Beständeübersicht
Bestand
30380 Finanzamt Hohenstein-Ernstthal
Datierung | 1881 - 1950 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 6,40 |
Mosel, C.v.d.: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Aufl., Bd 2, Leipzig 1926, Sp. 730
Einkommenssteuerakten.- Gewerbesteuerakten.- Personalakten.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern von den Landesbehörden auf das Deutsche Reich über. Die bisher im Freistaat Sachsen bestehenden Bezirkssteuereinnahmen wurden am 25. März 1920 durch Finanzämter ersetzt. Diese bildeten die untere Ebene einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung mit dem Reichsfinanzministerium an der Spitze und den Landesfinanzämtern (seit 1937 "Der Oberfinanzpräsident") als Mittelbehörden. Für die Gemeinden der Kreishauptmannschaft war "Der Oberfinanzpräsident" Leipzig bis 1943 und ab 1944 "Der Oberfinanzpräsident" Dresden zuständig.
Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig unterstellt. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Glauchau zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Hohenstein-Ernstthal und Lichtenstein unter Ausschluss der Orte Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas und Stangendorf.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig unterstellt. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Glauchau zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Hohenstein-Ernstthal und Lichtenstein unter Ausschluss der Orte Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas und Stangendorf.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
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