Beständeübersicht
Bestand
30147 Arbeitsgericht Auerbach/V.
Datierung | 1946 - 1949, 1953 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,70 |
Arbeitsrechtsverfahren.
Mit dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden im Deutschen Reich erstmalig ein einheitlicher Aufbau und eine einheitliche Verfahrensweise in Arbeitsgerichtsverfahren geschaffen. Im Zuge der Ausführungsverordnung zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 21. Juni 1927 erfolgte zum 1. Juli 1927 die Errichtung des Arbeitsgerichts Auerbach/V. Das Arbeitsgericht Auerbach entschied in Arbeiter-, Handwerker- und Angestelltensachen. Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 wurden die Arbeitsgerichte Teil der Arbeitsämter und unterstanden in Verwaltungsfragen dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Sachsens. In ihren juristischen Entscheidungen waren sie formal unabhängig. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 erlassen. Es wurden Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte geschaffen.
- 1996 [Konversion 2015] | Abgabeverzeichnis / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5