Beständeübersicht
Bestand
33115 Arbeitsgericht Plauen
Datierung | 1917 - 1956 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,93 |
Bestand enthält auch 1 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Schlichtungsausschuss: Entscheidungen und Schiedssprüche.- Korrespondenzen.- Verzeichnisse der Verfahren und Entscheidungen.- Protokolle zur Besprechungen.- Wahl und Bestellung von Vertretern und Beisitzern.- Listen und Verzeichnisse der Vertreter und Beisitzer der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.- Personalangelegenheiten.- Zusammenarbeit mit anderen sächsischen Schlichtungsausschüssen.
Arbeitsgericht: Vertrauliche Verschlusssachen des Arbeitsgerichtes Plauen.
Arbeitsgericht: Vertrauliche Verschlusssachen des Arbeitsgerichtes Plauen.
Mit dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden im Deutschen Reich erstmalig ein einheitlicher Aufbau und eine einheitliche Verfahrensweise in Arbeitsgerichtsverfahren geschaffen. Im Zuge der Ausführungsverordnung zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 21. Juni 1927 erfolgte zum 1. Juli 1927 die Errichtung des Arbeitsgerichts Plauen. Das Arbeitsgericht unterstand dem Landesarbeitsgericht Chemnitz und war zuständig für die Bezirke der Amtsgerichte Adorf, Elsterberg, Oelsnitz/V., Pausa und Plauen sowie ab 1946 für die Bezirke der Amtsgerichte Markneukirchen und Schöneck. Das Arbeitsgericht Plauen entschied in Arbeiter-, Handwerker- und Angestelltensachen.
Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 unterstand das Arbeitsgericht Plauen in Verwaltungsfragen dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Sachsens. In seinen juristischen Entscheidungen war es formal unabhängig. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 erlassen. Es wurden Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte geschaffen.
Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 unterstand das Arbeitsgericht Plauen in Verwaltungsfragen dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Sachsens. In seinen juristischen Entscheidungen war es formal unabhängig. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 erlassen. Es wurden Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte geschaffen.
- 2012 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5