Beständeübersicht
Bestand
30377 Finanzamt Chemnitz-Ost
Datierung | 1921 - 1946 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,56 |
Kassenbücher.- Registranden über Grundakten.- Registranden über Handelsregisterakten.- Meldungen über verlorene und ungültig erklärte Ausweise.- Umsatzsteuer.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern von den Landesbehörden auf das Deutsche Reich über. Die bisher im Freistaat Sachsen bestehenden Bezirkssteuereinnahmen wurden am 25. März 1920 durch Finanzämter ersetzt. Diese bildeten die untere Ebene einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung mit dem Reichsfinanzministerium an der Spitze und den Landesfinanzämtern (seit 1937: Oberfinanzpräsidien) als Mittelbehörden. Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Der weiträumige Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Chemnitz wurde 1920 auf die Finanzämter Chemnitz I (seit 1925 Chemnitz-West), Chemnitz II (Chemnitz-Ost), Chemnitz III (Chemnitz-Land), Burgstädt und Stollberg aufgeteilt. Das Finanzamt Chemnitz-Ost erhielt dabei das Gebiet der Stadt Chemnitz östlich des Chemnitzflusses unter Einschluss der Vororte Altchemnitz, Bernsdorf, Ebersdorf, Furth, Gablenz und Hilbersdorf zugewiesen. Das Finanzamt Chemnitz-Ost war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig nachgeordnet.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
Der weiträumige Zuständigkeitsbereich der Bezirkssteuereinnahme Chemnitz wurde 1920 auf die Finanzämter Chemnitz I (seit 1925 Chemnitz-West), Chemnitz II (Chemnitz-Ost), Chemnitz III (Chemnitz-Land), Burgstädt und Stollberg aufgeteilt. Das Finanzamt Chemnitz-Ost erhielt dabei das Gebiet der Stadt Chemnitz östlich des Chemnitzflusses unter Einschluss der Vororte Altchemnitz, Bernsdorf, Ebersdorf, Furth, Gablenz und Hilbersdorf zugewiesen. Das Finanzamt Chemnitz-Ost war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig nachgeordnet.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
- 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5