Beständeübersicht
Bestand
30066 Untersuchungsgefängnis Chemnitz
Datierung | 1936 - 1946 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,12 |
1. Geschichte der Untersuchungsgefängnis Chemnitz
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz unterstand bis 1917 dem Justiz- und Innenministerium. Die Verordnung über die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Verkehrungen vom 7. November 1831[01] legte fest, dass das Justizministerium die Oberaufsicht über alle Gerichtsbehörden führte, während dem Innenministerium die Direktion der allgemeinen Straf- und Versorgungsanstalten oblag. Diese doppelte Ressortierung gab es neben Sachsen auch in Preußen.[02] Durch den Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1917 wurden die Aufgaben des Strafvollzugs vollständig auf das Justizministerium übertragen.[03]
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz war als "Besondere Vollzugsanstalt", d.h. als selbständige Vollzugsanstalt eingerichtet. Mit Verfügung des Reichsministers der Justiz zur Umbenennung der Besonderen Vollzugsanstalten im Oberlandgerichtsbezirk Dresden vom 3. Juli 1936[04] wird die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz in Untersuchungsgefängnis Chemnitz umbenannt.
Das Untersuchungsgefängnis führte die Aufsicht über die Gerichtsgefängnisse Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Oederan, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz.[05]
Am 28. Juni 1949 erließ das Ministerium der Justiz – Abteilung Strafvollzug – eine Verfügung zur einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der Sowjetischen Besatzungszone. Die Staatsanwälte waren ab sofort nicht mehr mit den Aufgaben des Strafvollzugs befasst. Die Leitung des Strafvollzugs oblag dem Hauptreferat für Strafvollzug beim Justizministerium, die Dienstaufsicht den Anstaltsleitern. Die Anstaltsleiter waren nebenamtlich tätige Richter. Die Leitung der Amtsgerichtsgefängnisse nahm ein Aufsichtsrichter beim Amtsgericht wahr, die Leitung eines Landgerichtsgefängnisses der Präsident des Landgerichts.
Direktoren[06]
1880 – 1887: Leutnant v.d.A. Gottlob Friedrich Tunger
1888 – 1906: Max August Mühlhausen
1907 – 1914: Oberleutnant/Hauptmann d. R. Ch. A. Clauß
1921: Dietze
1925, 1927: Birkigt
2. Bestandsgeschichte
Im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven wurde der Bestand im August 2003 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben (Zugang 112/03; VMB 294/03). Der Bestand wurde um eine Haftakte ergänzt, die bei der Bearbeitung des Bestandes 30071 Zuchthaus Zwickau als Fremdprovenienz festgestellt wurde.
Der Bestand umfasst insgesamt 0,10 lfm. Er war vor der Bearbeitung im Staatsarchiv Chemnitz mit einer Kartei erschlossen. Die Akten wurden im Januar 2006 mit dem Archivverzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv erschlossen.
3. Bestandsanalyse
Die Akten decken einen Zeitrahmen von 1936 bis 1946. Die Überlieferung konzentriert sich in erster Linie auf Verwaltungsangelegenheiten. Den Schwerpunkt bildet der Einsatz der Gefangenen für Chemnitzer Unternehmen, insbesondere auch kriegswichtige Unternehmen. Obwohl keine Haftakten überliefert sind, können anhand der in den Nr. 6 und 7 enthaltenen Lohnlisten sowie anhand der in der Nr. 4 überlieferten Meldungen an das Landesarbeitsamt Sachsen Informationen über Gefangene gewonnen werden.
4. Quellen und Literatur
Jeserich/Pohl/von Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte
hier: Bd. III, Das Deutsche Reich bis zum Ende der Monarchie, S. 426 f., 463 f.
Dr. Felix Wach, Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation der Behörden für die Innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek, Bd. 337, Leipzig 1905
Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1880 – 1881, 1882 – 1883, 1884 – 1885, 1886 – 1887, 1888 – 1889, 1890 – 1891, 1892 – 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1902, 1903, 1905, 1906, 1907, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912, 1913, 1914
Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927
Gesetzessammlung für das Königreich Sachsen 1831
[01] Gesetzessammlung für das Königreich Sachsen 1831, S. 323 ff.
[02] Jeserich, Pohl, von Unruh, Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. III, S. 463.
[03] Gesetzsammlung 1918, S. 11 (vgl. Jeserich, Pohl, von Unruh, Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. III, S. 464)
[04] bekannt gemacht über Verfügung des Generalstaatsanwalts Dresden vom 17. Juli 1936; vgl. StAC, 30067, Nr. 83
[05] 30066, Nr. 1
[06] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1880 – 1881, 1882 – 1883, 1884 – 1885, 1886 – 1887, 1888 – 1889, 1890 – 1891, 1892 – 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1902, 1903, 1905, 1906, 1907, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912, 1913, 1914; Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927. Hinweise auf die Gefangenenanstalt Chemnitz sind in den Staatshandbüchern vor 1880 nicht zu finden. Staatshandbücher für die Zeit nach 1934 sind nicht vorhanden.
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz unterstand bis 1917 dem Justiz- und Innenministerium. Die Verordnung über die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Verkehrungen vom 7. November 1831[01] legte fest, dass das Justizministerium die Oberaufsicht über alle Gerichtsbehörden führte, während dem Innenministerium die Direktion der allgemeinen Straf- und Versorgungsanstalten oblag. Diese doppelte Ressortierung gab es neben Sachsen auch in Preußen.[02] Durch den Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1917 wurden die Aufgaben des Strafvollzugs vollständig auf das Justizministerium übertragen.[03]
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz war als "Besondere Vollzugsanstalt", d.h. als selbständige Vollzugsanstalt eingerichtet. Mit Verfügung des Reichsministers der Justiz zur Umbenennung der Besonderen Vollzugsanstalten im Oberlandgerichtsbezirk Dresden vom 3. Juli 1936[04] wird die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz in Untersuchungsgefängnis Chemnitz umbenannt.
Das Untersuchungsgefängnis führte die Aufsicht über die Gerichtsgefängnisse Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Oederan, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz.[05]
Am 28. Juni 1949 erließ das Ministerium der Justiz – Abteilung Strafvollzug – eine Verfügung zur einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der Sowjetischen Besatzungszone. Die Staatsanwälte waren ab sofort nicht mehr mit den Aufgaben des Strafvollzugs befasst. Die Leitung des Strafvollzugs oblag dem Hauptreferat für Strafvollzug beim Justizministerium, die Dienstaufsicht den Anstaltsleitern. Die Anstaltsleiter waren nebenamtlich tätige Richter. Die Leitung der Amtsgerichtsgefängnisse nahm ein Aufsichtsrichter beim Amtsgericht wahr, die Leitung eines Landgerichtsgefängnisses der Präsident des Landgerichts.
Direktoren[06]
1880 – 1887: Leutnant v.d.A. Gottlob Friedrich Tunger
1888 – 1906: Max August Mühlhausen
1907 – 1914: Oberleutnant/Hauptmann d. R. Ch. A. Clauß
1921: Dietze
1925, 1927: Birkigt
2. Bestandsgeschichte
Im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven wurde der Bestand im August 2003 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben (Zugang 112/03; VMB 294/03). Der Bestand wurde um eine Haftakte ergänzt, die bei der Bearbeitung des Bestandes 30071 Zuchthaus Zwickau als Fremdprovenienz festgestellt wurde.
Der Bestand umfasst insgesamt 0,10 lfm. Er war vor der Bearbeitung im Staatsarchiv Chemnitz mit einer Kartei erschlossen. Die Akten wurden im Januar 2006 mit dem Archivverzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv erschlossen.
3. Bestandsanalyse
Die Akten decken einen Zeitrahmen von 1936 bis 1946. Die Überlieferung konzentriert sich in erster Linie auf Verwaltungsangelegenheiten. Den Schwerpunkt bildet der Einsatz der Gefangenen für Chemnitzer Unternehmen, insbesondere auch kriegswichtige Unternehmen. Obwohl keine Haftakten überliefert sind, können anhand der in den Nr. 6 und 7 enthaltenen Lohnlisten sowie anhand der in der Nr. 4 überlieferten Meldungen an das Landesarbeitsamt Sachsen Informationen über Gefangene gewonnen werden.
4. Quellen und Literatur
Jeserich/Pohl/von Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte
hier: Bd. III, Das Deutsche Reich bis zum Ende der Monarchie, S. 426 f., 463 f.
Dr. Felix Wach, Königlich Sächsisches Gesetz die Organisation der Behörden für die Innere Verwaltung betreffend vom 21. April 1873 nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Juristische Handbibliothek, Bd. 337, Leipzig 1905
Staatshandbücher für das Königreich Sachsen, 1880 – 1881, 1882 – 1883, 1884 – 1885, 1886 – 1887, 1888 – 1889, 1890 – 1891, 1892 – 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1902, 1903, 1905, 1906, 1907, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912, 1913, 1914
Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927
Gesetzessammlung für das Königreich Sachsen 1831
[01] Gesetzessammlung für das Königreich Sachsen 1831, S. 323 ff.
[02] Jeserich, Pohl, von Unruh, Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. III, S. 463.
[03] Gesetzsammlung 1918, S. 11 (vgl. Jeserich, Pohl, von Unruh, Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. III, S. 464)
[04] bekannt gemacht über Verfügung des Generalstaatsanwalts Dresden vom 17. Juli 1936; vgl. StAC, 30067, Nr. 83
[05] 30066, Nr. 1
[06] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1880 – 1881, 1882 – 1883, 1884 – 1885, 1886 – 1887, 1888 – 1889, 1890 – 1891, 1892 – 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1902, 1903, 1905, 1906, 1907, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912, 1913, 1914; Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen, 1921, 1925, 1927. Hinweise auf die Gefangenenanstalt Chemnitz sind in den Staatshandbüchern vor 1880 nicht zu finden. Staatshandbücher für die Zeit nach 1934 sind nicht vorhanden.
Verwaltungsangelegenheiten.- Gefangenenakte(n).
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz unterstand bis 1917 dem Justiz- und Innenministerium. Die Verordnung über die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Verkehrungen vom 7. November 1831 legte fest, dass das Justizministerium die Oberaufsicht über alle Gerichtsbehörden führte, während dem Innenministerium die Direktion der allgemeinen Straf- und Versorgungsanstalten oblag. Diese doppelte Ressortierung gab es neben Sachsen auch in Preußen. Durch den Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1917 wurden die Aufgaben des Strafvollzugs vollständig auf das Justizministerium übertragen.
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz war als "Besondere Vollzugsanstalt", d. h. als selbständige Vollzugsanstalt eingerichtet. Mit Verfügung des Reichsministers der Justiz zur Umbenennung der Besonderen Vollzugsanstalten im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden vom 3. Juli 1936 wird die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz in Untersuchungsgefängnis Chemnitz umbenannt.
Das Untersuchungsgefängnis führte die Aufsicht über die Gerichtsgefängnisse Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Oederan, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz.
Mit Umsetzung der einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der SBZ 1949 wurde die Dienstaufsicht auf die Anstaltsleitung übertragen. Die Selbständigkeit behielt die Justizhaftanstalt Chemnitz auch nach der Umressortierung 1950/52.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.05.
Die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz war als "Besondere Vollzugsanstalt", d. h. als selbständige Vollzugsanstalt eingerichtet. Mit Verfügung des Reichsministers der Justiz zur Umbenennung der Besonderen Vollzugsanstalten im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden vom 3. Juli 1936 wird die Sächsische Gefangenenanstalt Chemnitz in Untersuchungsgefängnis Chemnitz umbenannt.
Das Untersuchungsgefängnis führte die Aufsicht über die Gerichtsgefängnisse Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Oederan, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz.
Mit Umsetzung der einheitlichen Organisation des Strafvollzugs in der SBZ 1949 wurde die Dienstaufsicht auf die Anstaltsleitung übertragen. Die Selbständigkeit behielt die Justizhaftanstalt Chemnitz auch nach der Umressortierung 1950/52.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.05.
- 2004, 2006 | Findbuch / Datenbank
- 2018 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5