der Leitung des Forstbezirks Colditz betraut. Die den Forstbezirken Nossen, Zschopau, Wermsdorf vorstehenden Forstbeamten erhielten mit gleichem Datum die selbständige Verwaltung ihrer Forstbezirke übertragen.
Anfang 1831 fiel die Entscheidung, die Funktionen der Kreisoberforstmeister und der ihnen zugeordneten Forstsekretäre nach und nach einzuziehen. Die Stellung der Forstmeister sollte dagegen gestärkt werden. Personelle Veränderungen waren der Anlass, mit dem Umgestaltungsprozess im 4. Forstkreis zu beginnen. Der Kreisoberforstmeister von Götz wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1831 von seiner Funktion entbunden und mit der Leitung des Forstbezirks Colditz betraut. Die den Forstbezirken Nossen, Zschopau, Wermsdorf vorstehenden Forstbeamten erhielten mit gleichem Datum die selbständige Verwaltung ihrer Forstbezirke übertragen.
- 2019 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5