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Beständeübersicht

Bestand

30101 Amtsgericht Auerbach/V.

Datierung1844 - 1952 ( - 2005)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)47,89

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 288 (K. Jäger).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms. gedr. 1961, S. 725.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Dienstgebäude und Grundstücke.- Lohn- und Personalsachen.- Register zu Strafsachen.- Register zu Zivil- und Mahnsachen.- Zivilprozesse.- Konkurse, Zwangsvollstreckungen und Versteigerungen.- Testamente und Nachlässe.- Vormundschaften, Adoptionen und Pflegschaften.- Jugendfürsorge.- Gewerbean- und abmeldungen.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister Abt. A.- Handelsregister Abt. B.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Kaufprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Grundstücks- und Grundbuchangelegenheiten.- Ablösungen.
Mit dem "Gesetz über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" (vom 1. März 1879) erfolgte die Etablierung des Oberlandesgerichtes Dresden, der Landgerichte und der Amtsgerichte. Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Auerbach war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Auerbach, Beerhaide, Brunn bei Auerbach, Crinitzleithen, Dresselsgrün, Gottesberg (mit Neuberg, anteilig), Hauptbrunn, Herlagrün, Hinterhain, Hohengrün, Jägersgrün (mit Hohehaus und Muldenhammer), Morgenröthe (mit Heßmühle, Zeughaus, Rautenkranz mit Hirschlecken, Hüttenschachen, Sachsengrund), Mühlgrün (mit dürre Henne und Neuberg), Rebesgrün (mit Krähenschwanz und Winkel), Rempesgrün (mit Fichtzig und Lohhaus), Reumtengrün (mit Unterreumtengrün), Rodewisch (Nieder-Auerbach, Obergöltzsch, Untergöltzsch; mit Georgengrün, Ludwigsburg, Neudorf etc.), Rothenkirchen (mit kaltem Frosch, Röde, Sieben und wilder Taube), Rützengrün (mit Geierhäusern), Schnarrtanne (mit Veitenhäusern, Hahnenhäusern und Laubberg), Sorge bei Auerbach (mit Säuerhäusern), Tannenbergsthal (mit Pechseifen, Hohenhaide und Sackhaus), Vogelsgrün (mit Hahnnickel, Georgengrün, Grünheide, Haideschachen, Reiboldsgrün und Zöbisch), Wernesgrün (mit Plitzschenhäusern und Kohburg), Wiedenberg und Wildenau sowie die Forstreviere Georgengrün, Rautenkranz, Tannenbergsthal und Sachsengrund.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Auerbach. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) die bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort ("Verordnung über Entschuldungsämter und gemeinschaftliche Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren" vom 25. Juni 1935). Für den Amtsgerichtsbezirk Auerbach war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten (Rundverfügung des Reichsministeriums für Justiz 3200/7 - I a 9 202; Erlaß des Reichsministeriums für Justiz 3200/7 - I a 9 995 vom 20. Mai 1943; Rundverfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten Dresden Nr. 3200 - 1a. 414/43 vom 11. Juni 1943 mit Wirkung zum 21. Juni 1943). Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde dem Amtsgericht Auerbach die bisherige Amtsgerichte Treuen (als Zweiggericht) und Lengenfeld (nur noch Gerichtstage vor Ort) zugewiesen. Aufgrund des "totalen Kriegseinsatzes" (Rundverfügung Nr. 3200 - 1.1094/44 des Oberlandesgerichtspräsidenten in Dresden vom 3. November 1944) erfolgten weitere Einschnitte im sächsischen Gerichtswesen zum 13. November 1944. Dies betraf auch das bereits genannte Gericht in Treuen, dessen Betrieb sich auf einige Gerichtstage pro Monat dezimierte.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach war das Amtsgericht Auerbach für den Landkreis Auerbach zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Abhorn, Altmannsgrün, Auerbach, Beerheide, Bergen, Eich, Gottenberg, Hartmannsgrün, Irfersgrün, Lengenfeld, Morgenröthe-Rautenkranz, Pechtelsgrün, Plohn, Rebesgrün, Reumtengrün, Rodewisch, Rothenkirchen, Rützengrün, Schnarrtanne, Schönbrunn, Schreiersgrün, Tannenbergsthal, Treuen, Waldkirchen, Weißensand, Wernesgrün, Wildenau und Wolfspfütz. Außerdem gehörte zum Amtsgericht Auerbach noch die Zweigstelle in Falkenstein (für alle Zweige der Gerichtsbarkeit), dessen Verantwortlichkeit die Ortschaften Bergen, Ellefeld, Falkenstein, Grünbach, Hammerbrücke, Klingenthal, Kottengrün, Mühlleithen, Muldenberg, Neustadt, Oberlauterbach, Oberzwota, Trieb, Werda und Zwota umfasste.
Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten letztlich die adminstrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichtes Auerbach wurde das Kreisgericht Auerbach.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Auerbach/V. und des Rat des Kreises Auerbach/V..
Nachfolger: Kreisgericht Auerbach (ab 1952)
Vorgänger: Gerichtsamt Auerbach (bis 1879).
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